Radsport

TV Beitrag vom 24.08.2012 zum Fall „Lance Armstrong“

Schmid – ehemaliger Telekom-Teamarzt akzeptiert Strafbefehl

Nach dpa-Informationen soll der Verteidiger Kollege Rechtsanwalt Gillmeister erklärt haben, dass sein Mandant, der frühere Teamarzt des Pro-Teams Telekom, Andreas Schmid den beantragten Strafbefehl akzeptieren werde. Sein Mandant, so Gillmeister weiter, habe gegenüber der Staatsaanwaltschaft Freiburg eingeräumt, an Profis des Telekomteams EPO-Mittel abgegeben zu haben. Damit habe er den Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gestanden. Die übrigen Vorwürfe waren eingestellt worden. Wir hatten darüber berichtet.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ludwig und Kummer

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die früheren Radprofis Mario Kummer und Olaf Ludwig eingestellt. Beide standen in den Diensten der ehemaligen Remnnställe Team Telekom und T-Mobile. Gegen sie hatte Prof. Werner Franke, der unermüdliche Kämpfer gegen Doping Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf: Kummer und Ludwig hätten sich an den Eigenblutbehandlungen in Vorbereitung der Tour de France 2006 begangenen durch die damaligen Mannschaftsärzte Heinrich und Schmid an der Universitätsklinik Freiburg beteiligt. Das Verfahren ist nunmehr nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer Anklage geboten haben. Das Ermittlungsverfahren war später noch gegen Rudy Pevenage, den früheren Mentor und Betreuer von Jan Ullrich erweitert worden. Auch gegen ihn ist das Verfahren eingestellt.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass das Verfahren gegen die beiden Mannschaftsärzte Schmid und Heinrich eingestellt worden war.

Das Ergebnis überrascht nicht. Auch ohne Kenntnis der Akten stand von Anfang an fest, das jedenfalls eine Strafbarkeit wegen einer Beteiligung an einem wie auch immer gearteten Eigenblutdoping ausscheidet, weil diese leistungssteigernde Manipulation erst seit dem 1.11.2007 in das Arzneimittelgesetz inkorporiert und unter Strafe gestellt worden ist.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Sinkewitz – Etappensieger vor dem Schiedsgericht

Die Klage der NADA gegen Patrik Sinkewitz ist vor dem Deutschen Schiedsgericht abgewiesen worden. Die NADA wollte mit dieser Klage eine lebenslange Sperre gegen den Radprofi als Wiederholungstäter erreichen. Er habe ein weiteres Mal gegen die Dopingbestimmungen verstoßen, so der Vorwurf. In einem früheren Verfahren (2007) hatte Sinkewitz ein Geständnis abgelegt und war deshalb lediglich für ein Jahr, statt – wie üblich – für zwei Jahre gesperrt worden. Sinkewitz war im Februar des vergangenen Jahres erneut positiv auf ein verbotenes Wachstumshorman getestet und daraufhin vorläufig gesperrt worden. Im wesentlichen ging es in der sportrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der NADA und Sinkewitz um das Nachweisverfahren des Hormons HGH. Sinkewitz hat die Einnahme von Wachstumshormonen bestritten. Er ist ab sofort wieder startberechtigt. Die NADA will das Urteil nicht akzeptieren und die zweite Instanz – den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne CAS – bemühen.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Armstrong in Bedrängnis

Die USADA hat gegen Lance Armstrong ein Dopingverfahren eingeleitet. Die Dopinganklage – wie sie in den Medien genannt wird – soll „geheime Zeugen“ benennen. Armstrong kritisiert über seine Anwälte verständlicherweise das Vorgehen, die Zeugen nicht namentlich zu nennen. So ist eine sachgerechte Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe nicht möglich. Das Einfordern von Transparenz ist nachvollziehbar und unerlässlich. Die Verweigerung der Veröffentlichung der Zeugen, soll diese vor Einflussnahme schützen. In das Verfahren einbezogen ist u.a. auch der Freund von Armstrong, Johann Bryneel, der Manager bei Radio-Shack-Nissan. Ob dieses Involviertsein von Bryneel Auswirkungen auf die Teilnahme seines Teams bei der am 30.06. beginnenden Tour de France hat, bleibt abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt