Wenn die Fahndung vor der Tür steht

Wenn die Fahndung vor der Tür steht

Plötzlich stehen Beamte der Kriminalpolizei, des Zolls oder der Steuerfahndung vor der Tür. Jetzt heißt es, richtig zu reagieren.

Der Durchsuchungsbeschluss

Sie sollten stets den Durchsuchungsbeschluss genau lesen. Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des Ortes, der durchsucht werden soll; hier können z.B. auch die EDV, eine Garage oder ein PKW aufgezählt sein, wenn die Durchsuchung darauf erstreckt werden soll.
  • Vorwurf der Straftat, wegen der durchsucht wird.
  • Begründung des Tatverdachts.
  • Zeitraum der vorgeworfenen Tathandlungen.
  • Beispielhafte Auflistung der zu suchenden Unterlagen und/oder Daten.Zwischen dem Erlass des Durchsuchungsbeschlusses und dem Tag der Durchsuchung dürfen maximal sechs Monate liegen, andernfalls ist der Beschluss nicht mehr wirksam und die Durchsuchung darf nicht durchgeführt werden. Schauen Sie also genau auf das Datum des Beschlusses.

Broschüre Durchsuchung

Die wichtigsten Regeln bei einer Durchsuchung

Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
E-Mail

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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