Sportrecht

CAS – Urteil- lebenslange Sperren aufgehoben

Die von einigen Athleten – Klägern – ersehnte Entscheidung des CAS ist da: Die lebenslangen Sperren, die das IOC in beispielloser Manier verhängte hatte, wurden aufgehoben – teilweise mit sofortiger Wirkung für 28 Sportler, darunter Olympiasieger wie z.B. Alexander Legkow (Ski-Langlauf) und Dimitri Trunenkow (Bob); für andere russische Athleten ist die Sperre – lebenslang – ebenfalls rechtwidrig, sie bleiben aber für die kommenden Winterspiele gesperrt und ihre bisherigen Ergebnisse gelten weiter als annulliert.

Offen gestanden: Jeder, der bei juristischem Verstand ist, musste mit einer derartigen Entscheidung rechnen, wenn nicht gar diese erwarten. Lediglich die Empörten, die sog. Doping-Experten, die teilweise in populistischem Eifer über nahezu sämtliche Medien alle Athleten, die aus Russland kommen, in Sippenhaft genommen haben, die mögen nunmehr enttäuscht sein.

Das IOC hatte 43 russische Sportler wegen des organisierten Staatsdopings lebenslang gesperrt. 42 von ihnen hatten Klage dagegen bei Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne erhoben. Die Sperre wurde gestützt – im Wesentlichen – auf die Aussagen eines Mannes: Grigori Rodschenkow, Generalzeuge, der aus Russland nach Amerika geflohen und früher nach eigenen Angaben in das Doping-System Russlands eingebunden war und dieses maßgeblich als Leiter des Moskauer Anti-Dopiung-Labors gestützt hatte. Seine Aussagen bilden letztlich die Grundlage für den viel zitierten McLaren Bericht, der zurecht das System in Russland angeprangt, aber der eben nicht Individualvergehen der einzelnen Sportler herausgearbeiten konnte, so dass darauf rechtssicher eine Sperrfrist verhängt hätte werden können.

Selbstherrlich hat das IOC entschieden, fernab jeder juristischen – man mag sagen – fern jeder sportjuristischen Vernunft – die mitunter mit der „normalen“ Jura ohnehin kollidiert – und hat nun die Quittung vom „eigenen“ Gericht bekommen. Man ist gar versucht, zu fragen, ob das gar Teil eines Deals war. Aber das ist zugegeben nur Spekulation.

Fakt ist, dass damit noch nicht – notwendigerweise – der Weg nach Korea für die 28 Sportler führt. Aber es sieht für sie nicht schlecht aus.

Mal sehen.

 

Steffen Lask

EuGH – Bestätigung der Dopingtestpraxis

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in Strasbourg bestätigt das Doping-Kontrollsystem, wonach die Dopingagenturen Profisportler verpflichten dürfen, drei Monate im Voraus ihre Aufenthaltsorte gegenüber Dopingskontrolleuren mitzuteilen. Das Whereabouts-System versoße nicht gegen die Menschenrechte der Athleten, so die Richter. Geklagt hatten u.a. eine Reihe von Sportlern und französische Sportverbände. Sportler müssen drei Monate im Voraus – für ein Zeitfenster von einer Stunde – angeben, wo sie sich aufhalten, damit Kontrolleure unangemeldet Dopingtests durchführen können. Nur so funktioniere das Doping-Kontrollsystem annährend. Die NADA in Deutschland sieht sich in ihrer Vorgehensweise bestätigt, wie das Vorstandsmitglied der NADA Mortsiefer gegenüber den Medien (dpa) mitteilte.

Steffen Lask

Hat Cristopher Froome gedopt?

In den Medien wird berichtet – wie immer reißerischen – dass C. Froome, der viefache Toursieger und Gewinner der diesjährigen Spanienrundfahrt – Vuelta – gegen Anti-Doping-Regeln seines Verbandes (UCI) verstoßen habe. Es drohe ihm eine mögliche Sperre oder gar die Aberkennung der Siege diesen Jahres. Es gäbe einen positiven Dopingtest, der bestätigt worden sei. Die UCI hat dies mit dem nachfolgenden Statement vom heutigen Tage getan.

Froome ebenso wie sein Sky-Teamchef Brailsford haben sich erklärt. Froome leidet – das ist bekannt – unter Asthma. Das von ihm eingesetzte Medikament Salbutamol – welches er nach eigenen Angaben über einen Inhalator einnimmt – ist bis zu einem Grenzwert von 1.000 ng/ml erlaubt. Der Wert bei Froome – gemessen bei der Vuelta 2017 – lag bei 2.000 ng/ml und deutlich über dem Grenzwert, weshalb sich weitere Untersuchungen anschließen.

