Auch MVZ können belegärztliche Leistungen erbringen

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Immer wieder wird von Seiten einiger Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. ihrer Zulassungsausschüsse die Auffassung vertreten, Medizinische Versorgungszentren könnten nicht zur Erbringung belegärztlicher Leistungen durch die bei ihr angestellten Ärzte zugelassen werden.
Das Sozialgericht Marburg hat diese Frage allerdings bereits Anfang 2008 zugunsten der MVZ entschieden. Sowohl das SGB V als auch Bundesmantel- sowie Ersatzkassenvertrag Ärzte sehen eine entsprechende Anwendung ihrer Regelungen auf MVZ vor, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist. Erfüllt der in einem MVZ angestellte Arzt also sämtliche Voraussetzungen für eine Anerkennung als Belegarzt, dann steht einer entsprechenden Kooperation zwischen Krankenhaus und MVZ nichts im Wege.
Axel Keller
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