Sportrecht

Positive Dopingtests im Tennis – Weltranglisten Erster und Davis Cup Teilnehmer

Kurz vor dem Start der Australien Open am 20. Januar werfen zwei positive Dopingtests einen Schatten auf den Tennis-Sport. Der Weltverband ITF teilte gestern über Twitter mit, dass zwei Sportler positiv getestet wurden.

Der 31jährige Kolumbianer Robert Farah, der Weltranglisten Erster im Doppel, Wimbledon Sieger und US-Open Gewinner wurde am 17. Oktober 2019 im Training positiv auf Boldenon getestet.

Der andere Tennisspieler ist der 24jährige Chilene Nicolas Jarry, der während der Finalwoche des Davis Cups am 19. November 2019 eine positive Probe abgab. In seinem Urin wurden die verbotenen Substanzen Stanozolol und Ligandrol gefunden. Nach Art. 8.3.1 (c) wurde er vorerst suspendiert. 

Beide Spieler können gegen ihre Suspendierungen Einspruch einlegen. 

Severin Lask / Steffen Lask

Prozess in einem der größten Skandale im Weltsport verzögert sich weiter

Nach dem Prozessauftakt am gestrigen Tage gegen den früheren Präsidenten des Leichtathletik-Weltverbands IAAF, Lamine Diack wurde der Prozess vertagt.

Als Grund für die Verschiebung bis in den Juni nannte die Vorsitzende Richterin Rose-Marie Hunault, dass neue Erkenntnisse und wichtige Beweismittel erst Stunden vor dem Verhandlungsbeginn bei der Staatsanwalt eingereicht wurden.

Vorgeworfen werden dem 86 jährigen Senegalesen Betrug, Geldwäsche, Korruption und Veruntreuung. Laut der Anklage soll Diack mit Hilfe seines Sohnes – Papa Massata – und anderen Mitangeklagten 3,45 Millionen Dollar an Schmiergeld für die Vertuschung von Dopingfällen erpresst haben. Es soll vor allem um russische Athleten gehen, die ihm Geld bezahlt haben, um bei den Olympischen Spielen in London 2012 an den Start gehen zu können. Der Präsident, der von 1999 bis 2015 den Weltverband der Leichtathletik führte, soll außerdem Geld für die Vergabe der Leichtathletik-WM nach Katar 2019 bekommen haben. Weiter werde es in dem Prozess auch um Bestechungen in Bezug auf die Vergabe der Olympischen Sommerspiele 2016 an Rio de Janeiro und 2020 an Tokio gehen. 

Der Sohn gilt als Drahtzieher hinter den Machenschaften. Gegen ihn hat Interpol einen Haftbefehl erlassen, der Senegal verweigert jedoch weiter seine Auslieferung an Frankreich.

Es bleibt spannend und abzuwarten, ob der Fall auch für Funktionäre, die noch in leitenden Positionen der Verbände tätig sind, Konsequenzen haben wird.

 

Severin Lask / Steffen Lask

Ex-Marathon Weltrekordhalter Kipsang suspendiert

Der Ex-Weltrekordhalter und Bronze-Medaillen-Gewinner bei den Olympischen Spielen 2012 in London Wilson Kipsang wurde von der Athletics Integrity Unit (AIC) vorläufig suspendiert.

Die AIC veröffentlichte über Twitter ein Statement, dass Wilson Kipsang wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln suspendiert worden sei. Bei den Verstößen geht es darum, dass Kipsang wohl drei Doping-Tests innerhalb von 12 Monaten verpasst und also gegen den Art. 2.4 des World-Anti-Doping Codes verstoßen habe. Das zieht bei Verschulden des Versäumnisses des Athleten eine Sperre nach sich. 

Weiter ist in der Kurzmitteilung die Rede von Manipulationsvorwürfen gem. Art. 2.5 des World-Anti-Doping Codes. Worum es sich bei den Manipulationsvorwürfen handelt, geht aus der Twitter-Nachricht von der AIC nicht hervor. 

Das Management von Kipsang versicherte in einer kurzen Stellungnahme, dass die Vorwürfe der Manipulation im Zusammenhang mit dem Verpassen der Doping-Tests stehe und nicht im Zusammenhang mit der Einnahme verbotener Substanzen.

Wie sich das Ganze weiter entwickelt, bleibt abzuwarten.

Severin Lask/Steffen Lask

„Nicht-Einsatz-Klauseln“ im deutschen Fußball

Immer wieder sind in Verträgen von Profi-Fußballern sog. „Nicht-Einsatz-Klausel“ enthalten.

Rechtlich umstritten ist, ob diese Klausel gegen die Statuten der DFL verstoßen. Gemäß § 5 a Nr. 1 Lizenzordnung Spieler (LOS) darf ein Verein keine Verträge schließen, die einem anderen Club die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen. Gerade dazu kann es aber auf Grund von „Nicht-Einsatz-Klauseln“ kommen.

Daher hatte die UEFA im Fall von Thibaut Courtois, der wegen einer solchen Klausel nicht gegen den ausleihenden Club – Chelsea – im UEFA Champions League Halbfinale 2013/2014 spielen sollte, klargestellt, dass diese Klauseln hier unwirksam und nicht durchsetzbar seien. 

In der Bundesliga wird von diesen Klauseln dennoch weiterhin Gebrauch gemacht. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Vertrag von Marc Uth, der erst in diesem Winter auf Leihbasis von Schalke nach Köln gewechselt war, eine solche Klausel enthält. Marc Uth darf somit im direkten Duell der beiden Mannschaften am 24. Spieltag nicht für den 1.FC Köln auflaufen. Somit stellt sich die Frage, ob die DFL nicht genau wie die UEFA, im Fall Courtois, einschreiten und solche Klausel verbieten sollte.

Dabei ist an erster Stelle zu beachten, dass die Integrität des sportlichen Wettbewerbs, im Falle der Bundesliga, bei einem nicht Einsetzen des Spielers in einem oder zwei Spielen, anders beeinträchtigt wird als in der Champions League. Die Auswirkungen auf die Integrität sind bei 34 Spieltagen einer Bundesligasaison andere als bei einer sechs Spiele dauernden Gruppenphase mit anschließender K.O. Runde in der Champions League.

Es kommt somit auf den Einzelfall an.

Die Meinungen und rechtlichen Bewertungen zu den Klausel gehen weit auseinander. Teilweise wird vertreten, derartige Klauseln zerstören die Integrität des Fußballs und seien deshalb rechtswirksam. Andere sehen in diesen Klauseln nichts Verwerfliches, da sich beide Teams auf so einen Deal geeinigt haben und die Klauseln einen Ausdruck der Privatautonomie darstellen. Dem ist zuzustimmen. Ein Verein würde einer solchen Klausel kaum zustimmen, wenn er dem Transfer nichts Gutes abgewinnen könne. 

Wir sehen es realistisch, solche Klauseln werden so lange vertraglich vereinbart bis die DFL sie verbietet. Manch einem Fußballromantiker wird es zwar wehtuen, jedoch der Fußball ist zu einem wirtschaftlichen (Wett-)Kampf verkommen, in dem der Profit – der unmittelbar an das sportliche Ergebnis geknüpft ist – zählt.

Severin Lask/Steffen Lask

Anklage gegen ehemalige DFB-Größen Niersbach, Zwanziger, Schmidt

Die früheren Präsidenten des DFB, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger und der ehemalige Generalsekretär Horst Schmidt haben über ihre Verteidigungen beim Landgericht Frankfurt/Main beantragt, die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen und das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Mit dem Eingang der Anklage der Staatsanwaltschaft beim Landgericht/der Großen Wirtschaftsstrafkammer ist zunächst das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und das Zwischenverfahren hat begonnen. Die Wirtschaftskammer hat nunmehr zu entscheiden, ob die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens („des vorbereitenden Verfahrens„) die Beschuldigten hinreichend verdächtig erscheinen lassen. So regelt es die Strafprozessordnung in § 203 StPO. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls sieht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nach den bisherigen Ermittlungen im vorbereitenden Verfahren (§ 170 Abs. 1 StPO).

Sollte das Landgericht die Ermittlungsergebnisse im jetzigen Verfahrensstadium ebenso bewerten wie die Staatsanwaltschaft, dann erlässt das Landgericht Frankfurt/M. einen sog. Eröffnungsbeschluss mit dem Inhalt, dass das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Dagegen haben die Beschuldigten und ihre Verteidiger kein Rechtsmittel. Dann wird sich erst im Hauptververfahren zeigen, ob die früheren DFB-Funktionäre freigesprochen oder verurteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Ex-DFB-Funktionären Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Gemeinschaftlich handelnd hätten die Beschuldigten eine Zahlung in Höhe von € 6,7 Mio. in der Steuererklärung des DFB e.V. für das Jahr 2006 als Betriebsausgabe gewinnmindernd erklärt als angeblichen Kostenbeitrag für eine WM-Feier/Gala. Tatsächlich soll damit eine Darlehensrückzahlung an den früheren ADIDAS-Chef Dreyfus finanziert worden sein, der seinerseits an einen früheren FIFA-Funktionär in Vorleistung gegangen sei.

Es bleibt spannend, das Sommermärchen von 2006.

 

Steffen Lask