Fußball

Hopp steht TSG-Übernahme nichts mehr im Weg

Team IV

Nachdem bereits im Dezember letzten Jahres die DFL grünes Licht gab, hat nunmehr die Mitgliederversammlung des TSG 1899 Hoffenheim die Machtübernahme Hopps bestätigt. Erstmals in der Geschichte der Bundesliga – jedenfalls seit Bestehen der ’50+1′-Regel – wird also eine Privatperson die Stimmenmehrheit eines Klubs auf sich vereinen. „Die DFL-Erlaubnis hat eine große Bedeutung. Das ist für die TSG, für mich und für meine Nachfahren eine wichtige Angelegenheit. Die Übernahme schützt den Kapitalgeber vor Entmündigung, das gilt auch für meine Erben“, erklärte der SAP-Mitbegründer: „Durch die Übernahme ist sichergestellt, dass nicht eines Tages ein anderer Präsident gegen meinen Willen über das von mir investierte Kapital verfügt. Das würde niemand wollen. Zudem haben die Nachfahren aus meiner Familie Rechtssicherheit.“

Die seitens der DFL erteilte Genehmigung gilt ab dem 1. Juli diesen Jahres. Dass sich bis dahin und danach in der Vereinsriege (wohl) kaum etwas ändern wird, dürfte naheliegen, denn Hopp hält bereits seit Jahren 96 % der Anteile der vom Sportverein ausgegliederten Kapitalgesellschaft; lediglich die formelle Stimmenmehrheit blieb ihm bis hierher verwehrt. Für den morgigen Freitag ist eine Pressekonferenz geplant, bei der Dietmar Hopp sich zum geschichtsträchtigen Ereignis äußern will.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

OLG Bremen geht ähnlichen Weg wie OLG München im Pechstein-Fall

Wir berichteten bereits vor ca. einem Jahr über den Fall des SV Wilhelmshaven: 2007 verpflichteten die Norddeutschen einen 19-jährigen Jungprofi, der neben der argentinischen Staatsangehörigkeit auch die italienische besitzt; daraufhin meldeten sich Atlético River Plate und Atlético Excursionistas, deren Jugendabteilungen der Neuzugang durchlief, und forderten € 157.500 – als Ausbildungsentschädigung, die ihnen laut FIFA-Statuten zustünden. Es begann ein niederlagenreicher Prozessmarathon vom Verbandsgericht, über das DFB-Bundesgericht, den CAS, die FIFA-Disziplinarkommission, das LG Bremen bis hin zum Bremer OLG.

Letzteres verkündete kurz vor der Jahreswende 14/15 ein (bis dahin unerwartetes) Urteil, dass dem SV Wilhelmshaven nunmehr wieder Hoffnung schenkt. „Wir freuen uns, dass unsere Argumente nach sieben Jahren Kampf gegen den DFB und der FIFA heute durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen in vollem Umfang Recht bekommen haben. Es ist ein historischer Tag für mich“, bekundete SVW-Präsident Dr. Hans Herrnberger seine Freude auf der offiziellen Homepage des Vereins. Nach harten Strafen, die den „kleinen“ Verein seitens der Verbandsspruchkörper ereilten und letztlich bis zum Zwangsabstieg führten, ist eine „Revolution“ scheinbar greifbar nah. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit wankt. Ähnlich wie das OLG München im Fall Pechstein erachtete das OLG Bremen die Klage für zulässig. In Anlehnung an das Bosman-Urteil sah es zudem die EU-rechtlich manifestierte Berufsfreiheit berührt. „Transferentschädigungen erfüllen […] die Funktion des Ersatzes von Ausbildungskosten nur dann, wenn sie sich an den tatsächlich angefallenen Ausbildungskosten orientieren und nicht am Marktwert des fertigen Spielers“, so das Urteil.

Die Revision wurde eingelegt, sodass nunmehr der BGH zur Entscheidung berufen ist. Jedenfalls in Sachen Sportgerichtsbarkeit dürfte eine gewisse Standpunktparallelität zum Verfahren um Claudia Pechstein zu erwarten sein.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Fußballprofis im Visier der Strafjustiz

Fußball V

Dass Fußballer von Verkehrsregeln nicht befreit sind, sah man bereits am Fall Marco Reus. Wieder steht ein Fußballprofi, Marco Russ, Abwehrspezialist der Eintracht Frankfurt, vor einem Strafrichter. Medienberichten zufolge soll er deutlich zu schnell gefahren sein und obendrein eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Einer Gerichtsladung aufgrund des Tempoverstoßes soll er nicht gefolgt sein, sondern nebst Einreichung eines ärztlichen Attestes eidesstattlich versichert haben, dass er verhandlungsunfähig sei. Blöd nur, dass er am Tag der vorgesehenen Gerichtsverhandlung in einem Testspiel auflief. Dies blieb der Justiz nicht verborgen, sodass ein Strafbefehl über 160.000 € erging. Dagegen soll Russ bereits Einspruch eingelegt haben. Nun wird über den Einspruch mündlich verhandelt, es sei denn, Russ nimmt den Einspruch zurück und zahlt.

Einem weiteren Profi wird ein durchaus gewichtiger Strafvorwurf gemacht. Timo Gebhardt, Mittelfeldspieler des 1. FC Nürnberg, soll in zwei Disko-Schlägereien verwickelt worden sein. Zum einen wird ihm vorgeworfen, eine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Zum anderen soll er einen am Boden liegenden Türsteher getreten haben. Bei der gestrigen Hauptverhandlung lehnte Gebhardt einen Verständigungsvorschlag der Staatsanwaltschaft, wonach die Türsteher-Sache fallengelassen würde, soweit er in der Würgegeschichte umfassend aussage, ab. Dem 25-Jährigen droht eine Haftstrafe. Ein Urteil soll am 13. Januar fallen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

„Hopp“enheim: Hopp trotzt ‚50+1‘-Regel

Dietmar Hopp darf zum 1. Juli 2015 die Stimmrechtsmehrheit beim TSG Hoffenheim übernehmen. Die DFL gab dem Antrag des SAP-Mitgründers statt. Im Grundsatz gilt zwar die ‚50+1‘-Regel, wonach bei Kapitalgesellschaften die Stimmenmehrheit immer beim Mutterverein (und nicht bei etwaigen Investoren) liegen muss, allerdings „erfüllt [Hopp] beispielhaft die Kriterien, die in den Satzungen und Ordnungen von Ligaverband und DFL für die Erteilung einer Ausnahmeregelung zur 50+1-Regel aufgestellt sind“, so jedenfalls TSG-Präsident Peter Hofmann. Die Genehmigung bedarf einer noch ausstehenden Bestätigung durch das DFB-Präsidium.

Die Ausnahmeregelung zur ‚50+1‘-Regel erwirkte Hannover-96-Präsident Martin Kind im Jahr 2011. Danach sind Investoren, die ihren Klub mehr als 20 Jahre erheblich und ohne Unterbrechung unterstützt haben, ausgenommen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

BVB-Star Reus: Schnelles Auto, kein Führerschein

Rennsport

Der Dortmunder Marco Reus muss Medienberichten zufolge wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG 540 000 € (90 Tagessätze) zahlen. Bei einer Polizeikontrolle im März diesen Jahres konnte der Fußballprofi keinen Führerschein vorzeigen. Was damals noch nicht klar war: Reus besitzt gar keinen. Zusätzliche Beweise, dass Reus nicht nur einmal gefahren sei, lieferten fünf Strafzettel, die er in den letzten drei Jahren gesammelt habe.

Immerhin zeigt sich der 25-Jährige einsichtig: „Ich habe meine Lehren daraus gezogen. So etwas passiert mir nie wieder.“ Den fälligen Betrag will er zahlen und sich alsbald eine Fahrschule suchen. In jedem Fall war’s eine teure Angelegenheit, wenn man bedenkt, dass die Führerscheinausbildung auch im schlimmsten Fall garantiert keine halbe Million kosten dürfte.

Dennis Cukurov/ Prof. Dr. Steffen Lask