Whistleblowing und Hinweisgeberschutz – Was müssen Unternehmen jetzt beachten?

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Es wird ernst: Noch im Dezember dieses Jahres müssen eigentlich alle EU-Staaten, also auch Deutschland, die EU-Whistleblower-Richtline umsetzen (Homepage (europa.eu)).

Ihre Beraterinnen und Berater von Ecovis haben hierfür ein eigenes Tool für Hinweisgeber (Hinweisgeberstelle – Ecovis Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht) entwickelt, mit dem Hinweise aus Ihrem Unternehmen entgegengenommen werden können. Damit besteht die Chance, dass zunächst keine Verdachtspunkte nach außen gelangen. Das Tool entspricht dabei nicht nur den Vorgaben der Europäischen Union, sondern bereits auch den voraussichtlich strengeren und weitergehenden Anforderungen Deutschlands.

Schützen Sie Ihr Unternehmen – Schulen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Schützen Sie Ihr Unternehmen daher rechtzeitig vor einem Whistleblowing-Skandal und schulen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem verantwortungsvollen Umgang mit Verdachtsmomenten und dem Tool. So können Sie sich und Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellen. Auf diese Weise können Sie unter Umständen auch vermeiden, dass Hinweise, egal ob begründet oder haltlos, an die Öffentlichkeit oder direkt an die Ermittlungsbehörden gelangen.

Online-Schulung oder Präsenz-Schulung

In einer Schulung – nach Ihrer Wahl online oder in Präsenz – durch unsere versierten Beraterinnen und Berater lernen Sie und Ihre Belegschaft, wie die Hinweisgeberstelle zu einer guten Unternehmenskommunikation beitragen kann und wie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Missstände und Verdachtsmomente innerhalb der Organisation melden können. Auch legen wir transparent dar, wie sodann mit einem solchen Hinweis umgegangen wird und welche Folgen ein solcher Hinweis auslösen kann. Natürlich gehen wir auch darauf ein, was im Falle eines falschen Hinweises oder sogar vorsätzlich falschen Hinweises passieren kann.

Stärken Sie die Compliancekultur

Ein solches Whistleblowing-Tool kann in Ihrem Unternehmen ein wertvoller Baustein der internen Compliance werden.

Sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir stellen Ihnen unseren Tool vor und zeigen die Möglichkeiten von Schulungen für die Belegschaft sowie den Einsatz des Tools in Ihrem Unternehmen auf.

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
E-Mail

Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
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