Radsport

Ricco, der Dopingsünder

Ein weiteres Mal räumt Riccardo Ricco einen Verstoß gegen Dopingbestimmungen ein. Er war in der vergangenen Woche beim Training zusammengebrochen. Die Ärzte sind zunächst von einem Nierenversagen ausgegangen. Ricco hat später jedoch eingeräumt, an sich selbst eine Eigenbluttransfusion durchgeführt zu haben. Das Blut hatte er – nach Medienberichten – im Kühlschrank aufbewahrt. Ricco war bereits bei der Tour 2008 positiv auf das EPO-Mittel Cera getestet und für 20 Monate gesperrt worden. Die Karriere des Kletterspezialisten dürfte damit vorbei sein. Er war zuletzt beim niederländischen Team Vacansoleil seit August vergangenen Jahres unterVertrag. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt in dieser Sache ebenso wie selbstverständlich das nationale olympische Komitee Italiens (CONI).


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Valverde und Di Luca – Neues von den Dopingsündern

Valverde hat eine erneute Klage vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne verloren, mit der er sich gegen die bis zum 31.12.2011 ihm gegenüber verhängte Dopingsperre wendet. Der Internationale Sportgerichtshof hatte den Spanier wegen seiner Verbindungen zu dem Arzt Fuentes im vergangenen Jahr für zwei Jahre gesperrt. Das ist der zweite vergebliche Versuch von Valverde vor dem Schweizer Bundesgericht. Er war bereits im November mit einer Klage gescheitert.

Di Luca fährt für das russische Team Katjuscha. Der frühere Giro-Sieger war zweimal positiv auf das Dopingmittel Cera getestet worden. Di Luca war ursprünglich bis Juli 2011 gesperrt. Die Sperrfrist wurde aber auf 15 Monate reduziert, weil er mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet hat. Nach italienischen Medienberichten ist Di Luca lediglich an den Siegprämien beteiligt. Ein vertraglich vereinbartes Grundgehalt erhält er angeblich nicht.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Durchsuchung bei Armstrong-Helfer Popowitsch

Italienische Medien berichteten, dass gegen das langjährige Teammitglied von Lance Armstrong, Popowitsch eine Hausdurchsuchung in dessen Haus in der Toskana angeordnet und vollstreckt worden wäre. Es seien eine Reihe von Gegenständen beschlagnahmt worden. Bereits im November hatte Popowitsch vor der Grand Jury in Los Angeles in dem Ermittlungsfall, der namentlich durch den bekannten US-Fahnder Jeff Novitzky gegen Armstrong geführt wird, aussagen müssen.

Armstrongs Anwälte ließen mitteilen, dass es nichts gäbe, was sie beunruhigen würde.

Wir werden weiter berichten.


Dr. steffen Lask

Rechtsanwalt

Contador vor einem möglichen Disziplinverfahren

Alberto Contador, der sich zunächst scheinbar auf eine Loyalität der UCI einstellen konnte, nachdem diese lange Zeit über den positiven Clenbuterolbefund anlässlich der diesjährigen Tour nichts hat verlautbaren lassen, spürt nun doch den Gegenwind, der ihm von Seiten der UCI entgegenweht.

Die UCI hält die Verteidigungsstrategie von Contador für nicht (mehr) schlüssig und fordert den spanischen Radsportverband zur Eröffnung eines Verfahrens gegen Contador auf. In der UCI-Presseerklärung ist die Rede davon, dass „hochqualifizierte WADA-Experten sorgfältige Untersuchungen“ vorgenommen hätten, die die Einleitung eines Verfahrens nahelegen.

Es bleibt abzuwarten, wie der spanische Verband reagiert. Sollten die Spanier kein Verfahren gegen Contador eröffnen, hätten sowohl die UCI als auch die WADA die Möglichkeit, gegen die Nichteröffnung vor dem CAS in Lausanne zu intervenieren.

Wir werden dranbleiben und berichten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Der Staat vs. Stefan Schumacher

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat Medienberichten zufolge gegen den Radprofi Stefan Schumacher Anklage wegen Betruges erhoben. Schumacher ist sowohl durch einen positiven Dopingbefund anlässlich der Tour de France 2008 als auch durch ein positives Dopingresultat bei den Olympischen Spielen in Peking aufgefallen und schließlich zu Recht gesperrt worden. Ihm war CERA – Doping nachgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft sieht offensichtlich den für eine Anklageerhebung notwendigen hinreichenden Verdacht, dass Schumacher betrogen hat. Der Vorwurf: Er hat – wie viele Profis vor ihm – (schriftlich) erklärt, nicht zu dopen. Diese Erklärung hat er nicht nur gegenüber den Veranstaltern u.a. der Tour de France, sondern wohl auch gegenüber seinem früheren Arbeitgeber dem Team Gerolsteiner – Holczer – abgegeben. Sollten die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des damaligen Rennstalls – nämlich die Zahlungen der monatlichen Gehälter – nur deshalb erfolgt sein, weil der Rennstall an die Dopingfreiheit seines Fahrers geglaubt hat, so könnte man tatsächlich an Betrug denken.

So ähnlich ist doch Jan Ulrich auch ergangen. Insoweit verwundert es, dass man sich im Umfeld von Herrn Schumacher wundert. Völlig neben der Sache liegt Einwand, der Fall sei doch sportrechtlich abgeschlossen. Die sportrechtliche Sperre hat nichts mit einer strafrechtlichen Bewertung der Angelegenheit zu tun.

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Stuttgart entscheidet. Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Ich werde weiter berichten.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt