Sportrecht

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Felix Sturm

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Gegen den früheren Boxweltmeister Felix Sturm ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln. Das berichten Medien unter Berufung auf eine Bestätigung des zuständigen Oberstaatsanwalts Vollmert. Felix Sturm war im Februar 2016 nach seinem Sieg im WM-Revanche-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow positiv auf das Anabolikum Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Die B-Probe ist angeblich noch nicht geöffnet, was sehr merkwürdig erscheint und kein gutes Licht auf den zuständigen Verband wirft.

Dem 37-Jährigen droht damit wegen des Inkrafttretens des Anti-Doping-Gesetzes im Dezember vergangenen Jahres eine strafrechtliche Verurteilung. Seit dem letzten Jahr ist Doping strafbar; auch der dopende Sportler macht sich ggf. strafbar. Das ist das Novum des Anti-Doping-Gesetzes.

Darüber hinaus ist offenbar der frühere Gegner Tschudinow gewillt, einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess gegen Felix Sturm anzustrengen wegen der entgangenen Verdienstmöglichkeiten, u.a. durch Titelkämpfe.

Bleibt abzuwarten, wie sich das Ermittlungsverfahren gestaltet und ob Felix Sturm als derjenige in die Sportrechtsgeschichte eingehen wird, der als erster eine strafrechtliche Verurteilung auf der Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes kassiert.

Steffen Lask holt 8. Platz beim IRONMAN 70.3 Barcelona!

Beim IRONMAN 70.3 Barcelona, Spanien hat Steffen Lask einen hervorragenden 8. Platz in seiner age group belegt. Er bewältigte die Rennstrecke in nur 5 h 01 min 12 sek.

Ecovis gratuliert zur tollen Leistung!

IRONMAN 70.3 T1

IRONMAN 70.3 T2

IRONMAN 70.3 T3 +

Quelle: ironman.com

Rechtsstreit um einen Schuh

Leichtathletik II

Adidas und Puma fechten derzeit einen Rechtsstreit aus, dessen Gegenstand eine Laufschuhtechnik ist. Konkret ringen die beiden Sportartikelhersteller um die Rechte an einer Schuhsohle, deren Besonderheit die Verwendung von eTPU-Kunststoff ist. Dieser Kunststoff soll eine spezielle Federung bewirken und so eine effektive Energieumsetzung fördern.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhalf Puma kürzlich zu einem Etappenerfolg. Ein Adidas-Antrag, der dem Konkurrenten vorgeworfen hat, die Technik kopiert zu haben, wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Eine wettbewerbliche Eigenart konnte laut Medienberichten nicht festgestellt werden. Der Leiter des gewerblichen Rechtsschutzes bei Puma, Neil Narriman, zeigte sich dementsprechend erfreut: „Jetzt haben wir freie Bahn für unsere eigenen eTPU-Schuhe“. Adidas prüfe indes die nächsten Schritte und halte sich diese offen, gab eine Sprecherin des zweitgrößten Sportartikelherstellers der Welt bekannt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

„Champions 2015“ – Juniorsportler des Jahres 2015

Ecovis hat wiederholt den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2015 gestiftet und diesen Preis anlässlich der „Champions“-Sportgala in Berlin überreicht. Die Preisverleihung hat Herr Prof. Dr. Steffen Lask, Rechtsanwalt vorgenommen. Geehrt wurden Julia Büsselberg (Segeln), Lou Massenberg (Wasserspringen), Olaf Roggensack (Rudern), René Schmela (Rudern), Elena Wassen (Wasserspringen).

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Charles Friedek – verdienter Sieg gegen DOSB

Der ehemalige Weltmeister von 1999 im Dreisprung Charles Friedek gewinnt vor Gericht gegen den DOSB. Und das zu Recht!

Das hat folgenden Hintergrund: Friedek war vom DOSB für die Olympischen Spiele in Peking 2008 nicht nominiert worden. Zwischen ihm, dem DOSB und dem DLV bestand Streit darüber, ob er – Friedek – die sogenannte B-Norm erfüllt hatte, nämlich zwei Sprünge über die geforderten 17 m. Friedek war der Auffassung, er habe die B-Norm erfüllt, weil er bei einem Wettkampf seinerzeit in Wesel im Juni 2008 zwei Sprünge über 17 m (Vorkampf 17,00 m und Endkampf 17,04 m) absolviert hatte. Der DLV und später der DOSB waren der Auffassung, die beiden 17 m Sprünge müssten in zwei verschiedenen Wettkämpfen absolviert werden.

Friedek hatte 2008 versucht, sich den Weg zu seinen letzten Spielen zu erstreiten. Das Deutsche Sportschiedsgericht entschied am 19.07.2008 zunächst und verpflichtete den DLV, der zuvor einen Nominierungsvorschlag an den DOSB abgelehnt hatte, Charles Friedek für eine Nominierung gegenüber dem DOSB vorzuschlagen. Der DLV schlug vor, aber der DOSB lehnte eine Nominierung ab. Friedek versuchte über die ordenetliche Gerichtsbarkeit – beim Landgericht Frankfurt/M. und beim Oberlandesgericht Frankfurt/M. – mit einer einstweiligen Verfügung, die Zulassung zu Olympia 2008 im Dreisprung zu erreichen. Letztlich ohne Erfolg. Er fuhr nicht nach Peking.

Friedek hat schließlich eine Klage auf Schadensersatz gegen den DOSB erhoben, welcher das Landgericht Frankfurt/M. in der ersten Instanz 2011 stattgegeben hatte. Das Landgericht hatte ihm einen erheblichen Schadensersatzanspruch zuerkannt. Vollmundig ging der DOSB in die Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) und kommentierte seinerzeit das dortige Obsiegen mit einer gewissen Genugtung. Das war im Dezember 2013.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Revision des heutigen Trainers – Friedek – das Berufungsurteil des OLG aufgehoben und den Streit an das Landgericht Frankfurt/M. zurückverwiesen. Dem Grunde nach – so der BGH – steht Friedek wegen der rechtswidrigen Nichtnominierung ein Schadensersatz zu. Lediglich über die Höhe müsse das Landgericht noch entscheiden. Die BGH-Richter gehen in der Nachbetrachtung ebenso wie Charles Friedek davon aus, dass Friedek seinerzeit die B-Norm erfüllt habe und deshalb einen Anspruch darauf hatte, nominiert zu werden.

Prof. Dr. Steffen Lask