Anti-Doping-Gesetz – ein nächster Schritt!

Nachdem in jüngster Vergangenheit insbesondere die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern die Debatte um ein Anti-Doping-Gesetz intensiv vorantrieben, hat Bundesjustizminister Heiko Maas nunmehr angekündigt, noch im laufenden Jahr ein solches Gesetz auf Bundesebene vorzulegen. Vorgesehen seien Freiheits- und Geldstrafen, so der SPD-Politiker. Zudem sollen Besitz und Vertrieb von verbotenen Substanzen zu Dopingzwecken ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden. Ins Visier geraten somit nicht nur Sportler, sondern auch Dopingärzte.

„Betrug ist zum Beispiel, wenn sich im Profisport Sportlerinnen oder Sportler dopen und sich damit einen Vorteil verschaffen und damit Preisgelder gewinnen, die sie auf andere Weise nicht gewonnen hätten“, erklärte Maas, „sie bevorteilen sich gegenüber anderen, nicht gedopten Sportlern, und sie kriegen dafür Geld, weil sie erfolgreich sind und sich diesen Vorteil durch Doping erschlichen haben. Und das ist in anderen Fällen Betrug und das ist strafbar und das muss auch für Doping gelten.“

Das kommende Gesetz soll sich primär an den Leistungssport richten. „Wir sind noch nicht abschließend so weit, wie mit dem Amateursport zu verfahren ist“, betonte der Bundesjustizminister. Grund hierfür seien praktische Erwägungen. Maas: „Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40 000 Menschen mitlaufen?“

Interessant wird sein, ob eine Regelung bezüglich der Zuständigkeit der Sportgerichtsbarkeit Teil des Anti-Doping-Gesetzes sein wird. Angesichts des diesbezüglich bestehenden Meinungskonflikts, sollte Klarheit geschaffen werden. Das Anti-Doping-Gesetz wäre hierfür womöglich eine gute Gelegenheit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Asafa Powell wehrt sich gegen Dopingsperre

Asafa Powell, einstiger 100-m-Weltrekordhalter, akzeptiert seine Dopingsperre nicht und zieht nun erwartungsgemäß vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. Ein Anhörungstermin wurde bisher nicht festgelegt. Im April 2014 wurde dem 31-jährigen Jamaikaner eine 18-monatige Sperrfrist auferlegt, welche jedoch aufgrund einer Rückdatierung bereits am 28. Dezember diesen Jahres ausläuft.

Powell war das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen worden. Er bestritt jedoch vehement, wissentlich gedopt zu haben. Das Urteil wurde seitens der jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) damit begründet, dass der Sprintstar fahrlässig gehandelt habe und dementsprechend schuldig sei. Dies entspricht dem im Leistungssport geltenden strict-liability-Prinzip. „Es ist die persönliche Pflicht eines jeden Athleten, dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Wirkstoffe in seinen Körper gelangen. Die Athleten tragen die Verantwortung dafür, wenn in ihren Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben verbotene Wirkstoffe, deren Metaboliten oder Marker nachgewiesen werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Seiten des Athleten nachgewiesen werden […]“, so Artikel 2.1.1 des Welt-Anti-Doping-Agentur-Codes. Sinngemäß wurde diese Passage (nahezu) durchweg von allen nationalen Anti-Doping-Agenturen der Welt übernommen.

Im Januar erklärte Asafa Powell, sein Trainer Chris Xuereb wäre für den positiven Dopingtest verantwortlich. Er hätte ihm ein fragwürdiges Nahrungsergänzungsmittel, welches die verbotene Substanz enthält, ausgehändigt. Unter anderem deshalb soll Powell eine Verkürzung seiner Sperrfrist fordern. Letztlich ist es nun Sache des CAS, darüber zu entscheiden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Zweifelhaftes FIFA-Dopingkontrollsystem

Die diesjährige Fußballweltmeisterschaft in Brasilien steht kurz vor dem Anpfiff. Der vorläufige Mannschaftskader der deutschen Auswahl steht, die Stadien sind nahezu fertig und die Nationen voller Vorfreude. Was vor Ort fehlt, ist einzig allein ein Dopingkontrolllabor mit Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Deshalb sollen die Dopingproben in der Schweiz untersucht werden. Das bedeutet, dass die Proben nach Lausanne geflogen werden müssen. Transport und Analyse könnten demnach viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass ein entlarvter Dopingsünder die auf die Blutentnahme folgende Partie unproblematisch bestreiten dürfte. „Es wäre absolut unverzeihlich, wenn im Finale jemand antritt, der positiv getestet wurde, und sich das erst hinterher herausstellt. Deshalb ist es so, dass die Organisatoren derartiger Wettkämpfe enorm aufs Tempo drücken und innerhalb von 48 Stunden die Ergebnisse haben wollen. Mit Recht.“, erklärte Dr. Detlef Thieme, Leiter des Kreischaer Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie.

Zwar schilderte Prof. Jiri Dvorak, Chefarzt des Weltfußballverbands (FIFA), noch vor einigen Monaten, die langen Wege seien kein Erschwernis: „Es ist das erste Mal, dass wir im Austragungsort einer WM kein Labor haben werden. Aber es ist für uns kein Problem. Es ist so, dass wir den größten Teil der Proben innerhalb von 24 Stunden in Lausanne haben werden“. Kürzlich konkretisierte die FIFA allerdings, die Proben würden „zwischen 24 bis 48 Stunden [nach Entnahme] das Labor in Lausanne erreichen“. Zudem, so Dr. Thieme, käme eine realistische Größe von 30 Stunden oder mehr für die Analyse an sich. Folglich und in Anbetracht der Tatsache, dass zwischen einigen Spielen lediglich 4 Tage liegen, sind Engpässe nicht ausgeschlossen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Dopingsperre für Julia Efimova

Julia Efimova, Brustschwimmerin und dreifache Weltmeisterin, ist vom internationalen Dachverband FINA mit einer Sperrfrist von 16 Monaten belegt worden. Im Rahmen einer Trainingskontrolle in Los Angeles wurde der 22-jährigen Russin die Einnahme des anabolen Steroids Dehydroepiandrosteron (DHEA) nachgewiesen. Nach FINA-Auffassung soll die verbotene Substanz mit einem Nahrungsergänzungsmittel in den Organismus gelangt sein. Allerdings erklärte der Weltschwimmverband, dass Efimova keine Absicht unterstellt werden könne. Sie bleibt bis zum 28. Februar 2015 gesperrt, kann daher an der Weltmeisterschaft im Juli 2015 im heimischen Russland teilnehmen. Die Olympia-Dritte von London akzeptiert das Urteil. „Ich werde wohl nicht in Berufung gehen. Das kostet Energie, Zeit und vor allem Geld“, so Efimova. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Das Wichtigste ist jetzt, mit der Vorbereitung auf die WM in Kazan und Olympischen Spiele in Rio zu beginnen.“, erklärte sie weiterhin.

Zur Sperre kommt eine Streichung aller Resultate seit Oktober 2013. Somit können die deutschen Schwimmer Steffen Deibler, Caroline Ruhnau, Christian Diener und Dorothea Brandt, welche bei der Europameisterschaft der Kurzbahn im Dezember 2013 in der Mixed-Staffel ursprünglich Silber holten, darauf hoffen, sich nachträglich Europameister nennen zu dürfen. Obendrein wurde Efimovas 200-Meter-Brust-Weltrekord von 2:14.39 Minuten annulliert.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel entlarvt

Wettkampfsportler aufgepasst! Insbesondere für Triathleten, Läufer, Schwimmer und Radler, die sich auf einen Wettkampf vorbereiten, gilt, bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln Acht zu geben. Wie die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) mitteilt, fand das Zentrum für Präventive Doping Forschung der Deutschen Sporthochschule Köln ein weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel. Dieses soll den Arzneistoff Oxilofrin, welcher gem. S6 b. auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geführt wird, enthalten und keine entsprechende Deklarierung aufweisen.

Der Konsum eines solchen Nahrungsergänzungsmittels kann trotz Unwissens zu Disqualifikation und Sperre führen, denn ausschlaggebend ist der strict-liability-Grundsatz. Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Organismus gelangt. Demnach trägt er die Beweislast für etwaige Fehler in der Transportkette oder bei der Laboranalyse. Die Gegenbeweiserbringung könnte unter Umständen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Zudem sind gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen. Um das Verunreinigungsrisiko zu mindern, empfiehlt es sich, die Nahrungsergänzungsmittel einer Prüfung zu unterziehen. Dem Sportler steht beispielsweise die Möglichkeit zur Verfügung, sich über Testresultate zum gewünschten Produkt, soweit Tests durchgeführt wurden, über die Internetpräsenz der „Kölner Liste“ zu informieren. Neuerdings ist die „Kölner Liste“ auch als App erhältlich. Sie ist „in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Rheinland integriert worden“, so die Mitteilung der NADA.

Nicht nur in Deutschland finden sich immer wieder verdächtige Produkte. Kürzlich warnte die Australische Anti-Doping-Agentur (ASADA) vor einem Energydrink. Dieser könne Amphetamin-ähnliche Substanzen enthalten. Daher: Größte Vorsicht, insbesondere vor Wettkämpfen!

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask