Radsport

Strafurteil gegen Radprofi Ricco

Der italienische Radprofi Riccardo Ricco vom zweitklassigen Team Ceramica Flaminia ist in Frankreich von einem Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ausgesetzt zur Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 verurteilt worden. Damit wurde sein Dopingvergehen anlässlich der Tour de France 2008 strafrechtlich geahndet. Ricco war auf das EPO-Mittel Cera  positiv getestet worden, nachdem er zuvor in überlegener Manier zwei Etappen gewonnen hatte. Er war bereits in Italien zu einer Geldstrafe verurteilt worden, was seine Verteidiger vor dem französischen Gericht erfolglos geltend gemacht haben, um so eine Verurteilung zu verhindern.

Ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) oder auch den Grundsatz des Strafklageverbrauchs scheint hier naheliegend.

Was verbirgt sich hinter diesem Rechtsgrundsatz ? Der Verbrauch der Strafklage tritt ein, wenn ein früheres Verfahren wegen der Tat, die Gegenstand des neuerlichen Verfahrens ist, vollständig abgeschlossen ist. Die Sperrwirkung des Doppelbestrafungsverbotes macht eine neue Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen der gleichen Tat unzulässig.

Aber: Urteile ausländischer Gerichte verbrauchen die Strafklage für Gerichte in Deutschland nicht. Die ausländischen Urteile findendurch deutsche Gerichte im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung. Soweit dieser Grundsatz auch in Frankreich gilt – wovon wir ausgehen – ist die Entscheidung des franzözischen Strafgerichts, dass sich über die Einwände der Verteidigung hinweggesetzt hat, nachvollziehbar.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Zwei Meldungen zu: Profi-Radsport und Strafrecht

1.

Nach Medienberichten (L´Équipe) ermittelt die französische Staatsanwaltschaft gegen die Teams Astana und Caisse d´Epargne. Während der Tour de France 2009 sind Spritzen gefunden worden. In Laboruntersuchungen sind angeblich Rückstände analysiert worden, die auf Eigenblutdoping schließen lassen könnten. 

Das klingt alles sehr vage !

2.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Bernhard Kohl und Michael Rasmussen – beide Träger des Bergtrikots bei der Tour de France – eingestellt. Es wird gegen die beiden ehemaligen Radprofis keine Anklage erhoben; im Gegensatz zum ehemaligen Sport-Manager Matschiner. Er wird sich wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz zu verantworten haben. Kohl und Rasmussen hatten sich nach Ansicht der Anklagebehörde finanziell an der Anschaffung einer Blutzentrifuge beteiligt, die zum Zwecke des Blutdopings betrieben worden sei. Kohl und Rasmussen konnte jedoch nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 die Nutzung der Zentrifuge gegen Bezahlung anderen Sportlern ermöglicht haben.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Valverde ist endgültig raus !

Der internationale Sportgerichtshof in Lausanne CAS/TAS hat am Montag AlejandroValverde für zwei Jahre bis einschließlich 31.12.2011 gesperrt. Valverde durfte bislang lediglich in Italien nicht an Radrennen teilnehmen. Die Anti Doping Kommission des italienischen Olympischen Kommitees CONI hatte bei Valverde am 21.07.2008 anlässlich der Tour de France eine Blutentnahme veranlasst. Eine DNA-Analyse brachte Gewissheit: Valverdes Blut lagerte bei spanischen Arzt Eufemiano Fuentes. Dort waren im Rahmen der OperacionPuerto von mehreren namhaften Radprofis Blutkonserven sichergestellt worden, u.a. von Ivan Basso, der am Sonntag zum zweiten Mal nach 2006 den Giro vor dem Spanier David Arroyo und seinem Teamkollegen Vincenzo Nibali gewonnen hat.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Den Unregelmäßigkeiten im Blutpass folgt Dopingsperre

Die Radprofis De Bonis – der früher für das Team Gerolsteiner fuhr – und Colom sind nach Informationen der UCI wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt worden. Grund für die Sperrfrist sind Unregelmäßigkeiten im Blutpass. Der UCI-Chef McQuaid, der in den vergangenen Tage mehrfach wegen einer Spende von Lance Armstrong an die UCI in Erklärungsnot war, wertete die Sperre in diesem Fall als einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Doping.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Das Geständnis von Floyd Landis

Floyd Landis legt – scheinbar ohne jeden Grund – ein umfassendes nicht nur ihn belastendes Geständnis ab. Landis war 2006 nach der Tour de France, die er zunächst als Sieger beendet hatte, wegen Testosteron-Dopings für zwei Jahre gesperrt worden. Er hat jahrelang mit einem enormen finanziellen Aufwand – wie er bekundet – letztlich ergebnislos versucht, doch noch als juristischer Sieger hervorzugehen. Die endgültige Entscheidung gegen Landis und seine Version fiel vor dem CAS im Juni 2008. Seit dem vergangenen Jahr fährt er wieder Radrennen. Nach Medienberichten soll er auch frühere Weggefährten belastet haben. Landi fuhr viele Jahre neben Armstrong und Hincapie bei US Postal, später dann beim schweizerischen Team Phonak. Landis greift direkt Johan Bruyneel an, der maßgeblich für den sportlichen Erfolg von Lance Armstrong mitverantwortlich ist. Armstrong hat gestern die Vorwürfe kurz und knapp zurückgewiesen, nachdem er nach einem Sturz auf der fünften Etappe der Kalifornienrundfahrt ins Krankenhaus gebracht worden war. Eines hat Landis erreicht man redet wieder mal über ihn.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt