Pflegedienste als organisierte Verbrecher?

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Mit groß angelegten Durchsuchungen in der vergangenen Woche in München und Augsburg sind die Ermittlungsbehörden gegen mutmaßliche betrügerische Pflegedienste vorgegangen. Nach Ansicht der Ermittler belegen die Funde einen systematischen Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe. Bargeld in entsprechender Höhe wurde sichergestellt.

Unter den Fällen sollen bekannte Methoden, wie z.B. das Abrechnen nicht erbrachter Leistungen oder unnötiger Leistungen, zu finden sein. Es sollen nach Presseberichten jedoch auch Patienten, Angehörige und Ärzte an dem Betrug mitgewirkt haben. Patienten sollen etwa Gegenleistungen dafür erhalten haben, damit sie sich bei Kontrollen durch den MDK pflegebedürftiger darstellten. Auch wenn Leistungen durch ungeschultes Personal erbracht wurden, handelt es sich nach gefestigter Rechtsprechung stets um einen Abrechnungsbetrug, auch wenn diese Leistungen zumindest am Patienten keinen Schaden zur Folge hatten.

Die jetzt erfolgten Durchsuchungen erfolgten gegen die mutmaßlichen Organisatoren. Sollte sich im Zuge der Ermittlungen jedoch herausstellen, dass z.B. Patienten oder Angehörige aktiv am Betrug beteiligt waren, so kann auch gegen diese ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Eine durch den MDK durch Täuschung des Patienten festgestellte Pflegestufe schützt hier nicht vor einem Strafverfahren.

Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass die Ermittler oft von einem zu hohen Schaden ausgehen, da Abrechnungsvorschriften nicht korrekt angewendet werden. Durch die Zusammenarbeit von erfahrenen Strafverteidigern mit Experten im Medizinrecht, insbesondere der Abrechnung von Pflegeleistungen, ist es möglich, die Schadensberechnungen der Ermittlungsbehörden genau zu überprüfen. Oftmals kann auf diese Weise der Schaden verringert werden. Auch gilt es in solchen Fällen, zeitnah gegen die Einziehung von Vermögen vorzugehen, das sichergestellt wird, um einen vermuteten Schaden am Ende begleichen zu können. Die Experten bei Ecovis begleiten Sie in solchen Situationen von Anfang an bis zur Beendigung des Verfahrens.

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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