Ansprechpartner in München

Tim Müller
Rechtsanwalt in München
Tel.: +49 89 217516-700
Wir arbeiten digital und beraten Sie gerne überregional in allen steuerlichen und rechtlichen Belangen.

Unsere Leistungen

Wer heute im Gesundheitswesen erfolgreich sein will, muss neben dem unentbehrlichen Fachwissen auch unternehmerische Fähigkeiten mitbringen. Ob bei Mitarbeitern, Partnerverträgen, Kooperationen oder Marketingmaßnahmen – immer wieder müssen wichtige unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Wie erfolgreich diese Entscheidungen sind, hängt nicht allein von der eigenen Leistungsfähigkeit ab, sondern auch davon, wie gut ein beratender Partner ist.

Wie viel Praxiswerbung ist erlaubt? Was bedeuten Änderungen im Honorarsystem? Welche Kooperationen sind im Gesundheitsbereich sinnvoll und was gilt es bei der Praxisnachfolge zu beachten? Gerade in der Gesundheitswirtschaft ist für eine gute rechtliche und steuerliche Mandantenbetreuung jede Menge Branchenkenntnis, Expertenwissen und langjährige Erfahrung notwendig.

Ecovis als bundesweites Beratungsunternehmen bietet seinen Mandanten aus der Gesundheitswirtschaft erfahrene Partner vor Ort, die auf die Fach- und Branchenexpertise der gesamten Unternehmensgruppe zurückgreifen können. Unternehmer genießen so die persönliche Betreuung und profitieren gleichzeitig von der Schlagkraft einer großen Mannschaft – national und international.

Die Gesundheitswirtschaft persönlich gut beraten – das ist unser Ziel.

Hier erreichen Sie uns in München

ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Christoph-Rapparini-Bogen 25
80639 München
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Fax: +49 89 217516-999

Wie verkaufe ich meine Arztpraxis?

Der Verkauf einer Arztpraxis erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Planung. Es ist wichtig, die persönliche Ausgangslage und die spezifischen Gegebenheiten der Praxis zu bestimmen, um den Verkaufsprozess professionell und zielgerichtet zu gestalten. Die Dauer des Verkaufs hängt von verschiedenen Faktoren ab, und es ist empfehlenswert, mindestens fünf Jahre im Voraus mit der Planung zu beginnen oder auf die Unterstützung von Nachfolgeexperten zurückzugreifen. Die Ermittlung des Praxiswerts erfolgt mithilfe verschiedener Methoden, wobei die neue Bundesärztekammermethode eine häufig angewandte Methode ist. Dabei wird der Praxiswert anhand des übertragbaren Umsatzes, der übertragbaren Kosten, des alternativen Arztgehalts, des Prognosemultiplikators und der materiellen Werte ermittelt.

Wie finde ich einen geeigneten Käufer für meine Arztpraxis?

Wenn ein Arzt seine Praxis verkaufen möchte, gibt es verschiedene Wege, einen Käufer zu finden. Beliebt sind die Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Eine andere Möglichkeit sind Makler, die auf den Gesundheitssektor spezialisiert sind. Der Makler kann nur dann für beide Parteien tätig werden, wenn beide dem zustimmen. Das Honorar wird nur fällig, wenn es zum Abschluss des Kaufvertrags kommt und der Vertrag aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist. Der Makler darf jedoch keine Rechtsberatung anbieten. Eine seriöse Kaufpreisermittlung sollte von einem branchenerfahrenen Gutachter vorgenommen werden. Die Maklerprovision liegt in der Regel zwischen zwei und fünf Prozent des Kaufpreises.

Wie nutze ich eine Praxisbörse am sinnvollsten?

Die Nutzung einer Praxisbörse kann bei der Suche nach einem Nachfolger ein vielversprechender Ansatz sein. Die Deutsche Bank hat eine solche Praxisbörse mit rund 160 Partnerunternehmen und insgesamt etwa 1.000 Inseraten bundesweit. In Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Ecovis bieten die Heilberufe-Betreuer der Bank Beratungstools an, darunter eine Standortanalyse auf Basis von Vergleichswerten der Fachgruppe und Region, um potenzielle Möglichkeiten aufzuzeigen. Diese Analyse kann bei der Entscheidungsfindung von Verkäufern und Käufern hilfreich sein. Praxisinhaber, die investieren möchten, um ihre Praxis auf den neuesten Stand zu bringen, werden durch einen umfangreichen Amortisationsrechner unterstützt.

Wie viel ist eine Arztpraxis wert?

Eine Praxisbewertung ist notwendig, um den Verkaufspreis einer Praxis zu bestimmen. Der Praxiswert setzt sich aus dem materiellen und dem immateriellen Wert zusammen. Der materielle Wert bezieht sich auf Vermögenswerte wie Einrichtungen, während der immaterielle Wert Faktoren wie die Lage und den Patientenstamm berücksichtigt. Die Praxisbewertung erfolgt mithilfe verschiedener Verfahren wie dem Ertragswertverfahren oder dem Multiplikatorverfahren. Eine sorgfältige Bewertung ist wichtig, um einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen.

Wie wird ein Praxisverkauf besteuert?

Wenn ein Freiberufler seine Praxis verkauft oder aufgibt und dabei einen Gewinn erzielt, gibt es besondere Steuervorteile. Obwohl der Gewinn zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört, kann ein Freibetrag von bis zu 45.000 Euro beantragt werden. Der restliche Gewinn wird nach einer speziellen Regelung besteuert, die dazu führt, dass der Freiberufler weniger Steuern zahlen muss. Der Freiberufler muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um diese Steuervorteile zu erhalten. Es ist daher wichtig, dass jeder Freiberufler vorher genau weiß, was er tun muss, um diese Steuervorteile zu nutzen.

Wie wird der Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Arztpraxis ermittelt und wie hoch ist der Freibetrag?

Die Höhe des Gewinns bei der Veräußerung einer Praxis hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Veräußerungspreis, den Veräußerungskosten und dem Wert des Betriebsvermögens. In der Regel erfolgt die Ermittlung des Gewinns dadurch, dass vom Veräußerungspreis die Veräußerungskosten und die Buchwerte des Betriebsvermögens abgezogen werden. Sofern der Verkaufspreis höher als die Veräußerungskosten und der Buchwert des Betriebsvermögens ist, ergibt sich ein Veräußerungsgewinn. Andernfalls entsteht ein Veräußerungsverlust. Es ist wichtig, die genauen Regelungen für die Ermittlung des Gewinns im Einzelfall zu kennen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um die steuerlichen Auswirkungen der Veräußerung zu verstehen.

Beispiel: Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Veräußerungspreis600.000 EUR
./. Beratungskosten, Notar- und Maklergebühren, etc. ./. 20.000 EUR
580.000 EUR
./. Buchwert (Kapitalkonto) des Betriebsvermögens./. 320.000 EUR
Veräußerungsgewinn260.000 EUR

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer freiberuflichen Praxis ist bis zu einem Betrag von 45.000 Euro steuerfrei. Der Freibetrag wird sukzessive abgeschmolzen, wenn der Veräußerungsgewinn den Betrag von 136.000 Euro übersteigt. Der Freibetrag gilt nur einmal im Leben und muss beantragt werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Freibetrag zu erhalten. Der Veräußerungsgewinn wird als Differenz zwischen Veräußerungspreis und Buchwert des vorhandenen Vermögens berechnet.

Was muss steuerlich beachtet werden, wenn ein Arzt nach dem Verkauf seiner Arztpraxis noch weiterarbeiten möchte?

Wenn ein Arzt nach dem Verkauf seiner Praxis weiterarbeiten möchte, gibt es steuerliche Vergünstigungen, die er nutzen kann. So kann er einen Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro beanspruchen und den halben Steuersatz nutzen. Es müssen jedoch bestimmte Kriterien eingehalten werden, wie z.B. die 10%-Grenze, um diese Steuervergünstigungen zu erhalten. Alternativ kann der Arzt im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden, was jedoch einige Einschränkungen und Regeln mit sich bringt. Eine Beratung durch einen Steuerberater und Rechtsanwalt ist hier zu empfehlen.

Darf ein Arzt nur den Patientenstamm verkaufen?

Nein, ein Arzt darf nicht nur seinen Patientenstamm verkaufen, wenn er seine Praxis aufgibt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verkauf eines isolierten Patientenstamms gegen berufsrechtliche Standesvorschriften verstößt und rechtlich nicht möglich ist. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Was ist bei einer Realteilung einer Gemeinschaftspraxis zu beachten?

Bei einer Realteilung einer Gemeinschaftspraxis sollten die Ärzte darauf achten, dass sie innerhalb von drei Jahren keine der geteilten Güter entnehmen oder verkaufen, da sonst ein steuerpflichtiger Aufgabegewinn entsteht. Die Realteilung bleibt steuerfrei, wenn diese Bedingungen eingehalten werden. Der Bundesfinanzhof hat in einem Fall entschieden, dass der Aufgabegewinn allein der Ärztin zuzurechnen ist, die vor Ablauf der Sperrfrist verkauft hat. Praxisinhaber sollten daher darauf achten, die Sperrfrist einzuhalten und erst nach drei Jahren zu verkaufen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Benötige ich für den Verkauf einer Arztpraxis einen Anwalt?

Es empfiehlt sich, eine konkrete Verkaufsabsicht möglichst frühzeitig zu formulieren und sich bei der Praxisübergabe von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten zu lassen. Eine solche Beratung kann Ihnen bei der Einschätzung des Praxiswerts, den notwendigen Vorbereitungen, den Kaufpreisverhandlungen und dem Zeitplan helfen. Achten Sie darauf, dass sich der Anwalt auf Praxisübergaben spezialisiert hat.

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