BayObLG hebt Urteil im Boateng-Prozess auf

(22.09.2023)

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in der Revision das Urteil des Landgerichts München I aufgehoben und das Verfahren dorthin zurückverwiesen.

Das BayObLG gab damit sowohl den Revisionen Boatengs als auch denen, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage statt. Diese drei Prozessbeteiligten hatten jeweils Revision eingelegt.

Das Landgericht München I hatte Boateng in der Berufungsinstanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro – verurteilt. 

Boateng und sein Anwalt zeigten sich zufrieden mit der Aufhebung des Urteils. Das damalige Verfahren sei „unfair“ gewesen und „Boateng war schon endgültig verurteilt, bevor das Berufungsverfahren überhaupt begonnen hatte“, sagte Boatengs Anwalt Leonard Walischewski. Einer seiner Revisionsgründe sei gewesen, dass der Richter selbst über einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst mitentschieden habe.

Zufrieden zeigte sich auch die Nebenklagevertreterin, die die Ex-Freundin, das mutmaßlichen Opfer vertritt. Denn auch dieser Revision gab das BayObLG statt. Das Landgericht habe „widersprüchliche Aussagen nicht gegeneinander abgewogen“, erklärte der Gerichtssprecher.

Die Nebenklage hofft weiterhin auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, weil Boateng eine Kühltasche und ein Windlicht in Richtung seiner Ex-Freundin geworfen haben soll.

Auch die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Strafe für Boateng. 

Ein neuer Verhandlungstermin ist noch nicht angesetzt. Wir werden berichten.

 

Severin Lask / Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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