In aller Kürze – Mögliche Folgen von Steuerstraftaten im Unternehmen

In aller Kürze – Mögliche Folgen von Steuerstraftaten im Unternehmen

Persönlich für Geschäftsführung: Es droht ein Steuerstrafverfahren mit einer Geldstrafe oder bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe; bei fehlender eigener Strafbarkeit zumindest Aufsichtspflichtsverletzung denkbar: Gebldbuße bis zu 1 Mio. Euro je Tat möglich.

Persönlich für zuständigen Mitarbeiter: Auch hier droht ein Steuerstrafverfahren mit einer Geldstrafe oder bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe
Daneben kann die persönliche Haftung von Geschäftsführung oder der verantwortliche Mitarbeiter für Steuerschulden des Unternehmens begründet weden.

Auf Unternehmensebene: Bis zu 10 Mio. Euro Geldbuße je Tat und zusätzlich Gewinnabschöpfung oder Einziehung möglich. Negative Presseberichterstattung und Imageschaden drohen.

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Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin in Leipzig and Halle (Saale), Katja Nötzel
Katja Nötzel
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin in Leipzig, Halle (Saale)
Tel.: +49 341-964 00 66
katja.noetzel@ecovis.com
www.ecovis.com/halle-ewt

Steuerberater in Volkach and Gerolzhofen, Michael Sabisch
Michael Sabisch
Steuerberater in Volkach
Tel.: +49 9381-80 83 0
michael.sabisch@ecovis.com
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Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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