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Mit Fotos erreicht man die Menschen: Die „Best of“-Fotos der letzten Weihnachtsfeier beleben das Wir-Gefühl. Fotos der KollegInnen im Intranet vereinfachen die Identifikation im Unternehmen. Fotos vom letzten Betriebsausflug sind nicht nur eine schöne Erinnerung, sondern werden auch gern zu Werbezwecken in den sozialen Medien verwendet. Nicht immer ist die Veröffentlichung aber zu jedem Zeitpunkt im Interesse der abgebildeten Personen.
In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt ist es für Beschäftigte offensichtlich nach wie vor verlockend, den beruflichen E-Mailaccount auch privat zu nutzen. Arbeitgeber sind oft geneigt, diese Nutzung zu übersehen oder zu dulden. Eine private Nutzung betrieblicher IT-Ressourcen bleibt jedoch ein Klassiker unter den datenschutzrechtlichen Problemen.
Im Bewerbungsprozess erhält das Unternehmen personenbezogene Daten häufig über verschiedene Kanäle, beispielsweise klassisch per Post, über ein Bewerbungsportal, per E-Mail an eine zentrale Bewerbungsadresse oder über ein Bewerbermanagementsystem. Damit diese Daten effizient, nachvollziehbar und datenschutzkonform verarbeitet werden können
Die KI-gestützte Assistenzfunktion Microsoft CoPilot, die in Microsoft 365 integriert ist, bietet zahlreiche Vorteile für die Produktivität Ihrer Mitarbeitenden. E-Mails, Dokumente oder Excel-Tabellen können kurz und knapp zusammengefasst werden – dafür liest die KI jedoch den gesamten Inhalt jeder Datei in Ihrem Dateisystem aus. Gerade deswegen sind bei der Nutzung wichtige datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten, um die Rechte Ihrer Mitarbeitenden und die Sicherheit Ihrer Unternehmensdaten zu gewährleisten.
Nicht alles, was Papier ist, sollte auch im Papierkorb landen. Wenn Unterlagen und Notizzettel lediglich im Papierkorb entsorgt werden, besteht die Möglichkeit, dass Dritte immer noch Zugriff auf die enthaltenen Daten und Informationen haben.
Die Digitalisierung erleichtert den Bewerbungsprozess erheblich, wirft aber auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Unternehmen, die Bewerbungen per E-Mail, über Bewerbungsmanagement-Software oder soziale Netzwerke einfordern, müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden. Die wichtigsten Aspekte in diesem Artikel.
Die kleine Telefonnotiz mit Rückrufnummer, offen liegende Listen, Dokumente und Verträge oder nicht gesperrte PCs oder Laptops können unbefugten Dritten einen Zugriff auf Daten ermöglichen. Dies kann ein erhebliches Risiko für den Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten darstellen.
Aus der privaten Kommunikation ist WhatsApp längst kaum mehr wegzudenken. Auch viele Unternehmen nutzen den Messenger-Dienst für ihre alltägliche Kommunikation mit Kunden. Datenschutzrechtlich unbedenklich ist dies aber nicht – denn die DSGVO stellt hohe Anforderungen an die Nutzung von WhatsApp im Unternehmenskontext.
Sind Ihnen im Büroflur schon einmal fremde, suchende Personen begegnet? Sind ggf. Familienangehörige das ein oder andere Mal im Büro anzutreffen? Um die Sicherheit und die Vertraulichkeit bestmöglich zu gewährleisten, lassen Sie diese Personen nicht unbegleitet.
Es sind nur noch drei Monate bis Weihnachten! Viele Unternehmen planen deswegen, ihre Kunden und Interessenten durch Gewinnspiele zu begeistern. Doch gerade bei der Durchführung solcher Aktionen gibt es aus datenschutzrechtlicher Sicht einige wichtige Aspekte zu beachten.
Der Chef ruft Sie in sein Büro, die nächste Besprechung steht an oder auch nur der kurze Weg um die Ecke – in jedem dieser Fälle verlassen Sie den Arbeitsplatz. Denken Sie unbedingt daran, umgehend Ihren Bildschirm zu sperren.
Unternehmen müssen spätestens seit dem 17. Dezember eine interne Hinweisgeberstelle aufgebaut haben. Kommunen und kommunale Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass auch sie künftig ein Hinweisgeberschutzsystem einsetzen müssen. Alle bereits verpflichteten Unternehmen können ihr Hinweisgeberschutzsystem jedoch auch zum Compliance-Management einsetzen. Warum das so ist, weiß Karsten Neumann, Datenschutzexperte bei Ecovis in Rostock.
Großbritanniens Datenschutzbehörde (ICO) hat am 30.10.2020 gegen die US-Hotelkette Marriott ein Bußgeld von 18,4 Mio. Pfund verhängt. Der Grund hierfür war ein massives Datenleck. Das Unternehmen hatte es versäumt, die persönlichen Daten von mehreren hundert Millionen Kundensicher aufzubewahren.
Als Restaurantinhaber oder Gaststättenbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern haben Sie die Öffnungserlaubnis dringend erwartet. Jetzt gilt es schnell viele erforderliche Vorbereitungen zu treffen.
In kaum einem anderen Bereich wurden und werden die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) so kontrovers diskutiert wie für das Fotografieren.
Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat einen unter Federführung der Berliner Aufsichtsbehörde im Arbeitskreis „Sanktionen“ erstellten Bußgeldkatalog mehrheitlich bestätigt
Ehemaliger Landesbeauftragter für Datenschutz verstärkt ab Juli als Senior Associate das Ecovis-Beratungsteam
Was genau passiert in Ihrem Unternehmen mit den persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter? Wer Mitarbeiter beschäftigt sollte sich warm anziehen, wenn es künftig um das Thema Datenschutz geht.
Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat an über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zufällig ausgewählte Ärzte einen Fragebogen zur Anpassung der Praxisorganisation an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geschickt.
Neue Datenschutzregeln: Firmen drohen Millionen-Strafen Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft. Das auf den Mittelstand spezialisierte Beratungsunternehmen Ecovis rät allen Unternehmen, sich dringend damit auseinanderzusetzen. Im Interview erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Axel Keller, wie sich Betriebe vorbereiten können.
Hier finden Sie die Unterlagen zum Workshop zum Download. Themen waren: Ein neues Datenschutzrecht? Musste das wirklich sein?! Und was bedeutet das jetzt für mich? Ändert sich denn überhaupt etwas? Was muss ich denn dann jetzt machen?
Bislang war nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in einer Arztpraxis nur in seltenen Ausnahmefällen gesetzlich erforderlich. Dies wird sich ab 25. Mai 2018 jedoch grundlegend ändern.