Fußball

Hertha BSC vereinbart nunmehr dritte Vertragsauflösung

Team III

Nachdem bereits Peer Kluge und Maik Franz arbeitsrechtliche Verhandlungen gegen Hertha BSC ins Rollen brachten und sich schließlich außergerichtlich vereinbaren konnten, zieht nun auch Felix Bastians mit seinen Ex-Kollegen gleich. Sein Vertrag wird aufgelöst. Anfang September klagte er auf Wiedereingliederung in den Trainingsbetrieb des Profikaders. Medienberichten zufolge zahlt die „Alte Dame“ als Abfindung rund eine Million € an den 26-Jährigen. Bastians absolvierte ligaübergreifend lediglich 24 Partien für Berlin.

Damit dürfte die Klagewelle zumindest vorerst ein Ende nehmen. Ob Bastians tatsächlich einen Anspruch auf die Trainingsbeteiligung im Lizenzteam hatte, wird vom Arbeitsvertrag abhängig gewesen sein. Bei Profiverträgen ist es üblich, konkrete Zuteilungsgrenzen festzulegen. Und auf die Verträge kommt es an. Kluges Vertrag beispielsweise enthielt laut Pressemitteilung Nr. 05/14 vom 18.02.2014 des Arbeitsgerichts Berlin die Verpflichtung, auch am Training der zweiten Mannschaft teilzunehmen. Dass solch ein Passus in Bastians‘ Vertrag fehlte, könnte in Anbetracht des Entgegenkommens Herthas naheliegen, bleibt aber nur eine Mutmaßung.

Dennis Cukurov

Slomka zieht vor Arbeitsgericht

Verhandlung

Ex-HSV-Trainer Mirko Slomka geht gegen die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses in die Offensive. Nachdem der Fußball-Lehrer vom Bundesligisten Hamburger SV im September trotz Vertrags bis zum 30. Juni 2016 freigestellt wurde, reichte er kürzlich laut Medienberichten Klage ein. Zugleich soll beantragt worden sein, vorerst keinen Gütetermin anzuberaumen. Parallel werde nämlich ein Schlichtungsverfahren beim DFB angestrebt.

Die HSV Fußball AG wird darüber hinaus vom ehemaligen Co-Trainer Slomkas, Nikola Vidovic, verklagt. Dem Athletik-Assistenten wurde ebenfalls im September zum 31. Oktober gekündigt. Ein Gütetermin wurde für den 7. November anberaumt.

Bleibt abzuwarten, ob die Herren Slomka und Vidovic gleichlaufend zu Oliver Kreuzer, dem Ex-Sportdirektor des sportlich krisengeschüttelten Fußballklubs, eine Abfindung erstreiten können. Kreuzer einigte sich Anfang September nach Klageeinreichung auf eine Abfindung in Höhe von 800.000 € plus Dienstwagen, Tankkarte und Diensthandy.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Bremen macht Ernst

Fußball V

Das Land Bremen hat in Sachen Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) den ersten Schritt getan. Die Bürgerschaft hat einen Gesetzesentwurf, nach dem sich die DFL an den Kosten für aufwendige Polizeieinsätze bei Ligaspielen beteiligen soll, in erster Lesung beraten und beschlossen. Zwar hat die Opposition dagegen gestimmt, dennoch könnte bereits in den kommenden Monaten ein entsprechendes Gesetz Gestalt annehmen.

„Für den Fall, dass dann das Gesetz verabschiedet wird und danach Gebührenbescheide auf der Grundlage der geänderten Regelungen ergehen, wird der Ligaverband wie angekündigt Rechtsmittel dagegen einlegen“, so die Stellungnahme des Zusammenschlusses der deutschen professionellen Fußballvereine. SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe hingegen sieht das Gesetzesvorhaben auf der rechtlich zulässigen Seite: „Schon vor 35 Jahren hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den VfB dazu verurteilt, für Polizeieinsätze zu zahlen.“

Bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Rücktritt aus Nationalmannschaft: Verhältnis Klub und Nationalteam

Nach den Rücktritten von Philipp Lahm, Per Mertesacker, Miroslav Klose, Xabi Alonso und Franck Ribéry rückt die Thematik des Verhältnisses zwischen Klub und Nationalteam ins Licht. Müssen die Vereine, als Hauptarbeitgeber ihre Spieler für internationale Länderspiele abstellen? Ist der einzelne Sportler gezwungen, für die Nationalmannschaft aufzulaufen? Letzteres behauptet Michel Platini, der seinem Landsmann Ribéry beim FC Bayern München eine Spielsperre androht, sollte er nicht mehr für Frankreich spielen.

Zunächst zur Ausgangsfrage. Im Handball gibt es momentan sportrechtlich gesehen Bewegung. Die Abstellungsverpflichtung an die Nationalkader, die den Klubs jegliche Entschädigungszahlungen abspricht, gerät ins Wanken. Das Landgericht Dortmund urteilte zuletzt, dass die Verpflichtung aus kartellrechtlicher Perspektive den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position darstelle.

Beim Fußball war das unentgeltliche Abstellen ebenfalls gang und gäbe. Der Weltfußballverband (FIFA), dem ebenfalls eine Monopolstellung zukommt, lenkte erst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen ein. Problembehaftet sind insbesondere Verletzungen, die sich Spieler bei Länderspielen zuziehen und deshalb ihren Teams nicht zur Verfügung stehen können. Zwar gibt es auch hier inzwischen Entschädigungsregelungen, die jedoch – wie aktuell im Fall Sami Khedira, bei dem sich Real Madrid und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegenseitig die Schuld für die Verletzung zuschieben – immer wieder für Konflikte sorgen.

Nicht nur die Verletzungen, sondern die grundsätzlich mit internationalen Einsätzen einhergehenden Strapazen „mindern“ die Belastbarkeit und die Physis der Athleten. Reisen, mangelnde Regeneration, womöglich ein anderes Spielsystem, das der Nationaltrainer verfolgt, dürften den Klubbetreibern nicht schmecken. Allerdings besteht hier die klare Linie, denn das Abstellen ist gemäß Pkt. 1 Nr. 2 des Anhangs I des FIFA-Statuts zwingend. So ist auch die Anreise des Spielers bei Einladung zwingend. Allerdings bezieht sich letzteres auf eine allgemeine Abstellungspflicht und ist adressiert an die Vereine und nicht die Spieler selbst. Somit dürfte auch die zweite Frage beantwortet werden können: Eine Pflicht des Fußballspielers, für sein Land aufzulaufen, besteht – auch wenn es meist als Ehre wahrgenommen und als zusätzliche Bühne genutzt wird – nicht. Im Übrigen dürfte Platini sein Statement aus der Sicht hinterfragen müssen, als dass er mit den Rücktrittsbekundungen von Lahm & Co. keine weiteren Probleme hatte. Lahm ist 30, Alonso 32, Ribéry 31. Gleiches muss auch gleich behandelt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Massenklage gegen FIFA

Fußball V

Nach Sammelklagen gegen die NFL und die NHL hat die Klagewelle in Sachen Kopfverletzungen inzwischen auch den Fußball erreicht. Nunmehr klagt eine US-Eltern-Initiative gegen den Weltfußballverband (FIFA). Kopfbälle seien gesundheitsgefährdend und sollten limitiert werden. Insbesondere die Nackenmuskulatur der Nachwuchskicker sei nicht stark genug ausgebildet und daher anfälliger.

Bisher gingen die Sportgremien „nachlässig und fahrlässig“ mit dem Schutz junger Spieler um, so die Klageschrift. Gefordert werden neue Sicherheitsmaßnahmen. Delia Fischer, FIFA-Sprecherin, gab keine Stellungnahme ab, da ihr die Klage bisher nicht vorläge. Dennoch betonte sie: „Die Vermeidung und Behandlung von Kopfverletzungen genießt bei der Fifa […] hohe Priorität.“

In den ähnlich gelagerten Prozessen gegen die nationalen Football- und Eishockeyverbände kam es laut Medienberichten teilweise zu Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask