§ 34f GewO/ § 24 FinVermV

Neue Prüfungsverordnung für Finanzvermittler

Der § 34f GewO sieht ab 2013 neue Zulassungs- und Erlaubnispflichten für Sie als Finanzvermittler vor. Für diese ergeben sich erweiterte Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten bei der Vermittlung von Finanzanlagen . Ab 2013 ist es für Sie verpflichtend sich jährlich durch einen Prüfer, vergleichbar mit der Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) für den § 34 c GewO prüfen zu lassen.

Um zukünftig unseren Qualitätsstandard weiterhin überdurchschnittlich hoch zu halten werden, neben den bereits durchgeführten MaBV-Prüfungen, auch die Prüfungen nach § 24 FinVermV von unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS Audit AG durchgeführt.

Die jährliche Prüfungspflicht ist im § 24 FinVermV geregelt und im Vergleich zu § 16 MaBV in Art und Umfang deutlich gewachsen.

Das Honorar wird sich grundsätzlich nach dem Zeitaufwand richten. Aufgrund der Möglichkeit einer technischen Standardisierung für Versicherungsvermittler und unserer vielseitigen Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfung und Beratung von Finanzanlagenvermittler, können wir ein attraktives Honorar anbieten. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sie erhalten hierfür einen aussagekräftigen, den Anforderungen und Verpflichtungen entsprechenden individuellen Prüfbericht einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Ihre Erlaubnisbehörde.

Um die Prüfung durchführen zu können, ist unbedingt eine vollständige elektronische Übermittlung der Unterlagen und Informationen notwendig. Nach jetzigem Kenntnisstand benötigen wir folgende Auskünfte und Dokumente:

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 34 f GewO
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis Sachkundeprüfung gem. § 1 Abs. 1 FinVermV oder § 4 Abs. 1 FinVermV (auch für die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Angestellten)
  • zur Nutzung der „Alte-Hasen-Regelung“ Nachweis der Vorlage über die erteilte Erlaubnis oder ggf. lückenlose Vorlage der Prüfungsberichte nach § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegt
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • Provisionsumsätze gestaffelt nach vertriebenen Produkten
  • Unterschriebene Beratungsprotokolle
  • Unterschriebene Vollständigkeitserklärung
  • Negativerklärung zu § 19 und 20 FinVermV

Durch die elektronische Übermittlung der geforderten Daten, ist es uns möglich, die Prüfung in unseren Räumlichkeiten durchzuführen, ohne Sie vor Ort räumlich und zeitlich einzuschränken.

Um die zukünftige Vorgehensweise detailliert zu besprechen oder Ihnen ein konkretes Angebot zu erstellen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.