Reports from clients who are accused of prematurely criminal money laundering (§ 261 StGB) are increasing. This applies in particular to those clients who – mostly due to their business activities – make higher or regular cash deposits
Berichte von Mandanten, denen vorschnell strafbare Geldwäsche (§ 261 StGB) zum Vorwurf gemacht wird, häufen sich. Insbesondere bei solchen Mandanten, die – zumeist aufgrund ihrer geschäftlichen Tätigkeit – höhere oder regelmäßige Bargeldeinzahlungen tätigen wie bspw. Gastronomen oder Handelskaufleute. Sofern bei internationalen Geschäften größere Geldbeträge ins Ausland überwiesen werden sollen, liegt für die betrauten Bankabteilungen ebenfalls ein Geldwäscheverdacht auf der Hand.
Verlust der Approbation wegen Steuerhinterziehung als gravierende Nebenfolge. Oftmals werden Nebenfolgen von strafrechtlichen Verurteilungen gerade mit Blick auf besondere Berufsgruppen verkannt. Zwar wissen viele, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr (auch auf Bewährung) der Ausübung eines GmbH-Geschäftsführeramtes entgegensteht.