Radsport

Sperre bis 2022 für Radsportmanager Bruyneel

Ein unabhängiges US-Schiedsgericht (AAA) hat gegen den langjährigen Teamchef von Lance Armstrong eine Sperrfrist von 10 Jahren verhängt. Johan Bruyneel sei der „Apex der Konspiration“ in Bezug auf sämtliche Dopingpraktiken in den Radsportteams US Postal und Discovery Channel gewesen, so die Urteilsbegründung. Mit eben diesen Teams fuhr Armstrong zwischen 1999 und 2005 zu 7, nunmehr aberkannten, Tour-de-France-Triumphen. Die Sanktion wurde rückdatiert, sodass die Sperrzeit am 11. Juni 2022 endet.

Bruyneel reagierte teilweise einsichtig. Er bestreite nicht, dass es „einige Momente in [seiner] Karriere gab, von denen [er] sich gewünscht hätte, sie wären anders verlaufen“, so der Belgier in seinem Blog. Allerdings erkenne er die Zuständigkeit des AAA und der amerikanischen Anti-Doping-Agentur (USADA), welche im Jahr 2012 Anklage erhob, nicht an. „Ich bin belgischer Staatsbürger und residiere in Großbritannien“, lautet die simple Begründung. Bruyneel überlege noch, ob er den Schiedsspruch anfechten und vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen möchte, heißt es weiterhin in seiner Stellungnahme.

Erst kürzlich belastete Lance Armstrong seinen ehemaligen Mentor unter Eid. Bemerkenswert ist zudem, dass Bruyneel nach Ende der Armstrong-Ära auch den im Jahr 2010 des Dopings überführten Alberto Contador als sportlicher Leiter zu Tour-de-France-Gesamtsiegen führte.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Armstrong-Geständnis unter Eid

Lance Armstrong soll laut US-Medienberichten in einem Zivilgerichtsverfahren die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen, welche die amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) im Jahr 2012 im Rahmen ihrer Ermittlungen angestellt hatte, unter Eid bestätigt haben. Zudem soll er konkrete Namen der Hintermänner genannt und pikante Details seiner Doping-Vergangenheit preisgegeben haben. So habe es unter anderem Figuren wie den „Motoman“ gegeben. Ein solcher soll während der Tour de France auf einem Motorrad kühl gehaltene Epo-Kanülen zu den Etappenzielen transportiert haben.

Die Aussagen des ehemaligen Radprofis sollen im Schadensersatzprozess, bei dem der Versicherungskonzern Acceptance Insurance Company von Armstrong wegen Verschleierung der Einnahme unerlaubter Substanzen 3 Millionen EUR forderte, gefallen sein. Die Parteien einigten sich zwar außergerichtlich und vereinbarten Stillschweigen in Bezug auf die Offenbarung des 42-jährigen. Dennoch wurde das umfassende Geständnis des einstigen Dauerchampions nunmehr aufgrund dessen Erwähnung durch den Anwalt von Floyd Landis in einem anderen Verfahren publik.

Mit einer Aufhebung seiner lebenslangen Sperre kann Lance Armstrong wohl trotz der hilfreichen Aufklärungsstatements nicht rechnen. Brian Cookson, Präsident des Internationalen Radsportverbands (UCI), gab bereits einen entsprechenden Hinweis am Rande eines Sportkongresses.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Stefan Schumacher – Freispruch ist rechtskräftig!

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgenommen. Damit ist der Freispruch des wegen Betruges zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers angeklagten Radprofis Schumacher rechtskräftig. Schumacher war in einem über mehrere Verhandlungstage andauernden Strafprozess vom Vorwurf des Betruges freigesprochen worden. Das Landgericht Stuttgart hatte Zweifel daran, ob der frühere Arbeitgeber (Team Gerolsteiner) – in Person des als Zeugen im Prozess gehörten Teammanagers Holczer – nicht doch Kenntnis von den Dopingpraktiken im Team Gerolsteiner hatte. Insoweit habe Schumacher keinen für den Betrug notwendigen Irrtum erregt. Schumacher hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt, insoweit er eingeräumt hatte, in seiner sportlichen Laufbahn Dopingmittel eingenommen zu haben.

Damit ist das aufsehenerregende Kapitel – Strafprozess gegen Stefan Schumacher wegen Betruges mit einem Freispruch abgeschlossen.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

Sinkewitz-Freispruch vom Internationalen Sportgerichtshof aufgehoben

Der Radprofi Patrik Sinkewitz wurde zu einer achtjährigen Sperre verurteilt. Die CAS-Entscheidung hob damit den vom deutschen Sport-Schiedsgericht DIS ausgesprochenen und auf Zweifeln an der Verlässlichkeit des Tests basierenden Freispruch auf. Sinkewitz war im Februar 2011 positiv auf HGH (Human Growth Hormone) getestet und im selben Jahr vom Weltverband UCI suspendiert worden.

Bereits 2007 wurde Sinkewitz Testosteron-Doping nachgewiesen. Lediglich der Umstand, dass er damals als Kronzeuge auftrat, führte zu einer kurzen Sperrfrist von einem Jahr. Eben dieser Umstand lässt ihn dieses Mal allerdings als Wiederholungstäter dastehen und begründet die nunmehr lange Sperre, die wohl das Karriereende des 33-jährigen bedeuten wird. Um dieses möglicherweise abzuwenden, könnte Sinkewitz beim Schweizer Bundesgericht klagen. Ob er diese Gelegenheit nutzt, bleibt abzuwarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Radprofi begeht Selbstmordversuch

Der 22jährige belgische Radprofi Jonathan Breyne, der im kommenden Jahr für das Continental-Team To Win-Josan fahren soll, hat nach einem positiven Dopingtest einen Selbstmordversuch unternommen. Er war anlässlich der Tour of Taihu Lake in China auf das Dopingmittel Clenbuterol positiv getestet worden. Er soll nach Medienangaben eine Überdosis Schlafmittel genommen haben. Breyne wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und ist auf dem Weg der Besserung. Clenbuterol und Radsport – das kumuliert im Fall Alberto Contador. Immer wieder ist Clenbuterol Ausgangspunkt für die Verteidigung der Athleten, verunreinigte Lebensmittel seien der Grund für den positiven Dopingtest. Bedeutung erlangte in diesem Zusammenhang der Fall um den deutschen Tischtennisprofi Dimitrij Ovtcharov, der ebenfalls mit einem positiven Dopingtest aufgefallen war, nachdem er von einer Wettkampfreise aus China zurückkehrte. Ovtcharov wurde letztlich von allen Vorwürfen freigesprochen, trotz des im Sport geltenden Grundsatzes strict liability, wonach der Sportler grundsätzlich für jeden in seinem Körper nachgewiesenen (verbotenen) Wirkstoff Verantwortung trägt.

Bleibt abzuwarten, wie in dem vorstehenden tragischen Fall des Radprofis Breyne entschieden wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt