Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz

Informationspflicht des Arztes, Dokumentation der Behandlung, Einsicht in die Patientenakte – diese und weitere wichtige Aspekte der Patientenversorgung regelt das Patientenrechtegesetz (PatRG). Es bildet die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen einem Patienten und seinem behandelnden Arzt.
Das Gesetz schreibt beispielsweise vor, dass der Arzt zu Beginn und während der Behandlung „in verständlicher Weise“ über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie informieren muss. Auch die Aufklärung über Art, Umfang und Risiken einer Behandlung muss für den Patienten „verständlich“ sein.

Einem medizinischen Eingriff muss der Patient immer zuerst zustimmen. Dabei kann der Patient die Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen.

Gerade die Patientenakte wirft immer wieder Fragen auf. So dürfen Patienten „unverzüglich“ Einsicht in ihre „vollständige“ Patientenakte verlangen. Ein weiterer Aspekt, der für Irritationen sorgen kann, sind „elektronische Abschriften von der Patientenakte“. Der Patient kann solche Abschriften verlangen. Der Arzt hat aber auch das Recht, die entsprechenden Kosten zu verlangen, die für Ausdrucke oder Kopien entstehen.