Anklage gegen Senioren-Weltmeister im Bankdrücken

Wegen Verdachts des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen einen 63-jährigen Kraftsportler aus Elmshorn erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im großen Stil mit Anabolika gehandelt zu haben. So soll der Angeschuldigte Präparate mit anaboler Wirkung in seinem Sportstudio vertrieben und die Einnahmen daraus wiederum in dessen Betrieb investiert haben. Der illegale Handel sei darüber hinaus bandenmäßig organisiert worden. „Die Anklage richtet sich wegen Beihilfe auch gegen die 50-jährige Lebensgefährtin des Beschuldigten und einen 47 Jahre alten Helfer“, erläuterte Oberstaatsanwalt Dietmar Pickert.

Bereits im November 2012 erging ein Haftbefehl gegen den in Verdacht stehenden Senioren-Weltmeister im Bankdrücken. Damals durchsuchten Beamte insgesamt 41 Objekte in 6 Bundesländern. Ermittelt wurde gegen 35 Personen. Als Kopf der Bande galt eben jener Elmshorner Sportstättenbetreiber. Im Dezember 2012 wurde allerdings Haftverschonung wegen Krankheit erteilt.

Der Prozess, welcher bisher noch nicht terminiert wurde, soll zunächst vor einem Schöffengericht geführt werden. Das Schöffengericht kann Freiheitsstrafe bis maximal 4 Jahre verhängen. Dennoch „besteht auch die Möglichkeit, dass die Richter das Verfahren an das Landgericht verweisen, wenn sie eine höhere Strafe für erforderlich halten“, so Pickert.

Nach aktuell geltender Gesetzeslage ist der Besitz von Dopingmitteln in geringer Menge ebenso wie die Anwendung bei sich selbst nicht strafbedroht. Strafbewehrt sind das Inverkehrbringen, die Verschreibung, die Anwendung bei anderen Personen und der Besitz einer nicht geringen Menge zu Dopingzwecken im Sport. Beim Inverkehrbringen reicht allerdings schon das Bereithalten zur Abgabe an Dritte aus. Die sportrechtspolitische Diskussion wird sicher eine weitere Novellierung der Strafnormen des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Folge haben oder aber ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz auf den Weg bringen. Das ist lediglich eine Frage der Zeit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sperre für Marathonläuferin Shobukhova

Der russischen Leichtathletin Lilija Shobukhova wurde von ihrem nationalen Verband eine 2-jährige Dopingsperre auferlegt. Da die Sperrfrist für die bislang zweitschnellste Marathonläuferin der Welt rückdatiert wurde, bleibt sie bis zum 23. Januar 2015 suspendiert. Zudem wurden alle Titel und Rekorde, welche Shobukhova nach dem 9. Oktober 2009 erzielt hat, annulliert. Die Sanktionen gegen die Chicago-Marathon-Gewinnerin von 2011 sollen sich auf Unregelmäßigkeiten im ihrem biologischen Pass stützen.

„Wir bedauern das sehr, sehen aber keine andere Möglichkeit“, kommentierte Verbandspräsident Valentin Balakhintshev die Entscheidung. Obendrein wird die zweimalige Gesamtsiegerin der World-Marathon-Majors-Serie (WWM) wohl die dabei erlaufenen Preisgelder von rund 1 Million USD zurückzahlen müssen. Die über die USA, Asien und Europa gestreckte Marathon-Rennserie unterstütze alle Maßnahmen, die der Integrität dienen, erklärte WWM-Generalsekretär Nick Bitel in einer Stellungnahme. Dies könnte der deutschen Marathonathletin Irina Mikitenko zugute kommen – als Nachrückerin dürfte sie sich über hohe Nachzahlungen freuen. „Betrüger müssen verstehen, dass sie in unserem Sport nicht willkommen sind und erwischt werden“, so Bitel abschließend.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Giro-Sieger Di Luca lebenslänglich!

Der Giro di Italia Sieger Danilo di Luca wurde nach seinem dritten Dopingvergehen – nun endlich möchte man sagen – lebenslang vom Anti-Doping Gericht des Nationalen Olympischen Komitees Italiens gesperrt. Di Luca war bereits mehrfach in der Vergangenheit als Dopingsünder aufgefallen. Der Giro Sieger des Jaheres 2007 war zuletzt in diesem Jahr anlässlich einer Kontrolle auf EPO positiv getestet worden. Di Luca war bereits im Jahre 2009 mit dem Dopingmittel Cera erwischt und zunächst für zwei Jahre gesperrt worden. Die Sperrfrist wurde später auf neun Monate reduziert, weil er mit den Behörden zusammengearbeitet habe und um Aufklärung bemüht gewesen sein soll. 2007 hatte Di Luca eine vergleichsweise harmlose Sperrfrist von drei Monaten abzusitzen, weil er mit dem mutmaßlichen Dopingmediziner Carlo Santuccione zusammengearbeitet habe. Bleibt abzuwarten, ob der 37-jährige diesen Schuldspruch einnehmen wird oder den Gang zum CAS bestreiten wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Russische Biathletinnen – Klage vor dem CAS

Die russischen Biathletinnen lourieva und Akhatova haben gegen die ihnen gegenüber von der Internationalen Biathlonunion (IBU) verfügten 2-Jahressperren Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (TAS/CAS) eingereicht.
weiterlesen …