Die Schonfrist ist endgültig vorbei – Millionenbußgeld wegen fehlender Datenlöschung verhängt
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Die Schonfrist ist endgültig vorbei – Millionenbußgeld wegen fehlender Datenlöschung verhängt

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Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat gegen das Immobilienunternehmen „Deutsche Wohnen“ ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung verhängt.

Auslöser der Entscheidung war die Feststellung der Aufsichtsbehörde, dass Mieterdaten auch nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist angeblich aus dem elektronischen Archivsystem nicht gelöscht werden konnten. Bereits bei einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2017 war festgestellt worden, dass das Unternehmen für die Speicherung der personenbezogenen Daten der Mieterinnen und Mieter ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, die nicht mehr erforderlichen Daten zu löschen. Teilweise konnten Jahre alte private Angaben wie zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Steuer- und Krankenversicherungsdaten eingesehen werden, ohne dass eine rechtliche Grundlage zur Speicherung oder Nutzung vorgelegen hätte.

Bußgelderhöhend hat sich jedoch offensichtlich die fehlende Umsetzung der Feststellungen der Aufsichtsbehörde ausgewirkt. Obwohl die „Deutsche Wohnen“ bereits 2017 auf die Versäumnisse aufmerksam gemacht wurde und dazu aufgefordert wurde, ihr Archivsystem anzupassen, hatte sich bei einer erneuten Vor-Ort-Untersuchung im März 2019 kaum etwas geändert.

Diese bewusst unzulässige Speicherung und Verarbeitung der Daten über einen langen Zeitraum wirkte sich bei der Bemessung des Bußgelds nachteilig für die „Deutsche Wohnen“ aus. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smolczyk sprach von einem „eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes“. Laut dem zugrunde gelegten Vorjahresumsatz der „Deutsche Wohnen“, der höher war als eine Milliarde Euro, hätte das Bußgeld sogar bis zu 28 Millionen Euro betragen können.

Damit wird zweierlei klar:
  • die fehlende technische Realisierbarkeit einer Datenlöschung aufgrund der Nutzung eines technischen Systems ist keine wirksame Ausrede
    und
  • Nichts-Tun nach einer aufsichtsbehördlichen Prüfung ist keine Alternative. Nicht jeder Verstoß führt zu einem Millionen-Bußgeld, aber jeder Tag der Verzögerung kann zu einem empfindlichen Bußgeld heranwachsen.
Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0