Datenschutz im Verein – neuer Leitfaden veröffentlicht

Datenschutz im Verein – neuer Leitfaden veröffentlicht

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Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat mit ihren Neuerungen auch viele Vereine verunsichert. Neben der Frage, welche Anforderungen nun an kleine und große Vereine gestellt werden, liegt die besondere Schwierigkeit der DSGVO vor allem in der konkreten Umsetzung dieser Anforderungen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat daher einen Leitfaden zur Umsetzung des DSGVO für Vereine herausgegeben. Dieser ist durchaus für alle Vereine – nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern – geeignet.

Im Gegensatz zu den häufig sehr theoretisch gehaltenen Informationen zur DSGVO bietet dieser Ratgeber eine schnelle Orientierung zur Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis. Dabei werden die maßgeblichen Themen, etwa wann ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird oder Fragen zur Einwilligung, dem Verarbeitungsverzeichnis und zur Auftragsverarbeitung erläutert. Hierzu gibt es jeweils Mustervorlagen.

Darüber hinaus gibt der Leifaden den Vereinen tiefergehende Informationen zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung, zum richtigen Umgang mit Mitglieder- und Personaldaten, zur Datennutzung für Spenden und Werbemaßnahmen, zur Nutzung der Daten für vereinsinterne Zwecke wie etwa auf Aushängen und bei Versammlungseinladungen oder auch zur Veröffentlichung von Informationen im Internet an die Hand.

Mittels dieser Hilfestellung können die wesentlichen Anforderungen der DSGVO erfüllt werden, so dass mehr Zeit für das eigene Engagement im Verein bleibt.

Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0