B. Gewinnermittlung und Steuern

Ihre steuerliche Situation als Existenzgründer ändert sich mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeit zumeist grundlegend.

Angenommen Sie waren zuvor als Arbeitnehmer tätig, so wurden Ihre Steuern vom Arbeitgeber abgeführt. Als Unternehmer ist dies anders. Nun müssen Sie selbst aktiv werden und Voranmeldungen, Erklärungen sowie Zahlungen selbständig und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen abgeben bzw. leisten. Darüber hinaus sind eine Reihe von Aufzeichungs- und Aufbewahrungspflichten zu beachten.