Die AOK Baden-Württemberg muss 1.240.000 Euro Bußgeld zahlen. Der Grund: Sie hat Werbung an Gewinnspielteilnehmer geschickt, die der werblichen Nutzung ihrer Daten nicht zugestimmt haben.
Video-Sprechstunden zwischen Arzt und Patient können auch nach Corona-Zeiten sinnvoll sein, wenn dabei die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. US-amerikanische Anbieter scheiden dabei laut Europäischem Gerichtshof aus. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung klargestellt. Doch welche Anforderungen gelten nun für Videokonferenzanbieter?