Sportrechtsblog

Der Fall des Felix Sturm – vom Boxstar zur Gefängnisstrafe

Thema: Boxen, Doping, Sportrecht, Strafrecht & Sport, 05.05.2020

Felix Sturm wurde am Freitag, den 30.04.2020, zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Landgericht in Köln sprach den 41-Jährigen wegen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung, wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen Körperverletzung schuldig.

Ursprünglich war Felix Sturm vorgeworfen worden, dass er zwischen 2008 und 2015 Steuern in Höhe von 5,8 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust habe. Während des Prozesses schrumpfte der ihm vorgeworfene Betrag auf 1 Million Euro. Außerdem beschränkten sich die Vorwürfe auf die Jahre 2008 bis 2010 und das Jahr 2013. Die weitergehenden Vorwürfe andere Festsetzungszeiträume betreffend wurden vom Gericht eingestellt. 

Aus sportrechtlicher Sicht durchaus bemerkenswerter ist die Verurteilung nach den Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes. Denn Felix Sturm ist durch diese Verurteilung der erste Spitzensportler, der wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz ins Gefängnis muss. Dieses Urteil könnte der Beginn einer durchaus härteren Rechtssprechung gegenüber Dopern sein. Sturm hatte zwar während des Verfahrens immer wieder betont, nicht vorsätzlich das verbotene Mittel Stanozolol zu sich genommen zu haben. Der Richter schenkte diesen Bekundungen keinen Glauben, da Felix Sturm behauptete, dass die Substanz durch starken Fleischkonsum in seinen Blutkreislauf gekommen sei. Diese Verteidigungsstrategie ist durchaus bekannt und war bislang teilweise auch schon erfolgreich, aber in diesem Fall hätte sich die Verteidigung besser informieren sollen, da Stanozolol nicht in der Tierhaltung von Rindern, Schweinen oder Hühnern eingesetzt wird. 

Sturm wurde ferner wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung verurteilt. Das Gericht nahm nämlich an, dass durch sein Dopingvergehen keine rechtfertigende Einwilligung des Kontrahenten Fjodor Tschudinov in die wechselseitigen Körperverletzungen vorlag und Sturm somit den Tatbestand der Körperverletzung, § 223 StGB rechtswidrig und schuldhaft erfüllt hatte.

In seiner Urteilsbegründung machte der Richter auf die Schwierigkeiten, die der Boxsport mit dem Doping habe, aufmerksam. Denn nicht nur der Umgang des BDB (Bund Deutscher Berufsboxer) mit Dopern ist ungewöhnlich, sondern auch die verschiedenen Weltverbände des Boxens haben keine einheitlichen Regularien, die Dopingkontrollen betreffen. Dies ist ein Grund warum die NADA (Nationale Anti Doping Agentur) keine Dopingproben mehr vom BDB entgegennimmt. Dazu kommt, dass der BDB nie den WADA-Code zur Dopingbekämpfung unterzeichnet hat. Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass Felix Sturm trotz positiver A- und B-Probe nie vom Verband sportrechtlich gesperrt wurde. Der Verband begründete dies eher fadenscheinig mit einem Nicht-Kämpfen-Können aufgrund einer Verletzung von Felix Sturm nach dem besagten Fight. Thomas Pütz, der Präsident des Verbands, zeigte sich über die Verurteilung von Felix Sturm „schockiert“.  

Die NADA dagegen begrüßte das Urteil. Es sei wegweisend und diene als Abschreckung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche ab Verkündung mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden. Man wird sehen, ob das umstrittene Anti-Doping-Gesetz fünf Jahre nach seiner Einführung nach und nach in den Gerichtsalltag Einzug halten wird.

Severin Lask / Steffen Lask 

Dopingsünder als „Gewinner“ der Corona-Krise

Thema: Doping, Leichtathletik, Sportrecht, 28.04.2020

Sämtliche Sportwettkämpfe sind derzeit abgesagt, der komplette Wettkampfbetrieb ruht, so wie nahezu jegliches gesellschaftliches Miteinander. Einigen „Sportler“ dürfte dieser Stillstand entgegenkommen.

Die Dopingsünder.

Die Olympischen Spiele in Japan wurden auf 2021 verschoben. Das bedeutet, dass viele der gesperrten Dopingsünder, die in diesem Jahr die Spiele verpasste hätten, im nächsten Jahr wieder startberechtigt sind. Eine „klassische“ Dopingsperre von vier Jahren ist an den Olympischen Zyklus angepasst, solche Ausnahmen wie in diesem Jahr wurden dabei nicht berücksichtigt.

So gibt es prominente Fälle in der Leichtathletik, die bis in den Frühling oder Sommer diesen Jahres gesperrt sind und dadurch nicht an den Olympischen Spielen hätten teilnehmen können oder auf jeden Fall nicht an den Qualifikationswettkämpfen für dieselben. Durch die insgesamt vernünftige Verlegung der Spiele, in den Sommer 2021, wird diese „Sportlern“ die Möglichkeit eröffnet, wie alle anderen auch an den Qualifikationswettkämpfen teilzunehmen. Dies scheint, ungerecht zu sein.

Daher werden die Rufe nach einer anderen Regelung laut. Die Dopingsperre solle an die Wettkämpfe und die Trainingsmöglichkeiten gekoppelt werden. Dadurch, dass im Moment keine Wettkämpfe stattfinden und auch die Trainingsmöglichkeiten für die Sportler alles andere als normal sind, solle die Dopingsperre für diese Zeit „ruhen“. Denn die Sperre sei als Bestrafung gedacht und durch die Verschiebung der Olympischen Spiele, greife diese Strafe nicht so, wie gedacht. 

Doch eine solche – an Wettkämpfe gekoppelte Dopingsperre – entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. So hatte schon 2007 das IOC, mit Hilfe der Osaka-Regel versucht, Dopingsünder, die mit einer längeren Dopingsperre als sechs Monate belegt wurden, von zukünftigen Olympischen Spielen auszuschließen. Das CAS kippte diese Regelung jedoch, sodass es auch heute schwer vorstellbar ist, eine solche Regelung rechtlich legitimiert durchzusetzen.

Es scheint so einfach zu sein, die Regelung gerecht zu machen. Doch Recht schafft es nicht immer gerecht zu sein, gerade in solch schwierigen Zeiten. 

Severin Lask / Steffen Lask 

Sommermärchen 2006 – Verläuft der Prozess im Sande ?

Thema: Sportrecht, 21.04.2020

Mittlerweile ist es 14 Jahre her, dass die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland stattfand. Sie ging als Sommermärchen in die Fußballgeschichte ein – Deutschland wurde Dritter und das war für das damalige Team eine große Überraschung.

Doch im Nachgang zu diesem schönen Sportereignis, gab es strafrechtliche Ermittlungen. Nicht alles war mit rechten Dingen zugegangen. Die Staatsanwaltschaft in der Schweiz nahm die Ermittlungen auf wegen einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro. Diese Summe ging 2002 auf einem Konto des damaligen FIFA-Finanzchefs Mohamed bin Hammam ein. Das Geld kam von dem 2009 verstorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Dieser hatte dem Organisationschef der WM, Franz Beckenbauer, das Geld als Darlehen gewährt. 2005 floß das Geld vom DFB über die FIFA zurück zu Dreyfus und wurde als Ausgabe für eine Gala deklariert und entsprechend beim DFB verbucht, die niemals stattfand. Der Prozess gegen Beckenbauer wurde bereits letztes Jahr wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustands abgetrennt und eingestellt, darüber wurde bereits kritisch berichtet.

In dem Prozess, der nun kurz vor seiner Verjährung steht, sind unter anderem die beiden früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach wegen Betruges und Beihilfe zum Betrug angeklagt. Aufgrund der Corona-Pandemie setzte das Schweizer Bundesstrafgericht Mitte März die Verhandlung aus, zwar sollte sie heute, am 20.04.2020 weitergehen, jedoch wurden die Kontaktbeschränkungen bis zum 27.04.2020 verlängert. Das ist genau der Tag, an welchem die Verjährung eintritt.

Theo Zwanziger zeigte sich nicht nur darüber erzürnt, dass ihm auf Grund der Verjährung ein „richtiger“ Freispruch verwehrt bleiben würde. Er monierte außerdem Fehler, die in den Ermittlungsarbeiten aufgetreten sind. Das Bundesgericht gab bei der Aussetzung zwar an, dass die Corona-Pandemie der Grund für die Aussetzung sei, aber auch vorher mahnte das Gericht mangelhaft Ermittlungstätigkeit der Bundesanwaltschaft an. Es seien „Umstände zu Tage“ getreten, „die umfassende Beweisverwertungsverbote zur Folge haben könnten“, so das Bundesstrafgericht.

So wurde zum Beispiel bekannt, dass sich der Bundesanwalt Michael Lauber privat mit FIFA-Präsident Gianni Infantino getroffen habe. Außerdem geht es um ein Treffen am 16. Juni 2017 in einem Berner Nobelhotel. An diesem Treffen soll neben dem FIFA-Präsidenten und dem Bundesanwalt Michael Lauber auch Cedric Remund teilgenommen haben. Der 38-jährige leitet jedoch viele Verfahren gegen die FIFA, so auch das hiesige Verfahren zum sog. Sommermärchen. Alle Beteiligten scheinen aber „vergessen“ zu haben, dass dieses Treffen überhaupt stattgefunden hat. Sollte es zu solchen Treffen, die außerhalb des Protokolls stattgefunden haben, gekommen sein, kann kaum von einer Neutralität der Bundesanwaltschaft in den Verfahren gegen die FIFA ausgegangen werden.

Es wirft Fragen auf, wie solch ein bedeutendes Verfahren so schludrig geführt werden kann. Es werden Zweifel an der integren Arbeit der Bundesanwaltschaft in der Schweiz bleiben. Jedoch lässt sich die Verjährung eines Verfahrens, was anscheinend nie geführt werden sollte, nicht mehr verhindern. Das Sommermärchen wird wohl ein Sommermärchen bleiben, jedoch mit einem Schatten.

Severin Lask / Steffen Lask 

Wird die Corona-Pandemie zur Gefahr für den „sauberen“ Sport ?

Thema: Sportrecht, 08.04.2020

Beim nächsten großen Sportereignis, etwa den Olympischen Spiele in Japan 2021, könnten Athleten am Start sein, die die Trainingsphase bis dorthin mit unlauteren Mitteln unterstützt haben. So die Befürchtungen. Denn in vielen Ländern sind die Dopingkontrollen während der Corona-Pandemie zum Erliegen gekommen, das könnten Doping-Betrüger nutzen, weil sie sich vor Doping-Kontrollen derzeit sicher fühlen, trotz vollmundiger Äußerungen der Funktionäre, etwa in den vergangenen Tage gehört von Sebastian Coe, Präsident des Leichtathletikweltverbandes (IAAF).

In China werden die Dopingkontrollen zwar allmählich wieder hochgefahren, aber zum Beispiel in Russland sind Kontrollen bis Mitte April ausgesetzt. Aber nicht nur dort: Spanien und Kanada haben ihre Kontrollen komplett eingestellt und auch in anderen Ländern, wie den USA, Norwegen, Österreich, Kenia, Südafrika, Kamerun und in der Schweiz sind die Kontrollen fast nicht mehr möglich, so die Recherchen der ARD. 

