Sportrechtsblog

Scharapova´s Wildcard – sie steigt wieder ins Tennisgeschäft ein!

Thema: Doping, Tennis, 25.04.2017

In Stuttgart beim Porsche Grand Prix zeigt der Tennissport – namentlich der Meetingdirektor Günthardt und die ehemalige Tennisprofispielerin Anke Huber – unverhohlen, dass das Gechäft wichtiger ist als die Ethik des sauberen Sports. Stuttgart lädt Scharapova ein, deren Sperre am 25.04. also zwei Tage nach Beginn des Turniers endet. Das ist ein Hohn gegenüber all jenen, die sich aktiv im Kampf gegen Doping einsetzen. Hier wird eine Dopingsünderin eingeladen und mit einer Wildcard belohnt, zu einer Zeit, in der die Sperre noch läuft. Es steht bereits seit längerer Zeit fest, dass Scharapova in Stuttgart starten wird. Sie habe schließlich das Tunier zu dem gemacht – (meint ganz offensichtlich wirtschaftlich) – was es heute sei, so der Direktor des Meetings, Markus Günthardt.

Bei deratigen Reaktionen des Sports und der Wirtschaft – die selbstverständlich hier ein wichtiges Momentum des Falls darstellt, es handelt sich um den sog. Porsche Cup – muss sich niemand wundern, wenn der Staat davon spricht, dass der Sport ganz offensichtlich nicht gewillt und in der Lage sei, das Dopingproblem ohne staatliche Intervention erfolgreich zu bekämpfen und in den Griff zu bekommen. Frau Scharapova steigt halt ein paar Tage später in das Tunier ein, weil zum Tunierbeginn ist sie noch gesperrt. Es wird alles getan, gedreht und gewendet, um eine Dopingsünderin auf dem Centre Court „bewundern“ zu können.

Grauenvoll!

 

Steffen Lask

Russland sperrt mehrere Athleten wegen Dopings

Thema: Doping, Leichtathletik, Rudern, Wintersport, 01.02.2017

Laufband

Laut Medienberichten wurden heute auf Betreiben der Rusada zwei Leichtathleten, zwei Ringer, eine Gewichtheberin, eine Ruderin und der Viererbob-Olympiasieger von 2014, Dmitri Trunenkow, gesperrt. Bei Letzterem soll es sich um ein Vergehen aus dem Jahr 2016 handeln. Seine vierjährige Sperre, die rückwirkend vom 19.04.2016 an gelte, hat allerdings wenig Auswirkungen für Trunenkow, da dieser seine aktive Karriere bereits beendet hat. Alexander Subkow, erfolgreichster russischer Bobpilot und aktueller Leiter des russischen Bobverbandes, fuhr mit Trunenkow in Sotschi zu Gold und betonte im Hinblick auf die Sperre Trunenkows, dass die Maßnahme nichts mit den Olympischen Spielen im eigenen Land zu tun habe. Trunenkow selbst streitet die Vorwürfe vehement ab und bezeichnete den Vorfall als „eine der üblichen Provokationen gegen den ganzen russischen Sport“. Er erklärte weiterhin: „Dieses Präparat haben schon Sportler in den 80er Jahren eingenommen, und man müsste ein völliger Idiot sein, um es heute noch zu nehmen.“

Was zumindest auf den ersten Blick wie ein Frühjahrsputz im Winter aussieht, birgt in Wirklichkeit noch allerlei Unklarheiten. Zwar scheint die große Sportnation bemüht zu sein, sich seiner Dopingvergangenheit zu stellen, und zeigen zu wollen, dass nach den Dopingskandalen der letzten Zeit eine dopingfreie Zukunft angestrebt wird. Dies ist Russland und des Wettbewerbs willen, der gesamten Sportwelt zu wünschen. Jedoch bleibt noch sehr viel Arbeit, das beschmutzte Image wieder rein zu waschen. Ob dies überhaupt gelingen mag, ist abzuwarten.

Kleine Anfrage bezüglich der Datei „Gewalttäter Sport“

Thema: Strafrecht & Sport, 06.01.2017

Laufband III

Die Bundestagsabgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zum Ende des letzten Jahres von der Bundesregierung im Rahmen einer sog. Kleinen Anfrage umfassende Auskunft im Bezug auf die Datenschutzproblematik der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) erbeten.

Die DGS ist eine Verbunddatei, die 1994 errichtet wurde. Sie wird von der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) geführt, die beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sitzt, und soll die Polizei bundesweit in die Lage versetzen, „zielgerichtet polizeiliche Maßnahmen zu treffen und dabei zwischen Störern und Nichtstörern zu unterscheiden“. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen („BKADVEV“ vom 04.06.2010, BGBl. I S. 716) ist die Speicherung von personenbezogenen Daten in der DGS rechtmäßig geworden (vgl. BVerwG, 09.06.2010, 6 C 5.09). Grundsätzlich werden in der Verbunddatei „Daten solcher Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen der folgenden Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder die deswegen rechtskräftig verurteilt worden sind:

  • Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
  • Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
  • Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
  • Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
  • Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)
  • Raub- und Diebstahlsdelikte
  • Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
  • Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB)
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)“.

Die vorgenannten Bundestagsabgeordneten und die Fraktion führen unter Berufung auf mehrere Fanorganisationen u.a. verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Errichtungsanordnung der Datei, datenschutzrechtliche Bedenken sowie Bedenken hinsichtlich der fehlenden Informationspflicht bei einer Eintragung in die Datei, der Länge der Speicherfristen sowie der Ausschreibungsanlässe an. Insgesamt hat die Bundesregierung 39 Fragen zu beantworten.

Die Kleine Anfrage liegt dem parlamentarischen Recht zu Grunde, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Kleine Anfragen werden ohne Beratung im Bundestag schriftlich beantwortet.

McLaren Bericht Teil 2 – Der dopingverseuchte Sport Russlands

Thema: Doping, 09.12.2016

Ein weiterer Teil des sog. McLaren-Reports ist veröffentlicht worden. Danach sollen weit mehr als bisher bekannt russische Sportler in den Dopingsumpf Russlands verstrickt sein. Der Bericht geht von über 1000 Athleten in 30 Sportarten aus, die in ein staatlich gesteuertes Dopingsystem involviert waren. Gesteuert und überwacht vom russischen Sportministerium. Betroffen davon Sportler, die u.a. bei den Olympischen Sommerspielen in London 2012 am Start waren ebenso wie Athleten, die in Sotschi 2014 anlässlich der Olympischen Winterspiele Medaillen gewonnen haben. Direkt beschuldigt wird durch den Bericht der frühere Sportminister und heutige Vize-Ministerpräsident Mutko. Unter den (beschuldigten) Athleten sind Medaillengewinner von Sotschi – angeblich – 12, davon vier Goldmedaillengewinner, 15 Gewinner von Medaillen in London.

Obwohl – was bedauerlich ist – keine Namen von Sportlern genannten werden, seien über 1000 Dokumente gesichert und ausgewertet worden, die das dopingverseuchte Sportsystem der Russen entlarve. Man darf angesichts dieser Enthüllung gespannt sein, wie das IOC namentlich Dr. Thomas Bach reagiert, der bereits im Vorfeld darauf verwiesen hatte, dass man keine voreiligen Schlüsse ziehen dürfe.

 

Fußball und Doping

Thema: Doping, Fußball, 22.11.2016

Immer wieder liest man, dass Fußball und Doping nicht zusammengehen. Fußball – Doping, das bringt doch nichts. Dort käme es auf Spielwitz, Technik und Taktik an usw.

Ein Märchen! Das sich standhaft hält.

Romann Eremenko ist positiv nach dem Champions-League-Hinspiel am 14.09.2016 zwischen ZSKA Moskau und Bayer Leverkusen auf Doping getestet und nunmehr für zwei Jahre folgerichtig gesperrt worden. Am Ergebnis ändert sich nichts. Es bleibt beim 2:2. Eremenko hat immerhin ein Tor zum Ausgleich und Endstand geschoßen. Jeder, der sich mit dem Leistungs- und Profisport befasst, fragt sich, warum bleibt es bei diesem Ergebnis? Nachvollziehbar wäre doch – auch nach unserem Verständnis – ZSKA Moskau wird disqualifiziert und das Spiel wird zugunsten von Bayer Leverkusen gewertet. Was spricht dagegen? In anderen Sportarten ist das durchaus üblich. Nicht im Fußball. Dort müßten zwei Athleten einer Mannschaft positiv getestet worden sein, damit es zu einer Disqualifikation des Teams käme. Das ist eher unwahrscheinlich, wenn man berücksichtigt, dass lediglich zwei Spieler einer Mannschaft getestet werden. So ist Fußball. Von Doping will man nichts wissen, im wahrsten Sinne des Wortes.