Radsport

Strafantrag gegen Armstrong

Nachdem Lance Armstrong gestanden hatte, jahrelang gedopt zu haben und ihm daraufhin alle sieben Tour-de-France-Siege aberkannt wurden, verlangt sein ehemaliger Hauptsponsor US Postal Sponsorengelder zurück. Insgesamt rund 40 Mio. Dollar kostete US Postal das Sponsoring. Davon gingen rund 17 Mio. Dollar direkt an Armstrong. Das US-Justizministerium hat nun Strafantrag gestellt, da es der Meinung ist, Armstrong habe sich unrechtmäßig bereichert. Er und sein Rennstall hätten die Sponsoren-Vereinbarung durch systematisches Doping verletzt.

Armstrongs Anwälte hingegen sind der Meinung, US Postal sei keinesfalls ein Opfer von Betrug, sondern habe vielmehr als Hauptsponsor enorm von Armstrong und dessen Rennstall profitiert. So habe das Unternehmen seinerzeit in eigenen Studien den Werbeeffekt auf knapp 140 Mio. Dollar beziffert. Das Gericht muss nun entscheiden, ob den Sponsoren nach Armstrongs Geständnis ein Schaden entstanden ist und wenn ja, ob dieser schwerer wiegt als der Profit aus dem Engagement Armstrongs. Dabei hat nach US-Recht das Gericht die Möglichkeit, die Schadenssumme zu verdreifachen. Insgesamt geht es also um die Summe von 120 Mio. Dollar.

Dr. Steffen Lask

Dritter Verhandlungstag: Schumacher nennt erstmals Namen

Am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stuttgart wurden die Zeugen Holczer und Henn vernommen. Holczer gab in seiner erneuten Vernehmung zu, sich zuvor Informationen über die vorangegangene Befragung Henns besorgt zu haben. „Das war ein klassisches Eigentor. Er hat dadurch noch mal verloren. Ein Zeuge, der das braucht, kann ja kein so nahes Verhältnis zur Wahrheit haben“, so Michael Lehner, einer der Verteidiger Schumachers.

Der frühere sportliche Leiter des Teams Gerolsteiner, Christian Henn, hatte zuvor ausgesagt, dass „Doping bei dem Rennstall kein Thema“ gewesen sei. In der Befragung von Schumachers Anwälten, musste er dann jedoch eingestehen, dass er zumindest von dem Mittel „Nitro“ (Nitrolingual) durch Gespräche im Team Gerolsteiner gehört habe. Das Mittel wird hauptsächlich dazu genutzt, um im Endspurt mehr Leistung zu bringen. Schumacher selbst versuchte, Henn an Gespräche über die optimale Doping-Dosierung zu erinnern. Henn bestritt allerdings, dass solche Gespräche stattgefunden haben. Außerdem nannte Schumacher am Dienstag erstmals den Namen eines angeblich beteiligten Arztes. Der Radrennfahrer sagte aus, dass er im Jahr 2006 im Rahmen der Deutschland-Tour in ein Hotelzimmer gekommen sei, als der Mediziner einem Fahrer Synacthen verbreicht habe. Der Mediziner wollte sich laut dpa zu den Vorwürfen nicht äußern. Bisher hatte Schumacher aus „persönlichen Gründen“ auf die Nennung von Namen verzichtet.

Auch nach dem dritten Verhandlungstag gibt es für das Gericht wenig Klarheit: „Aussage gegen Aussage“. Der Prozess wird mit der Befragung Holczers durch die Verteidigung am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Dr. Steffen Lask

Schumacher verzichtet offenbar auf Deal

Stefan Schumacher, der aktuell wegen Betrugs vor dem Landgericht Stuttgart steht, hätte sich nach Angaben seines Anwalts Dieter Rössner den Prozess ersparen können, wenn er bereit gewesen wäre, eine Summe in Höhe von ca 10.000 – 15.000 Euro zu zahlen. Diese Summe entspricht den 180 Tagessätzen, auf die man sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht beinahe geeinigt hätte, so Rössner, der sich seit Jahren gegen Doping und für einen fairen Spitzensport einsetzt. Schumacher schlug diesen Deal aber bereits Ende November des vergangenen Jahres aus, da er nach eigenen Angaben nicht betrogen und sich demnach auch nicht strafbar gemacht habe.

Inzwischen hat Michael Holczer am zweiten Verhandlungstag in seiner fast zweieinhalb stündigen Aussage jede Kenntnis von Doping im Team Gerolsteiner bestritten. Offen belastet Holczer allerdings den früheren Teamarzt Mark Schmidt, über den er von Bernhard Kohl „unglaubliche Dinge“ gehört habe. Schmidt selbst macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wird folglich nicht vor Gericht vernommen. Insgesamt stehen noch 6 Verhandlungstage an. Am 3. Verhandlungstag kommenden Dienstag wird die Vernehmung Holczers fortgesetzt. Eine Aussage Bernhard Kohls wird derzeit nicht erwartet. Einstweilen stehen in dem Prozess Aussage gegen Aussage.

Dr. Steffen Lask

Prozessbeginn gegen Radprofi Stefan Schumacher am 10. April

Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher vor dem Landgericht Stuttgart. Dabei handelt es sich um einen Präzedenzfall: Zum ersten Mal steht in Deutschland ein überführter Dopingsünder wegen Betruges vor Gericht. Stefan Schumacher soll im Juni 2008 im Dienste des Teams Gerolsteiner seinem Chef Michael Holczer die Einnahme von Dopingmitteln verschwiegen haben. Nachdem Schumacher im Oktober 2008 positiv getestet wurde, kündigte Gerolsteiner den Vertrag und verlangt nun den in den 3 Monaten gezahlten Lohn in Höhe von 150.000 Euro zurück. Außerdem muss sich Schumacher ab Mittwoch vor dem Strafgericht verantworten.

Strafrechtlich interessant und letztendlich entscheidend wird die Frage sein, ob Schumacher den Straftatbestand des Betruges tatsächlich erfüllt hat. Das Landgericht wird die Frage klären müssen, ob Schumacher durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bei seinem Teamchef Michael Holczer einen Irrtum erregt hat. Schumacher selbst argumentierte in einem Spiegel – Interview in der vergangenen Woche, dass bei Holczer kein Irrtum vorgelegen haben könne, da er von der Einnahme des Dopings gewusst habe und so keine Fehlvorstellung über Tatsachen bei ihm erweckt werden konnte. Dies ist aber eine der Grundvoraussetzungen des Betruges im Sinne des § 263 StGB. Holczer, der hinter der Schumacher-Beichte Prozess-Strategie vermutet, wies die Vorwürfe jedoch zurück. „Das ist völlig aus der Luft gegriffen„, sagte der Ex-Teamchef und sprach von „taktischen Anschuldigungen„.

Dr. Steffen Lask

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Armstrong in Spanien

Lance Armstrong droht möglicherweise eine Anklage vor einem spanischen Gericht. Laut ABC News ermitteln die Behörden gegen den Texaner, ob er sich im Zusammenhang mit seiner Dopingvergangenheit in Spanien strafbar gemacht hat. Infolge der Enthüllungen der US-Anti-Doping-Agentur Usada hatte der Radsport Weltverband UCI Armstrong unter anderem seine sieben Tour-de-France-Siege aberkannt und ihn lebenslang gesperrt.

Während seiner Karriere lebte Armstrong jahrelang im spanischen Girona. Sollten die Ermittler ihm nachweisen können, dass er von seiner damaligen Wahlheimat aus Dopingsubstanzen vertrieben oder mit diesen gehandelt hatte, drohen ihm bis zu 2 Jahren Haft und eine Geldstrafe bis 400.000 €.

Dr. Steffen Lask