Radsport

Radprofi Kittel – weist Vorwürfe zurück

Völlig zu Recht weist einer der erfolgreichsten der Radprofis des Jahres 2011 die gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe, die im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Erfurter Sportmediziner Franke stehen, zurück. Dass es sich um strafbares Verhalten des Sportmediziners handeln soll, ist schon mehr als fraglich, wenn allein die bislang öffentlich gewordenen Vorwürfe Grundlage des Ermittlungsverfahren sind. Wir hatten darüber berichtet, dass ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) nicht gegeben ist. Damit scheidet jedenfalls auch jede Form der Beteiligung von Kittel aus.

Aber auch sportrechtlich ist Kittel nichts vorzuwerfen, wenn – wie er versichert – die letzte derartige Behandlung im Jahre 2008 stattgefunden hat. Erst seit dem Jahre 2011 lässt sich die hier strittige Methode unter die Verbote der WADA Verbots-Liste subsumieren (vgl. Verbotene Methoden M2.  Chemische und Physikalische Manipulation Abs. 3 WADA-Liste) und ist damit verboten.

Marcel Kittel bezeichnete die ARD-Berichterstattung für sich als einen „Alptraum“. Das kann man gut nachvollziehen, wenn man sich vor Augen führt, dass die Vorwürfe gegen ihn jedenfalls kein sportrechtliches oder gar strafrechtliches Fundament haben.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Contador – Entscheidung am 06.02.2012 ?

Der immer wieder verschobene Richterspruch des Internationalen Sportgerichtshofs in Lausanne wird nunmehr für Montag, den 06.02.2012 erwartet. Es steht für Contador vieles auf dem Spiel. Die Erfolgsaussichten für Alberto Contador sind unseres Erachtens nicht schlecht. Warum sollten nicht Parallelen zum Fall des vom Dopingvorwurf freigesprochenen Tischtennis-Profis Dimitrij Ovtcharov gezogen werden können?

Bis Montag bleibt abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Radprofis Winokurow und Kolobnew unter Beschuss

Die UCI geht gegen den Kasachen Winokurow und den Russen Kolobnew vor. Gegen Winokurow wurden durch Schweizer Medien Vorwürfe erhoben, er habe sich seinen Sieg bei dem Klassiker Lüttich-Bastogne-Lüttich 2010 durch eine Zahlung von € 100.000 an Kolobnew, den Olympia-Dritten von 2008 erkauft. Die Vorwürfe seien begründet, hierfür gäbe es e-Mail-Verkehr zwischen den beiden beschuldigten Radprofis. Winokurow weist die Bestechungsvorwürfe erwartungsgemäß zurück. Er habe den Sieg ehrlich errungen. Die Zahlung wollte er aber wohl nicht in Abrede stellen, sie sei in einem anderem Zusammenhang geleistet worden. Kolobnew – der für das Profiteam Katusha verpflichtet ist – hat sich noch in einer anderen Sache zu verantworten. Er war bei der diesjährigen Tour de France als einziger Fahrer mit einem positiven Dopingbefund aufgefallen. Der russische Verband hatte gegen den Profi eine nur geringe Geldstrafe verhängt, deren Angemessenheit von der UCI vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne zur Überprüfung gestellt wurde. Die Verhandlung steht noch aus. Solange bleibt Kolobnew suspendiert.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

CAS-Entscheidung in Sachen Jan Ullrich

Mit Spannung wird die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes in Lausanne erwartet. Der Schiedsspruch ist für den morgigen 30.11.2011 angekündigt. Bereits heute meldet sich der PR-Berater von Jan Ullrich zu Wort und lässt nebulös mitteilen, dass Ullrich sich in nächster Zukunft erklären wird. Es war zuletzt immer wieder spekuliert worden, ob im Rahmen der angekündigten Erklärung von Ullrich das Thema Doping eine größere Rolle spielen wird. Die Medien gieren nach einem „Geständnis“ von Ullrich, dem einzigen deutschen Tour-Sieger. Dieses Begehren wurde auch in der heutigen Nachricht der PR-Agentur einmal mehr befeuert. Bleibt die Entscheidung aus Lausanne abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Anklage gegen Radprofi Schumacher zugelassen

Der Radprofi Stefan Schumacher des ehemaligen Teams Gerolsteiner, seinerzeit geführt von Herrn Holczer, muss sich nun wohl doch vor einem Strafgericht verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betruges war zunächst durch das Landgericht nicht zugelassen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde erhoben. Das Beschwerdegericht – das Oberlandesgericht Stuttgart – sah es anders als das Landgericht und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu. Deshalb wird sich Schumacher u.a. wegen der Gehaltszahlungen, die er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in betrügerischer Weise von seinem damaligen Arbeitgeber erlangt hatte, vor Gericht zu verantworten haben, denn Schumacher war wegen Dopings mit dem Mittel CERA sowohl bei der Tour de France 2008 als auch bei den Olympischen Spielen in Peking als Dopingsünder aufgefallen. Zuvor hatte er – wohl auch gegenüber seinem Arbeitgeber Gerolsteiner – erklärt, dass er keine Dopingmittel zur Leistungsteigerung benutzt.

Da spricht Einiges für Betrug auch ohne einen speziellen Sportbetrugstatbestand, der immer wieder mal lauter, mal leiser gefordert wird.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt