Sportrechtsblog

Rechtliche Schritte gegen Olympia-Ausschluss der russischen Leichtathleten?

Thema: Doping, Leichtathletik, 20.06.2016

Leichtathletik III

Bei den Olympischen Spielen in Rio wird wohl kein russischer Athlet unter russischer Flagge starten dürfen. Am letzten Freitag bestätigte die IAAF die Sperre des russischen Leichtathletikverbandes, die seitens des IOC „vollständig respektiert“ werde, so heißt es. Selbstredend lösten diese Meldungen verschiedenartige Reaktionen und Meinungsäußerungen in der Sportwelt aus. Der DLV-Präsident Clemens Prokop etwa meint: „Das kann nur der Anfang und darf nicht der Endpunkt für einen weltweiten Kampf gegen Doping sein.“ Der Jurist regt zudem an, „über einen Gesamtausschluss Russlands nachzudenken“. Jelena Issinbajewa sieht hingegen in der Bestätigung des Ausschlusses einen „Verstoß gegen die Menschenrechte“. Selbst der Präsident der Russischen Föderation, Vladimir Putin, meldete sich zu Wort: „Wenn ein Familienmitglied eine Straftat begeht, ist es dann etwa gerecht, die ganze Familie zu bestrafen?“, fragte er und antworte zugleich: „Nein, das gibt es nirgendwo.“

Es ist nachvollziehbar, dass die Frage, ob die harte Sanktion gegen den russischen Leichtathletikverband angemessen ist, aus sportlich-moralischer Sicht gespaltene Meinungsbilder auslöst. Aus juristischer Sicht müsste sich indes ein eindeutiges Bild abzeichnen, so will man meinen. In naher Zukunft werden verschiedene Institutionen darüber zu befinden haben, denn es bahnt sich nun eine Lawine sportrechtlicher Prozesse an: Issinbajewa will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, der russische Leichtathletikverband wird die IAAF-Entscheidung wohl dem CAS zur Überprüfung vorlegen und Russland, so ein Sprecher Putins, plane ebenso die Betätigung juristischer Mittel. Es bleibt also spannend.

Russische Leichtathleten in Rio?

Thema: Leichtathletik, 16.06.2016

Doping IV

Mit Spannung wird die morgige Entscheidung des IAAF – des Internationalen Leichtathletik Verbandes – in Wien erwartet. Die 26 Councilmitglieder der IAAF werden darüber zu befinden haben, ob die Sperre gegen Russlands Leichtathletik aufgehoben und die Leichtathletikmannschaft der Russen in Rio zu den Olympischen Spielen an den Start gehen wird. Seit November vergangenen Jahres gibt es eine Suspendierung der Russen wegen anhaltender und wiederholter Dopingsverstöße. Wir hatten darüber berichtet. In Wien wird nunmehr unter dem Vorsitz von Sebastian Coe darüber entschieden, ob eine der größten Sportnationen in einer der prestigeträchtigsten Sportarten von den Olympischen Sommerspielen ausgeschlossen wird. Russland hatte nach der Suspendierung reagiert. Aber ob das reicht? Grundlage der Entscheidungsfindung der IAAF soll ein Bericht einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe sein, die die Reformen in Russland nach dem Offenbarwerden des umfassenden Dopings bewertet hat.

Das IAAF-Council hat grundsätzlich nach den Statuten die rechtliche Möglichkeit, einen Mitgliedsverband wegen (fortgesetzten) Verstoßes gegen Dopingbestimmungen zu sperren. Einen vergleichbaren Sachverhalt gibt es bereits. Der bulgarische Gewichtheber Verband ist vom Internationalen Gewichtheber Verband (IWF) wegen wiederholter/zahlreicher Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen von den Olympischen Spielen ausgeschlossen worden. Der bulgarische Verband hatte sich im Ergebnis erfolglos gegen die Entscheidung an den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gewandt. Dieser bestätigte vielmehr die Suspendierung.

Wie wird es der russischen Leichtathletik ergehen?

Kehrtwende in „Operación Puerto“

Thema: Doping, Strafrecht & Sport, 14.06.2016

Schwimmen II

Die Dopingaffäre um Eufemiano Fuentes, der seit Anfang der 2000er Jahre verbotene Substanzen an Spitzenathleten des Radsports verkauft haben soll, hat sich gewendet. Ein Madrider Gericht hat den nunmehr 61-Jährigen kürzlich freigesprochen, nachdem er im April 2013 noch zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt wurde. Das Blut, das Fuentes seinerzeit für Transfusionen benutzt habe, sei keine Medizin im Sinne des Gesetzes, welches der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, heißt es in der Begründung des Berufungsgerichts. Zudem hob das Berufungsgericht die richterliche Verfügung auf, wonach die 211 beschlagnahmten Blutbeutel teilweise zerstört werden müssten. Vielmehr wurde seitens des Berufungsgerichts angeordnet, das Beweismaterial an die WADA und weitere sportliche Spitzenorganisationen zu übermitteln.

Ob die Aushändigung der Blutbeutel tatsächlich zu spürbaren Konsequenzen für die betroffenen (ehemaligen) Athleten führen wird, ist äußerst fraglich. Allein die Zuordnung dürfte große Probleme bereiten. In jedem Fall sollte „der Sport“ die Gelegenheit zur Aufklärung und Aufarbeitung nutzen. Im Übrigen besteht ein hohes mediales Interesse. Auch der Sportinteressierte verdient es, umfassend informiert zu werden, wenngleich die aufzudeckenden Taten längst Geschichte sind.

Wir werden sehen, ob und wie die WADA mit dieser Situation umgehen wird.

Pechstein-Niederlage vor dem Bundesgerichtshof

Thema: Doping, Eisschnelllauf, 07.06.2016

Die mit Spannung erwartete Entscheidung ist gefallen: Die Klage von Claudia Pechstein gegen den Internationalen Eisschnelllaufverband – ISU – ist durch den Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt worden (Az.: KZR 6/15). Der Klage steht nämlich die Einrede der Schiedsgerichtsvereinbarung entgegen. Damit haben wohl viele – wenn man sich die Medienresonanz der letzten Tage anschaut – nicht gerechnet. Pechstein wurde (bereits) vielmehr in einer Reihe von Athleten gesehen, die den Sport durch ihre rechtlichen Auseinandersetzungen in geradezu revolutionärer Art umgestaltet und geprägt hatten, wie zuletzt Bosman.

Der BGH kommt zum Ergebnis, dass die Athletenvereinbarung wirksam die Schiedsgerichtsbarkeit bis hin zum Internationalen Sportgerichtshof (CAS) festgeschrieben habe, an die sich Frau Pechstein gebunden fühlen müsse. Im Übrigen sei ihr der Weg zum schweizerischen Bundesgericht – einem ordentlichen Gericht wohl gemerkt – ebenfalls eröffnet, so sieht es nämlich die Athletenvereinbarung vor. Einen Anspruch auf eine Entscheidung vor einem ordentlichen deutschen Gericht stehe ihr wegen der Athletenvereinbarung nicht zu. Der BGH sieht im CAS ganz offensichtlich ein echtes Schiedsgericht, wie es die deutsche Zivilprozessordnung in den §§ 1025 ff. regelt.

Pechstein nimmt ihre Niederlage offenbar nicht hin; ihr Prozessbevollmächtigter, der Kollege Summerer wird zitiert mit den Worten, dass das „nicht das letzte Wort gewesen“ sei und eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht folge. Pechstein selbst wird u.a. bei Spiegel-Online mit den Worten zitiert, dass sie sich gefühlt habe wie vor dem CAS und: „Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht.“ Ob dieser Vergleich angemessen ist oder nicht, mag jeder für sich beurteilen, er deutet jedoch an, wie enttäuscht Claudia Pechstein ist, die zuletzt noch gegenüber der FAZ erklärte hatte, dass sie „gar nichts erwarte“. Erwartungen bergen immer auch Enttäuschungen. Wie man sieht.

Blatter & Co. eine kriminelle Bande?

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 03.06.2016

Spiegel-Online berichtet über „Unglaubliches“, nämlich über „unglaubliche Zahlen“. Es ist die Rede von 71 Millionen Euro! Ist das unglaublich?

Nein. Aus unserer Sicht, nach dem, was in den letzten Wochen und Monaten über das kurruptive Verhalten von FIFA-Funktionären bekannt wurde, ist diese Zahl von 71 Millionen Euro durchaus nachvollziehbar und glaubhaft. Der Fußballweltverband hatte die Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan mit internen Ermittlungen beauftragt und die Rechtsanwälte legen nunmehr erste Ergebnisse ihrer Prüfungen öffentlich vor, nachdem zuletzt die Schweizer Bundesanwaltschaft erneut Räumlichkeiten bei der FIFA durchsucht hatte. Die Rechtsanwälte substantiieren ihre Ermittlungsergebnisse durch Unterlagen, nach denen sich ein regelrechter „krimineller Selbstbedienungsladen“, so Spiegel-Online, darstellt, in welchem sich die Führungsriege der FIFA Zahlungen untereinander zugestanden und ausgezahlt hat, ohne dabei die eigenen Gremien einzubeziehen. So kassierte Blatter – offenbar ohne vorherige Vertragsgrundlage – nach der Weltmeisterschaft in Südafrika eine Prämie von 11 Millionen Franken, Jérome Valcke als Generalsekretär der FIFA 9 Millionen Franken und der zuletzt entlassene Markus Kattner als Finanzchef 3 Millionen Franken. Ähnliche Zahlungen haben sich die „Drei“ wohl nach der WM in Brasilien 2014 ebenfalls genehmigt.

Da fällt mir als Strafrechtler nur ein: Untreue. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an bzw. – wie es heißt – beginnen erst. Man mag nur hoffen, dass der eine oder andere noch das Ende dieser Ermittlungen erlebt.