Datenschutz bei elektronischer Patientenakte – hamburgisches Eckpunktepapier enthält Leitlinien

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Die Einführung von Datenverarbeitungssystemen bedarf regelmäßig einer aufmerksamen datenschutzrechtlichen Prüfung. Dies gilt in besonderem Maße für die Einführung elektronischer Patientenakten, da die darin enthaltenen Daten vom Gesetz als besonders sensibel eingestuft werden.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat im Mai ein Eckpunktepapier für Zugriffe auf elektronische Patientendaten im Krankenhaus vorgelegt. Dieses Papier ist den Häusern mit DKG-Rundschreiben vom 08. Juli 2009 übermittelt worden, sie können es aber auch hier finden.
Die dort enthaltenen Eckpunkte sollten in der Zusammenarbeit zwischen Klinikleitung, Datenschutzbeauftragtem, EDV-Partner und den Mitarbeitern thematisiert und nach Möglichkeit sowohl technisch, aber auch durch Definition und Einrichtung von Zugriffskonzepten sowie Warn- und Kontrollmöglichkeiten beachtet werden.
ECOVIS versteht sich selbstverständlich auch in datenschutzrechtlichen Fragestellungen als ihr kompetenter Ansprechpartner – Kollegen unseres Verbundes verfügen über spezielle Ausbildungen im Datenschutz für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und vergleichbare Gesundheitseinrichtungen und sind in solchen Häusern als externe Datenschutzbeauftragte tätig.
weitere Informationen auf den Internetseiten der DKG e.V. :
http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/title/Pressemitteilungen


Axel Keller

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