Kein Partner ohne Risiko

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Wer in der Gemeinschaftspraxis versäumt, die Partnerverträge wasserdicht zu gestalten, läuft Gefahr, dass die KV die Honorare zurückfordert. Partnerverträge, die keine tatsächliche Partnerschaft zulassen, können für Gemeinschaftspraxen teuer werden. Denn die vom „Scheinselbstständigen“ erbrachten Leistungen müssen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nicht vergütetet werden

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