DHB berät über Kraus-Sperre

Das Anti-Doping-Gremium des Deutschen Handballbunds (DHB) fand sich kürzlich zusammen, um nicht-öffentlich über eine etwaige Sperre des vorläufig suspendierten Michael Kraus zu verhandeln. Kraus wurde angehört, seine Freundin als Zeugin vernommen. Ein Urteil über das Strafmaß und die Zukunft des ehemaligen Handballweltmeisters ist allerdings noch nicht gefallen. „Wir haben im Zuge der Beweisaufnahme sowohl Michael Kraus zur Sache als auch weitere Zeugen gehört“, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Sachverhalt, Stellungnahmen und weitere Informationen müssten nun in einer weiteren Sitzung ausgewertet werden.

Nachdem Kraus binnen 18 Monaten 3 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse begangen haben soll, droht ihm eine Sperrfrist von bis zu 2 Jahren. Weder der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) noch der Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) geben konkrete Sanktionen für das dem 30-jährigen Rückraumspieler vorgeworfene Fehlverhalten vor. Die Entscheidungsgewalt liegt vorläufig in den Händen des verbandsinternen Disziplinarausschusses. Etwaige Sanktionsmaßnahmen dürften davon abhängen, ob die besagten 3 Verstöße tatsächlich als Verstöße eingestuft werden. Sollte nur ein Verstoß nicht als Übertretung der geltenden Regularien gewertet werden, könnte der ehemalige Weltmeister ungeschoren davonkommen.

Kraus verpasste inzwischen bereits den Großteil der Saisonvorbereitung. Neben der kommenden Bundesliga-Spielzeit für seinen Verein Frisch Auf Göppingen steht für den 118-maligen Nationalspieler die Handball-Weltmeisterschaft vom 11. bis 27. Januar 2015 in Katar auf dem Spiel.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Dopingmachenschaften in der MLB

‚Blood Sport‘ – so heißt das Buch von Tim Elfrink, einem US-Redakteur, welches derzeit die Welt des Baseballs aufwirbelt. So sollen nicht nur Alex „A-Rod“ Rodriguez in den Dopingskandal um die Wellness-Klinik „Biogenesis“ verwickelt worden sein, sondern zudem weitere Spitzensportler und gar minderjährige College-Athleten. Alex Bosch, der Betreiber des ehemals aufstrebenden Unternehmens, droht eine Haftstrafe. Er und weitere Mittäter wurden kürzlich festgenommen. Es steht ein Gerichtsverfahren bevor.

Bosch gestand bereits seinen Kontakt zu „A-Rod“, gestand überdies ihm die verbotenen Substanzen persönlich injiziert zu haben, da der ehemalige Vorzeigesportler Angst vor Spritzen habe.

Jedenfalls ist klar, dass hinter den Kullissen des US-Baseballs, der Jahr für Jahr ca. 5 Milliarden EUR umsetzt, nicht alles rein und sauber ist. Bleibt abzuwarten, welche Tatsachen im Laufe des anstehenden Prozesses um Bosch und seine Klinik ans Licht gebracht werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

CAS verkürzt Sperre von Asafa Powell

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat die Dopingsperre des ehemaligen 100-Sprint-Weltrekordhalters Asafa Powell von 18 Monaten auf 6 Monate reduziert. Der geforderten Reduzierung auf 3 Monate folgte der CAS nicht. Dennoch ist Powell durch diesen Teilerfolg ab sofort wieder startberechtigt. „Endlich ist diese Last von meinen Schultern gefallen. Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Lasst uns rennen!“, so der 31-Jährige.

Bereits zuvor gewährte ihm der CAS eine vorläufige Startberechtigung – mit dem Vorbehalt, eine etwaige Restsperre im Nachgang abzusitzen. Die Sperre von Sherone Simpson, deren Dopingvergehen zeitlich nah an dem von Powell lag, wurde ebenfalls um ein Jahr gemindert. Die Olympiasiegerin zeigte sich dementsprechend erleichtert: „Wir haben nicht wissentlich gedopt, und der CAS hat das erkannt. Dafür bin ich sehr dankbar.“

Beide Jamaikaner gaben am gestrigen Dienstag ihr Comeback beim Meeting in Luzern.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sinkewitz – Schweizer Bundesgericht bestätigt CAS-Urteil

Patrik Sinkewitz, Anfang 2011 positiv getestet auf das Dopingmittel HGH (Wachstumshormon), unterliegt letztinstanzlich vor dem Schweizer Bundesgericht, welches die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) bestätigt. Sinkewitz war als Wiederholungstäter – er war bereits im Jahr 2007 des Testosteron-Dopings überführt worden –  für 8 Jahre gesperrt worden. Zunächst hatte das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) die Sperre aufgehoben. Das Urteil hatte über den Fall Sinkewitz hinaus Bedeutung, weil nunmehr das Testverfahren zum Nachweis des Hormons HGH (Isoformentest) seine rechtliche Bestätigung gefunden hat. Kritik hatten umstrittene Grenzwerte ausgelöst, die in einem früheren Verfahren des estnischen Langläufers Veerpula von den Richtern des CAS bemängelt worden waren.  Das CAS hatte seinerzeit die WADA aufgefordert, die Grenzwerte zu überprüfen. Eine Überprüfung hatte bereits stattgefunden, weshalb zum Zeitpunkt der CAS Entscheidung gegen Sinkewitz dieses Problem aus der Welt geschafft war und sich Sinkewitz schon vor dem CAS hierauf nicht erfolgreich berufen konnte, um eine Aufhebung der Sperrfrist zu erlangen. Aus diesem Grund sah das Bundesgericht keine rechtliche Veranlassung, die Entscheidung des CAS aufzuheben. Ein weiteren Punkt in der Argumentation von Sinkewitz war, dass er darauf verwies, nicht der Isoformentest, sondern der neuere Biomarkertest hätte zur Anwendung gebracht werden müssen. Dazu verweist Prof. Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung darauf, dass beide Testverfahren sich ergänzen, aber nicht das eine Verfahren das andere ersetze, etwa weil es das bessere Verfahren sei. Das sah nun auch das Schweizer Bundesgericht so.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

Radprofi Daryl Impey – Positiver Dopingtest

Der südafrikanische Meister im Einzelzeitfahren von 2011, 2013 und 2014 wurde des Dopings überführt. Bei ihm wurde das verbotene Maskierungsmittel Probenecid nachgewiesen. Dies ergab sowohl die A- als auch die B-Probe. Die Dopingprobe stammt vom 6. Februar 2014, wurde direkt nach Impeys letztem Einzelzeitfahrtriumph der Südafrikameisterschaft entnommen. Nun drohen dem Athleten eine 2-jährige Sperre und die Annullierung seines Meistertitels. Es gilt der strict-liability-Grundsatz: Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Körper gelangt. Für eine Sanktionierung reicht demnach bereits Fahrlässigkeit, wissentliches Handeln wird nicht vorausgesetzt.

Ins internationale Rampenlicht fuhr Daryl Impey vor einem knappen Jahr. Nach der 6. Etappe der Tour de France 2013 übernahm der Zeitfahrspezialist die Führung in der Gesamtwertung und durfte sich als erster Afrikaner überhaupt das begehrte gelbe Trikot überziehen. Diesen Erfolg wird er bei der Tour de France 2014, welche am kommenden Samstag startet, nicht wiederholen können. Sein Team Orica GreenEgde hat ihn bei der Nominierung des diesjährigen Kaders nicht berücksichtigt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask