„Und täglich grüßt das Murmeltier…“

Doping II

Zwei weitere Spitzensportler stehen unter Dopingverdacht. Dieses Mal: Boxweltmeister Tyson Fury und NFL-Champion Peyton Manning.

Fury soll noch vor dem Kampf gegen Wladimir Klitschko, bei dem er den gebürtigen Ukrainer entthronte, positiv auf das anabole Steroid Nandrolon getestet worden sein. Dies wurde erst jetzt bekannt. Den Rückkampf mit Klitschko musste Fury verletzungsbedingt absagen. Klitschko könnte seine Titel dennoch sehr bald zurückerhalten, und zwar – soweit der Dopingvorwurf bestätigt wird und zu einer Suspendierung führt – kampflos. Klitschko-Manager Bernd Bönte erklärte: „Wir erwarten von der britischen Anti-Doping-Agentur UKAD lückenlose Aufklärung. Der Fall darf nicht so versanden.“

Peyton Manning hingegen ist zwar nicht mehr aktiv. Der US-Amerikaner beendete seine äußerst erfolgreiche Karriere erst in diesem Jahr mit dem Super-Bowl-Triumph mit den Denver Broncos. Allerdings soll der Quarterback im Jahr 2011 in einer Anti-Aging-Klinik mit menschlichen Wachstumshormonen behandelt worden sein. Er bestreitet dies vehement: „Es ist nie passiert. Nie.“, so Manning: „Wer so etwas sagt, denkt sich Sachen aus.“ Es wäre nicht das erste Mal, dass ein US-Sportler in einer Anti-Aging-Klinik nachgeholfen hätte.

Bleibt in beiden Angelegenheiten abzuwarten, ob sich die Vorwürfe erhärten oder wie so oft alsbald kommentarlos wieder aus dem medialen Fokus entschwinden.

Ganz nebenbei: Es handelt sich in beiden Fällen um Sportsysteme – Profiboxen und American Football – die mit Gewissheit nicht gerade Vorreiter in Sachen Anti-Doping-Kampf sind.

Kehrtwende in „Operación Puerto“

Schwimmen II

Die Dopingaffäre um Eufemiano Fuentes, der seit Anfang der 2000er Jahre verbotene Substanzen an Spitzenathleten des Radsports verkauft haben soll, hat sich gewendet. Ein Madrider Gericht hat den nunmehr 61-Jährigen kürzlich freigesprochen, nachdem er im April 2013 noch zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt wurde. Das Blut, das Fuentes seinerzeit für Transfusionen benutzt habe, sei keine Medizin im Sinne des Gesetzes, welches der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, heißt es in der Begründung des Berufungsgerichts. Zudem hob das Berufungsgericht die richterliche Verfügung auf, wonach die 211 beschlagnahmten Blutbeutel teilweise zerstört werden müssten. Vielmehr wurde seitens des Berufungsgerichts angeordnet, das Beweismaterial an die WADA und weitere sportliche Spitzenorganisationen zu übermitteln.

Ob die Aushändigung der Blutbeutel tatsächlich zu spürbaren Konsequenzen für die betroffenen (ehemaligen) Athleten führen wird, ist äußerst fraglich. Allein die Zuordnung dürfte große Probleme bereiten. In jedem Fall sollte „der Sport“ die Gelegenheit zur Aufklärung und Aufarbeitung nutzen. Im Übrigen besteht ein hohes mediales Interesse. Auch der Sportinteressierte verdient es, umfassend informiert zu werden, wenngleich die aufzudeckenden Taten längst Geschichte sind.

Wir werden sehen, ob und wie die WADA mit dieser Situation umgehen wird.

Positive A-Probe bei Felix Sturm

Doping II

Um Felix Sturm machten kürzlich negative Schlagzeilen die Runde. Der amtierende Box-Superweltmeister im Supermittelgewicht (WBA) soll gedopt haben. Dies legt zumindest eine positive A-Probe nahe. Im Organismus des 37-Jährigen wurde laut Medienberichten die anabole Substanz Hydro-XY-Stanozolol gefunden, und zwar nach dem WM-Rückkampf gegen Fjodor Tschudinow. Sturm streitet die Dopingvorwürfe ab, will im Zuge dessen eine umfassende Auflistung über die zwölf Wochen vor dem besagten Kampf aufgenommenen Substanzen anfertigen lassen. Es wäre „nichts dabei, was den Befund erklären könnte“, so der Athlet.

Felix Sturm ist wie andere Profiboxer Mitglied im Bund Deutscher Berufsboxer (BDB). Damit unterliegt er dessen Regeln, die Dopingkontrollen lediglich nach Titelkämpfen vorsehen. Im Gegensatz zu Sportlern, die den NADA-Testpools zugehörig sind, unterliegen BDB-Mitglieder keinen Trainingskontrollen. Aus finanziellen Gründen, heißt es. Allein dieser Umstand, der die Fairness in Frage stellt, löst Bedenken aus.

Der Sachverhalt hat eine strafrechtliche Komponente. Das Anti-Doping-Gesetz gilt seit dem 18.12.2015. Danach ist das Selbstdoping im Spitzensport unter Strafe gestellt. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Im Fall Sturm bleibt zunächst die B-Probe abzuwarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Erster Dopingverdacht bei Leichtathletik-WM in Peking

Bei der Leichtathletik-WM in Peking stehen Medienberichten zufolge die 400-Meter-Läuferin Joyce Zakary und die Hürdenläuferin Koki Manunga unter Dopingverdacht. Zakary war im Vorlauf in 50,71 Sekunden Landesrekord über 400 m gelaufen. Zum Halbfinale ist sie aber ohne Angabe von Gründen nicht angetreten. Manunga war bereits in der ersten Runde über 400 m Hürden klar ausgeschieden. Beide Athletinnen seien positiv auf ein maskierendes Mittel einer bisher unbekannten Dopingsubstanz getestet worden.

Bereits im Vorfeld der WM war der kenianische Leichtathletikverband Athletics Kenya wiederholt schweren Dopingvorwürfen ausgesetzt. In den vergangenen Jahren sind eine ganze Reihe von Athleten aus Kenia wegen Dopings gesperrt worden. Die neuen Vorfälle könnten die bisher überragenden Leistungen der Kenianer bei der WM überschatten. Nach vier Wettkampftagen führt Kenia im Medaillenspiegel mit insgesamt neun Medaillen deutlich.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

ARD Dokumentation „Geheimsache Doping – Im Schattenreich der Leichtathletik“

Die ARD Dokumentation unter Federführung des Journalisten Hajo Seppelt hat Aufsehen erregt. Das war das Ziel und knüpft an eine frühere Dokumentation „Geheimsache Doping – Wie Russland seiner Sieger macht“ an. Seppelt rechtfertigt den Inhalt in einem Interview gegenüber der Westdeutschen Zeitung: „Die Situation würde sich leider schnell wieder beruhigen, wenn die Medien nicht weiter konsequent über das Thema berichten und Druck auf die Sportverbände ausüben.“

Das Ziel ist unterstützenswert, zweifelhaft das Vorgehen. Die Fakten: Anonym werden vertrauliche personenbezogene Daten auf rechtswidrige – möglicherweise strafbare – Weise übermittelt. Es wird mit auffälligen Blutwerten argumentiert, die Doping nahelegen, aber keinesfalls beweisen. Auch das ist äußerst problematisch, wie der Fall Claudia Pechstein zeigt. Seppelt spricht in dem vorgenannten Interview davon, dass Verbands-/Sportfunktionäre „über das Selbstbestimmungsrecht der Sportler“ reden, das es aber – seiner Meinung nach – nicht gäbe.

Den Eindruck, dass die Autoren des ARD-Berichts nicht ernsthaft die Selbstbestimmungsrechte der Sportler vor Augen hatten, kann man tatsächlich gewinnen, wenn man berücksichtigt, wie in dem Bericht mit sensiblen persönlichen Daten von Sportlern umgegangen wird. Dort werden nämlich in großem Stil Selbstbestimmungsrechte berührt, auch wenn die betroffenen – verdächtigten – Sportler nicht namentlich genannt werden. Aus diesem Grund gibt es zurecht Kritik von der WADA an der Veröffentlichung.

Die beiden im Bericht der ARD zitierten Wissenschaftler Michael Ashenden und Robin Parisotto bleiben auch in ihren nachträglichen Bekräftigungen/Rechtfertigungen erschreckend unsubstantiiert. Sie argumentieren mit Allgemeinplätzen und verallgemeinernd, ohne allzu konkret zu werden. In gewisser Hinsicht kann Verständnis entwickelt werden, wenn Sebastian Coe – IAAF Vize – von „Sensationalisierung“ spricht; auch mit Blick auf die bevorstehenden Weltmeisterschaften der Leichtathletik in Peking vom 22.08. bis 30.08.2015.

Nicht jedes Mittel heiligt den Zweck. So wie auch das vielfach geforderte Anti-Doping-Gesetz und die Strafbarkeit des sog. Selbstdopings das Problem – Doping – an sich nicht lösen werden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt