Das Bayerische Landesamt für Datenschutz beginnt mit Prüfungen
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Das Bayerische Landesamt für Datenschutz beginnt mit Prüfungen

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Websiteprüfungen bei Unternehmen führen zu Aufsichtsverfahren

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat mit Hilfe eines extra dafür programmierten Tools aus Anlass des „Safer Internet Day 2019“ einen Test der „Cybersicherheit“ und des „Tracking“ auf den Webseiten von 40 prominenten bayerischen Unternehmen durchgeführt. Hierbei kommt das BayLfDA zu dem Ergebnis, dass keine der untersuchten Websites den Bestimmungen der DSGVO genügt. Gegen die 40 Unternehmen wurden jeweils aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet mit einem Bußgeldrahmen bis zu 4% des Vorjahresumsatzes (!!!).

Es zeigt sich, dass die Aufsichtsbehörden offenbar und gerade in Bayern mit harter Hand gegen Unternehmen vorgehen. Wöchentlich stellen wir fest, dass Unternehmen die Brisanz der DSGVO nicht erkannt haben. Bitte informieren Sie Ihre Mandanten rechtzeitig über mögliche unvorangekündigte Prüfungen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz.

Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0