Fotografieren verboten? Datenschutz-Aufsichtsbehörde veröffentlicht Leitfaden
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Fotografieren verboten? Datenschutz-Aufsichtsbehörde veröffentlicht Leitfaden

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In kaum einem anderen Bereich wurden und werden die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) so kontrovers diskutiert wie für das Fotografieren. Gilt dafür die DSGVO? Darf überhaupt noch fotografiert werden? Was ist mit gewerblichen Fotografen und Journalisten? Welche Regeln gelten in Kindergärten, Schulen und Vereinen?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat im September 2019 einen Leitfaden „Fotografieren und Datenschutz“ veröffentlicht.

Dieser beantwortet knapp und praxisorientiert die wichtigsten Fragen zu diesem Themenkomplex. Ein großer Abschnitt beschäftigt sich speziell mit der Veröffentlichung von Fotos durch Vereine. Im Anhang findet sich eine Zusammenfassung und Empfehlung für die vielfach verhängten Fotografierverbote an Schulen, die aber für Kindertageseinrichtungen entsprechend herangezogen werden können.

Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0