Meldeportal für Steuerbetrug – Nachbarschaftsstreit ab sofort anonym und online?

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Mitten im Wahlkampf ist eine heftige Diskussion um eine Online-Meldeplattform zur Ermittlung von Steuerbetrug in Baden-Württemberg entbrannt.

Mit diesem anonymen Hinweisgebersystem möchte das Ländle seinen Bürgern ermöglichen, „diskret, sicher und anonym“ Steuerstraftaten an die zuständige Behörde mitzuteilen. Es handelt sich nach der Pressemitteilung um das bundesweit erste Hinweisgeberportal für Finanzämter. Dabei wird die völlige Anonymität des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin zugesichert.

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Die in den Medien entstandene Aufregung ist aus Verteidigersicht nicht ganz nachvollziehbar. Bestand doch bisher bereits immer schon die Möglichkeit, eine anonyme Anzeige per Brief, Fax oder Telefon abzugeben. Die Einsicht in zahlreiche Ermittlungsakten hat auch gezeigt, dass Nachbarn, Freunde und Kollegen von diesen Möglichkeiten auch in den vergangenen Jahren bereits Gebrauch gemacht haben.

Neu ist nur die Möglichkeit, ein Onlinetool zu nutzen und tatsächlich völlig anonym, ohne etwa durch eine Faxnummer oder einen Poststempel Spuren zu hinterlassen, die Meldung abzugeben.

Für Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen soll ab Ende des Jahres zudem das Hinweisgeberschutzgesetz ähnliche Meldeportale vorsehen. Hier können dann MitarbeiterInnen Missstände, z.B. auch Steuerhinterziehung, im Unternehmen (anonym) mitteilen. Neu ist die Idee aus Baden-Württemberg also nicht.

Künftige bundesweite Meldestellen?

Bislang gibt es das Meldeportal für Steuerhinterzieher nur in Baden-Württemberg. Die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, kann sich jedoch eine solche Hinweisgeberstelle auch bundesweit vorstellen.

Kommen Sie Ihrem Nachbarn zuvor!

Was kann man nun tun, wenn man dem Nachbarn oder dem Stammtisch stolz von seinen immer noch vorhandenen Konten im Ausland oder den bislang nicht versteuerten Airbnb-Einkünften erzählt hat? Auch bislang nicht versteuerte Einkünfte etwa aus der Vermietung von Garagen können nun ins Kreuzfeuer der Nachbarschaft geraten.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann hier helfen. Wichtig ist nur, dass Sie Ihrem Nachbarn zuvorkommen. Eine Selbstanzeige kann dann strafbefreiend wirken, wenn die Finanzverwaltung die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt hat. Damit besteht auch für eine kurze Zeit nach der Abgabe der Meldung durch einen Nachbarn durchaus noch die Möglichkeit, noch eine Selbstanzeige abzugeben.

Man kann von diesem Meldeportal halten, was man will. Sie können Ihren Nachbarn und sonstigen unliebsamen Personen jederzeit den Wind aus den Segeln nehmen.

Wir beraten Sie umfassend und bereiten gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater eine strafbefreiende Selbstanzeige vor.

Auch halten wir Sie hier auf unserem Blog über die Neuigkeiten zum Hinweisgeberschutzgesetz informiert und stellen Ihnen in Kürze unsere webbasierte Lösung zur Einführung eines Hinweisgebertools auch in Ihrem Unternehmen vor.

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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Rechtsanwalt in München, Landshut, Regensburg und Leipzig, Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht in München, Landshut, Regensburg und Leipzig
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 871-96 21 6-25
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