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Praxisgemeinschaft
Praxisgemeinschaft: So sichern Sie sich die Umsatzsteuerfreiheit
Ärzte in Praxisgemeinschaften müssen unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer berechnen. Welche Vorgaben einzuhalten sind, klärt das Bundesfinanzministerium in einem neuen Schreiben. Was es zu beachten gilt. (mehr …)
Praxisgemeinschaft: Fehler bei der Zusammenarbeit vermeiden
Schließen sich Ärzte zu einer Praxisgemeinschaft zusammen, müssen sie das Kooperationsmodell auch leben. Sonst kann das zu Honorarrückforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung führen. Um dem zu entgehen, sollten sich die Beteiligten exakt an die Spielregeln halten. (mehr …)
Gesellschaftervertrag in der Praxisgemeinschaft: Gute Verträge für gute Zusammenarbeit
Für (Zahn-)Ärzte, die ihren Beruf allein ausüben wollen, aber dennoch die Synergien einer Kooperation schätzen, ist die Praxisgemeinschaft eine gute Wahl. Die Details der Zusammenarbeit sollten im Gesellschaftervertrag jedoch sehr genau geregelt sein. (mehr …)
Verdeckte Berufsausübungsgemeinschaft: Folgen für das Honorar
Eine gewisse prozentuale Patientenidentität kann darauf hindeuten, dass die tatsächlich gelebte Praxisform nicht der offiziellen entspricht. Die Folge: Stichproben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) können im Einzelfall zu Honorarrückzahlungen führen. Doch die Patientenidentität war im vorliegenden Fall letztlich nicht ausschlaggebend. Die...
Praxisgemeinschaft zum Schein: Ärzte müssen 61.000 Euro Honorar zurückzahlen
Wenn Zulassungsstatus und gelebte Wirklichkeit nicht übereinstimmen, gibt es Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Krankenversicherungsleistungen. Denn nur wer im Rahmen seiner Zulassung arbeitet, darf auch abrechnen. (mehr …)
Ärztliche Kooperationen: Was passt zu mir?
Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft: Wer als Arzt, Psychotherapeut oder Zahnarzt nicht allein den beruflichen Alltag stemmen will, kann zwischen verschiedenen Kooperationsmodellen wählen. (mehr …)
Falsche Praxisgemeinschaft muss Honorar zurückzahlen
Wenn Zulassungsstatus und gelebte Wirklichkeit nicht übereinstimmen, kann das teuer werden. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hatte über einen solchen Fall zu entscheiden. Die beteiligten Ärzte sind dabei noch mit einem blauen Auge davon gekommen (Urteil vom 25. Januar 2017 –...
Gemeinschaftspraxen: Vorsicht vor der Haftung
Wer einer Gemeinschaftspraxis als neuer Gesellschafter beitritt, haftet auch für Altverbindlichkeiten. Schutz vor Honorarrückforderungen bieten nur die richtigen Verträge. weiterlesen
Kein Partner ohne Risiko
Wer in der Gemeinschaftspraxis versäumt, die Partnerverträge wasserdicht zu gestalten, läuft Gefahr, dass die KV die Honorare zurückfordert. Partnerverträge, die keine tatsächliche Partnerschaft zulassen, können für Gemeinschaftspraxen teuer werden. Denn die vom „Scheinselbstständigen“ erbrachten Leistungen müssen von der Kassenärztlichen Vereinigung...
Keine klare Abgrenzung zwischen Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis: Plausibilitätsprüfungen und Regresse drohen!
Schon umgangssprachlich wird häufig der Begriff Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis (un-)bewusst miteinander vertauscht. Geschieht dieses aber auch im "Leben" der Kooperationsform, droht schnell Ärger. (mehr …)
Vergütungsanspruch für präoperative Leistungen
Ambulante Operationen stellen – bei rechtlich einwandfreier Strukturierung – eine interessante und häufig beanspruchte Form der Kooperation zwischen Arzt und Krankenhaus dar. Die Abrechnung solcher Leistungen (mehr …)
Auch MVZ können belegärztliche Leistungen erbringen
Immer wieder wird von Seiten einiger Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. ihrer Zulassungsausschüsse die Auffassung vertreten, Medizinische Versorgungszentren könnten nicht zur Erbringung belegärztlicher Leistungen durch die bei ihr angestellten Ärzte zugelassen werden. (mehr …)
Vorsicht bei Kooperationen zwischen Krankenhaus und Niedergelassenen
Die Liberalisierung des Vertragsarztrechts hat in den letzten Jahren die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zwar nicht beseitigt, aber durchlässig gemacht. Dennoch empfiehlt es sich für beide Partner, (mehr …)
Diskussion über Ausdehnung der stationären Leistungserbringer in den ambulanten Sektor
Die Diskussion um die Tätigkeit von stationären Leistungserbringern im ambulanten Bereich hat eine neue Wendung erfahren: drei Onkologen und 13 Kinderkardiologen haben sich zusammengeschlossen und gegen die Norm des § 116 b SGB V Verfassungsbeschwerde eingelegt. (mehr …)