„The Union Cycliste Internationale (UCI) confirms that British rider Christopher Froome was notified of an Adverse Analytical Finding (AAF) of Salbutamol in excess of 1000ng/ml (*) in a sample collected during the Vuelta a España on 7 September 2017. The rider was notified of the AAF on 20 September 2017.

The anti-doping control was planned and carried out by the Cycling Anti-Doping Foundation (CADF), the independent body mandated by the UCI, in charge of defining and implementing the anti-doping strategy in cycling.

The analysis of the B sample has confirmed the results of the rider’s A sample and the proceedings are being conducted in line with the UCI Anti-Doping Rules.

As a matter of principle, and whilst not required by the World Anti-Doping Code, the UCI systematically reports potential anti-doping rule violations via its website when a mandatory provisional suspension applies. Pursuant to Article 7.9.1. of the UCI Anti-Doping Rules, the presence of a Specified Substance such as Salbutamol in a sample does not result in the imposition of such mandatory provisional suspension against the rider.

At this stage of the procedure, the UCI will not comment any further on this matter.

(*) WADA’s Prohibited List provides that: “The presence in urine of salbutamol in excess of 1000 ng/mL or formoterol in excess of 40 ng/mL is presumed not to be an intended therapeutic use of the substance and will be considered as an Adverse Analytical Finding (AAF) unless the Athlete proves, through a controlled pharmacokinetic study, that the abnormal result was the consequence of the use of the therapeutic dose (by inhalation) up to the maximum dose indicated above.”

Ich werde weiter berichten.

Steffen Lask

Franck Ribéry verklagt vor dem Landgericht München I

Der Fußballprofi des FC Bayern München, Franck Ribéry wird verklagt auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 3,45 Mio. und zwar von seinem früheren Manager Bruno Heiderscheid. Termin zur mündlichen Verhandlung war bestimmt auf den gestrigen Tag (11.12.2017) vor dem Landgericht München I. Das persönliche Erscheinen der beiden Parteien hatte das Gericht angeordnet. Der Bayernstar war in Begleitung seiner prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte erschienen. Der Kläger war nicht anwesend, weshalb der Prozess vertagt wurde.

Heiderscheid nimmt Ribéry in Anspruch, weil dieser ihm angeblich ein Vermittlungshonorar in vorstehender Größenordnung versprochen habe. Das Versprechen soll der Bayernprofi im Zuge seines Wechsels von Galatasaray Istanbul zu Olympique Marseille zunächst mündlich und später schriftlich erklärt haben. An diesem Wechsel war offenbar Heiderscheid maßgeblich beteiligt. Ribéry bestreitet, eine derartige Zahlungszusage gemacht zu haben. Nach Medienberichten behauptet er bzw. lässt vor Gericht im Rahmen der Klageerwiderung vortragen, dass Heiderscheid die Unterschrift von ihm – Ribéry – gefälscht habe.

In den Prozessvorträgen der Parteien steckt Strafrecht, wenn man so will.

Eine der beiden Parteien erklärt sich der Wahrheit zu wider. Entweder ist die Erklärung des Klägers falsch und er legt gar eine gefälschte Urkunde zur Substantiierung seiner angeblichen Ansprüche vor oder aber der Beklagte, Franck Ribéry streitet zu unrecht gegen die Klage und begeht so möglicherweise einen Prozessbetrug, auch Aussagedelikte stehen im Raum, wenn man berücksichtigt, dass Ribéry persönlich vom Gericht angehört wird.

Es bleibt spannend, wie wird es im Januar 2018 weitergehen?

 

Steffen Lask

 

 

 

Ivica Olic – Beteiligung an Sportwetten

Ivica Olic ist vom DFB-Sportgericht für zwei Spiele gesperrt worden und muss darüber hinaus eine Geldstrafe von € 20.000 zahlen. Olic spielt beim TSV 1860 München. Olic hat die Strafe akzeptiert und wird den Löwen für zwei Spiele nicht zur Verfügung stehen. Derzeit ist Olic verletzt und muss ohnehin wegen Knieproblemen aussetzen. Olic gibt sich kleinlaut und räumt seinen Fehler ein, es tue ihm leid; so wird er zitiert. Der TSV 1860 München stellt eine weitere Strafe in Aussicht, auch von dort muss Olic also mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Da fragt man sich, was die Fußballer immer wieder veranlasst, sich an derartigen Wetten zu beteiligen? Olic spricht insoweit zwar von einem Fehler, nennt aber auch „Spaß“ als Grund für seine Beteiligung an einer Kombi-Wette.

Wir werden sehen, wie die Sache weitergeht.