Frohe Weihnachten mit neuen Datenschutzthemen
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Frohe Weihnachten mit neuen Datenschutzthemen

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Wir alle kennen und schätzen den Zauber der Vor-Weihnachtszeit, der trotzdem oft auch mit viel Arbeit verbunden bleibt.

Auch beim Datenschutz-Team von Ecovis waren in den letzten Monaten eine große Anzahl von anwaltlichen Abmahnungsschreiben an Kunden eingegangen, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben. Dazu gehört die erforderliche Prüfung, ob die behaupteten Datenschutzverstöße durch fehlerhafte Webseiten oder Cookie-Hinweise, fehlerhaften Datenschutzhinweise oder technisch unsichere Datenübertragungen in die USA überhaupt stattgefunden haben. Oft waren und sind Änderungen erforderlich – manchmal tauchte aber auch immer wieder der Zweifel auf, ob unsere Kunden Opfer von Betrugsversuchen durch Anwälte geworden sind. In diesen Fällen haben wir die mögliche Schutzverletzung (so nennt es die Datenschutzgrundverordnung) an die zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden gemeldet.

Wie die Öffentlichkeit nun gestern erfahren hat, hat die Berliner Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei dem echten Datenschutz geholfen, indem die falschen „Datenschützer“ verfolgt wurden und nun auch angeklagt werden. Die genaue Darstellung ist hier nachzulesen: Gemeinsame Pressemeldung: Durchsuchungen nach Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung – Berlin.de

Die Staatsanwaltschaft hat 2.418 Fälle verfolgt und beim Anwalt 346.000 von Abmahnungsbetroffenen gezahlte Euro eingesammelt. Der Staatsanwaltschaft Berlin lagen bisher 420 Anzeigen vor – nun werden es wahrscheinlich mehr werden. Und hier ging es jeweils ja nur um 170 €, die angefordert wurden. In anderen Fällen können und konnten es auch mal 10.000 € sein, für die dann Anwaltsgebühren in Höhe von ca. 1000 € eingefordert wurden. Für die Betroffenen ist dies eine Herausforderung, aber auch für die verantwortlichen Unternehmen und Vereine, die wir als externe Datenschutzbeauftragte betreuen. Hier bleibt es bei der Aufgabe, auch zukünftig die Webseiten und Kommunikationsmittel regelmäßig auf Einhaltung der Datenschutzregelungen zu prüfen.

Der Deutsche Bundestag hat nun auch das Hinweisgeberschutzgesetz beraten und der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung veröffentlicht. Auch wir werden unserer Angebot  nun an die neuen Anforderungen anpassen, die ab Mitte kommenden Jahres zu erwarten sind. Zum Glück sind unsere Kunden schon heute bereit und in der Lage, auch anonymen Hinweisgebern ein sicheres Forum per Internetkommunikation zu eröffnen.

Immer wieder kann auch ein gut organisiertes Unternehmen nicht jeden Fehler verhindern. Aber bei einer guten Kommunikation und transparenter Beratung werden wir auch nach Weihnachten helfend, beratend und schützend zur Verfügung stehen. Hier sind dann auch gebackene Cookies erlaubt.

Wir bedanken uns herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünschen Ihnen und ihren Liebsten besinnliche Weihnachten und einen erfolgreichen Start in das neue Jahr!

Landesbeauftragter für Datenschutz M-V a.D. in Rostock, Karsten Neumann
Karsten Neumann
Tel.: +49 381 12 88 49-0
Landesbeauftragter für Datenschutz M-V a.D. in Rostock
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