Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts und gewinnt rasant an Bedeutung; die Zahl der Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren ist deutlich gestiegen. Den Unternehmer als Arbeitgeber treffen hier oftmals hohe Nachforderungen seitens der Lohnsteuer oder der Deutschen Rentenversicherung und gleichzeitig drohen hohe Strafen.

Als Beispiele genannt seien nur Schwarzlohnzahlungen, die ein Strafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach sich ziehen. Oder die illegale Arbeitnehmerüberlassung- oder entsendung, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder auch die Verletzung von Aufzeichnungspflichten.

Auch die Problematik von scheinselbstständigen Mitarbeitern wird immer häufiger Anlass strafrechtlicher Ermittlungen.

In diesen Fällen arbeiten die Staatsanwaltschaften mit Verwaltungs- oder Zollbehörden zusammen. Wir können auch hier mit einem Team erfahrener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die verschiedenen Fragestellungen, z.B. auch im Bereich der Rentenversicherung, abdecken und die Feststellungen der Ermittlungs- und Sozialversicherungsbehörden überprüfen, um so eine fallgerechte und auch wirtschaftlich sinnvolle Lösung für unsere Mandanten zu erzielen.