Social Media
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Steuerberater speziell für Influencer, YouTuber, Blogger, Streamer, Podcaster & Co

Ist man als Blogger nun selbständig oder gewerbetreibend? Ab wann zahlt man auf die Einnahmen bei YouTube Steuern? Muss man als Influencer Gratisprodukte versteuern? Facebook, YouTube, Instagram & Co – schnell wird aus dem Hobby ein Geschäft und die Grenzen sind fließend. Da braucht man gute Beratung, sonst droht leicht Ärger mit dem Finanzamt.

Für alle, die vom Finanzamt geliked werden wollen

Wer gut Geld verdient, muss auch Steuern zahlen. Das ist natürlich auch der Fall für Einnahmen aus Aktivitäten in den Sozialen Medien. Da macht der Fiskus weder vor Bibi, Rezo noch dir Halt.

Keine Panik – wir sind für dich da bei diesen Themen:

  • Deine Honorare aus YouTube, Twitch, Werbung, Produktplatzierung, Fanartikeln, Stories oder sonstigen viralen Marketing-Aktionen steuerlich korrekt berücksichtigt
  • Deine Möglichkeiten und was du betriebswirtschaftlich und steuerlich alles beachten solltest (Was kannst du absetzen? Wo kannst du eventuell Steuern „sparen“?)
  • Deine zukünftigen Pläne und alles, was damit zusammenhängt: Businessplan für die Bank, Prüfung von Verträgen*, Mitarbeitergehälter berechnen, Vermögensplanung oder deine Vorsorge
  • Deine Aktivitäten im Ausland und deren steuerlichen Auswirkungen
  • Deine ganz normalen Steuer-Geschichten wie Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Bilanzierung und Steuererklärung

Sprich doch einfach mal mit uns unverbindlich über deine Fragen, Themen und Pläne.

*In unserem Büro in Hannover arbeiten Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater ganz eng zusammen. Rechtsberatung über unsere Partner in der Ecovis-Gruppe

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Bei uns geht’s auch online – der digitale Ecovis-Steuerberater

Du bekommst auf unserem Portal „Ecovis Online“ mit einem Klick Zugang zu allen unseren Anwendungen und damit zu deinen Zahlen, Terminen, News usw.
Wie das geht erklären wir dir gerne persönlich.

Schau doch auch gleich mal bei uns rein:

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Mehr Infos:

Warum sich das Finanzamt für Blogger und Influencer interessiert

11.07.2019 | Unternehmen, die Influencer für sich werben lassen und ihnen dafür Waren schicken, verbuchen das als Ausgaben. Doch wissen die jungen Digitalstars, dass sie auch diese Waren zusätzlich zu...


Ihr Kontakt

Andreas Mehl
Steuerberater
Tel.: +49 511-897 67 0