Auch durch die NADA (Nationale-Anti-Doping-Agentur) finden derzeit keine Dopingkontrollen statt. Daher werden neue Forschungsprojekte, die der Ergänzung klassischer Dopingkontrollen dienen, forciert, so eine Mitteilung der NADA. So werden zum Beispiel, Dopingkontrollen per Dried Blood Spot Test während einer Video-Liveschaltung durchgeführt. Bei diesem Kontrollverfahren sticht sich der Athlet selbst mit einer kleinen Nadel/Kanüle, um das erforderliche Blutvolumen zu gewinnen. Das Blut wird auf einer Art Papier erfasst und dort getrocknet und später im Labor untersucht. Bei diesem Test ist das Infektionsrisiko für die Athleten und die Kontrolleure deutlich niedriger als bei „normalen“ Blutproben. Ob diese Art der Kontrolle die gleiche Gewähr und Sicherheit vor Manipulationen bietet, wie eine herkömmliche Dopingprobe, ist jedoch unklar. Aber eine bessere Alternative in einer Zeit, in der Ausgangssperren und drastische Schutzmaßnahmen den Alltag bestimmen, ist derzeit kaum zu finden. 

Alternative Methoden sollten in jeden Fall praktiziert werden. Sie können immerhin einen Teil der klassischen Methoden ersetzen.

In der Hoffnung auf ein sauberes Olympia 2021!

Severin Lask / Steffen Lask 

Zwielichtige Geschäfte bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen

Thema: Sportrecht, 06.04.2020

Im Nachgang zur Vergabe von Sportgroßveranstaltungen muss offenbar stets mit teils strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruption, Geldwäsche, Veruntreuung oder ähnlichen Delikten – wie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr – gerechnet werden, weil es dafür konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte gibt.

Es scheint so, als ginge es bei der Vergabe von Sportveranstaltungen fast nie mit rechten Dingen zu. Zuletzt wurde berichtet, dass es hinsichtlich der Olympischen Sommerspiele in Rio de Janeiro 2016 zur Veruntreuung von Geldern und Korruption in großem Ausmaß gekommen sei. Ebenso sind in der vergangenen Woche Ermittlungen bekannt geworden wegen dubioser Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Vergabe der Olympischen Spiele nach Tokio stehen. Im Rahmen der Vergabe der jüngst auf das kommende Jahr verschobenen Olympischen Spiele soll es zu Zahlungen in Millionenhöhe an die Firma eines Sportvermarkters in Japan gekommen sein. Mit in die Sache involviert ist einmal mehr Lamine Diack, der frühere Leichtathletik-Weltpräsident, der in Paris bereits wegen Korruption angeklagt ist.

Doch nicht nur die Vergabe der Olympischen Spiele ist betroffen. Genauso häufen sich die Ermittlungen in der Fußball-Welt. Ob es um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft nach Katar, Russland oder Südafrika geht oder um „unser“ – das deutsche – Sommermärchen, irgendwie wird bei jeder Vergabe von Großveranstaltungen von den Funktionären gemauschelt, getrickst, geschmiert, gelogen, manipuliert.

Das lässt die Frage aufkommen, wozu überhaupt eine öffentliche „Ausschreibung“? Warum verkaufen die großen Verbände die Veranstaltungen nicht einfach meistbietend? 

Zwar kündigen neue Präsidenten einzelner Verbände häufig zu Beginn ihrer Amtszeiten einen „Kampf“ gegen korruptives Verhalten an oder versprechen die Aufarbeitung zwielichtiger Vorgänge, um dann kurze Zeit später vom Strudel der Macht des Sports und der Aussicht, im Sportbusiness viel Geld zu verdienen, verschlungen zu werden wie der Führungswechsel im internationalen Fußball Verband FIFA gezeigt hat. Es scheint so, als könne man diesen Sumpf der Korruption nicht wirklich austrocknen. 

Bestechung und Bestechlichkeit sind in nahezu allen Rechtsordnungen geregelte Straftaten. Die strafrechtliche Verfolgung der Korruption gilt es, bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen zu forcieren. Das ist nämlich auch „Betrug“ am Sport, wie er vielfach den Dopingsündern – zu Recht – vorgeworfen wird. Der Sport sollte an erster Stelle stehen und nicht seine Vermarktung. Erst Sport, dann die Vermarktung. Wird sich diese Ansicht irgendwann durchsetzen?

Severin Lask / Steffen Lask