Bremen vs. DFB

(25.07.2014)

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) soll der Hansestadt Bremen das Gibraltar-Länderspiel im November entzogen haben. Grund hierfür sei das Bremer Vorhaben, die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze bei Bundesligaspielen im Weserstadion zu beteiligen. Dies hatte die Bremer Landesregierung kürzlich beschlossen.

Ligapräsident Reinhard Rauball hatte im Vorfeld einen Antrag auf Länderspielentzug angekündigt: „Es kann nicht sein, dass wir Bremen etwas Gutes tun und im Umkehrschluss fürchten müssen, dass wir für bestimmte Kosten von dort aus in Anspruch genommen werden.“ Unterstützung erfuhr er von Wolfgang Niersbach. „Ich kann den Standpunkt der Liga absolut nachvollziehen und liege auch voll auf einer Linie mit Reinhard Rauball, was den Antrag betrifft, kein Länderspiel mehr nach Bremen zu vergeben“, so der DFB-Präsident. Zudem erklärte Niersbach: „Gerade der Fußball spült Jahr für Jahr Millionenbeträge in die öffentlichen Kassen und soll nun zusätzlich belastet werden für Leistungen, die ursächlich Angelegenheit der öffentlichen Hand sind. Faktisch ist dies eine Doppel- und Dreifachbesteuerung.“

In anderen Bundesländern soll die Kostenbeteiligung bei Risikospielen kein Thema sein. Hierfür fehle eine rechtliche Grundlage. Nicht nur die DFL argumentiert, die öffentliche Sicherheit sei allein Aufgabe des Staates. „Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist auch im Rahmen von Fußballspielen und selbst bei knappen öffentlichen Kassen Aufgabe des Staates“, so Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Der hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Das hessische Innenministerium lehnt den Vorstoß aus Bremen ab. Wir planen auch nicht eine solche Initiative“. Dem schloss sich des Weiteren das Innenministerium Nordrhein-Westfalens (NRW) an. „Die Vereine zur Kasse zu bitten, ist keine Lösung und entspricht auch nicht der verfassungsrechtlichen Grundlage“, betonte Rainer Bischoff, sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW.

Klar ist, eine Rechnung ohne Gesetz kann es nicht geben. Dass Bremen ein solches Gesetz nun ausarbeitet, stößt auf viel Gegenwind. Welche juristischen Argumente die Parteien letztlich liefern werden, bleibt abzuwarten. Zumindest der Grundgedanke, die Liga und Vereine als Zweckveranlasser an den Kosten zu beteiligen, erscheint nachvollziehbar.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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