A.2.b. Gewerbeanmeldung

Jeder Versicherungsvermittler gilt als Gewerbetreibender und muss sein Unternehmen bei der zuständigen Gemeinde/Stadt beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt anmelden. Auf Wunsch erfolgt die Anmeldung im Rahmen des Starter-AnmeldeService von ECOVIS.

Für die Gewerbeanmeldung wird von der jeweiligen Gemeinde eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 € erhoben. Die Gewerbeanmeldung erfolgt auf amtlichen Formular (siehe Anlage I).

Bitte beachten Sie, dass die anzumeldende Tätigkeit wie folgt einzutragen ist, bei erfolgreich abgeschlossener IHK – Sachkundeprüfung:
„Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen und weiteren Finanzdienstleistungen“

Sollten Sie noch keine IHK – Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben, ist die anzumeldende Tätigkeit wie folgt einzutragen:
„Vermittlung von Kontaktdaten und Vorbereitung von Vertragsanbahnungen in der Versicherungsvermittlung in Haupt-  bzw. Nebenberuf“

Nach vollzogener Anmeldung erhalten Sie den Vordruck bzw. einen gleichlautenden Ausdruck mit einem Behördenstempel. Dieses Schriftstück wird auch als Gewerbeschein bezeichnet.

Vermitteln Sie nur Versicherungsprodukte, genügt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 d GewO. Hierzu ist eine IHK-Sachkundeprüfung oder ein anerkannter Abschluss als Versicherungskaufmann notwendig. Sofern Sie weitere Finanzdienstleistungen wie beispielsweise Darlehen und Finanzanlagen vermitteln, so müssen Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 GewO nachweisen. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise bei der IHK oder unter § 34 / GewO / § 24 FinVemV.

Automatisch mit der Gewerbeanmeldung erfolg eine Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit an folgende Institutionen:

Eine Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgt nur, sofern Sie bei der Gewerbeanmeldung die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer angegeben haben.

Folgende Informationen und Unterlagen sollten Sie für die Anmeldung bereithalten: