Fußball

Rigoroses Urteil im Skandalspiel

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Die UEFA hat geurteilt. Das Skandalspiel zwischen Serbien und Albanien wird für beide Beteiligten zur Niederlage. Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA entschied, dass das Spiel an sich 3:0 für Serbien gewertet wird. Zugleich werden Serbien allerdings drei Punkte abgezogen, sodass weder Heim- noch Gastteam in diesem Fall einen Punktgewinn aus der Partie ziehen können und gleichauf in der EM-Quali-Gruppe I bleiben. Lediglich die Tordifferenz soll in die Gesamtwertung eingehen.

Zusätzlich werden beide Verbände mit je 100 000 € zur Kasse gebeten. Obendrein wird die serbische Fußballnationalmannschaft ihre kommenden zwei Quali-Heimspiele vor leeren Rängen austragen müssen.

„Ich bin nicht zufrieden, mehr möchte ich jetzt nicht sagen“,
erklärte Goran Milanovic, der Vizepräsident des serbischen Verbands.

 

Gegen das Urteil können die Beteiligten Rechtsmittel einlegen. Dass diese Möglichkeit geltend gemacht werden könnte, kündigte zumindest die albanische Seite bereits an.

„Wir werden Einspruch dagegen einlegen und unsere Rechte einfordern“,
so Armand Duka, der albanische Verbandsboss.

 

Ob diese Begegnung tatsächlich in eine weitere Runde gehen wird, bleibt abzuwarten. Festzuhalten gilt jedoch, dass die UEFA ein scheinbar richtiges Signal gesetzt hat. Solche Vorfälle haben im Sport nichts zu suchen. Und kommen sie dennoch vor, können aus der Perspektive des Sports alle Beteiligten nur als Verlierer gesehen werden.

Dennis Cukurov

Dopingverdacht in Regionalliga

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Gedopt wird nicht nur im professionellen Bereich und auf höchstem sportlichen Niveau, auch Amateursportler bedienen sich hin und wieder eines unerlaubten Mittels oder einer verbotenen Substanz. So ist kürzlich ein neuer Dopingverdacht im Amateurfußball aufgetaucht. Betroffen ist Joseph Mensah, ein Mittelfeldspieler des FC 05 Schweinfurt. Die A-Probe des 29-Jährigen soll positiv ausgefallen sein. Sein Verein hat bereits die Öffnung der B-Probe beantragt. Mensah bleibt bis zur endgültigen Aufklärung suspendiert, ihm droht eine Sperre von acht Wochen bis zu zwei Jahren.

Die Unterwerfung unter die allgemeinen Anti-Doping-Richtlinien ist für jeden Spieler der Regionalliga Bayern obligatorisch. Eine Verweigerung hat eine Ablehnung oder Entziehung der Spielerlaubnis zur Folge.

Bedenkt man die im vollen Gang befindlichen Ausarbeitungen eines Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland, dürfte sich Mensah – soweit tatsächlich Unerlaubtes zur Anwendung kam – glücklich schätzen, dass der Dopingkonsum nach geltendem Recht (noch) nicht strafbar ist. Bekanntlich steht zur Debatte, u.a. eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, eine Strafandrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für Doper und Preisgeldentzug bei Dopingverdacht einzuführen.

Bleibt demnach abzuwarten, wie einerseits die B-Probe ausgehen und andererseits der angedachte Anti-Doping-Strafbarkeitskatalog schlussendlich aussehen wird.

Dennis Cukurov

LG Köln verdonnert Bayer 04 zu Rückzahlung

Armdrücken

Laut Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 22.10.2014 muss Bayer 04 Leverkusen insgesamt ca. 15.9 Millionen € an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe zurückzahlen. Dies habe die 26. Zivilkammer des Landgerichts entschieden.

Der nunmehr insolvente Partner der Werkself habe in den Jahren 2009 bis einschließlich Juni 2011 aufgrund eines Sponsoringvertrags Zahlungen geleistet. Erst am 1. September 2011 erfolgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht kam jedoch zur Überzeugung, dass der ehemalige Sponsor bereits vorher zahlungsunfähig gewesen sei und dass die Verantwortlichen des Bundesligisten spätestens ab Oktober 2009 Kenntnis davon gehabt und dennoch auf Zahlung bestanden hätten. „Wir sind enttäuscht und überrascht, dass die Vielzahl unserer Argumente und Tatsachen nicht berücksichtigt worden sind. Uns liegen derzeit noch keine weiteren Details vor. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob wir gegen diese Urteile in der nächsten Instanz Berufung einlegen werden“, verdeutlichte der Leverkusener Geschäftsführer Michael Schade.

Juristischer Hintergrund der Rückzahlungsverpflichtung ist die Insolvenzanfechtung. Schutzzweck ist die Gleichstellung aller Insolvenzgläubiger. Insoweit kann eine Benachteiligung ebenjener vorliegen, soweit Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit bei Kenntnis des Zahlungsempfängers von der Zahlungsunfähigkeit vorliegen.

Bleibt abzuwarten, ob Bayer 04 Leverkusen Berufung einlegen oder sich dem landgerichtlichen Urteil beugen wird.

Dennis Cukurov

Eskalation bei EM-Quali-Spiel in Belgrad

Während die UEFA in der Regel darauf bedacht ist, politische Kontrahenten auf unterschiedliche Qualifikationsgruppen zu verteilen, fand der Zwist zwischen Albanien und Serbien offensichtlich keine Berücksichtigung. Beide Länder konkurrieren in der Gruppe I im Kampf um die begehrten EM-Startplätze 2016. Dementsprechend fand am Dienstagabend das erste von zwei angesetzten Begegnungen zwischen den Balkanstaaten statt. Und es kam, wie es hätte kaum schlimmer kommen können. Nach zahlreichen kürzeren Unterbrechungen fand die Partie ihren Höhepunkt, als in der 42. Minute eine Drohne samt einer sog. „Großalbanien“-Fahne ins Stadion in Belgrad schwebte. Daraufhin brach ein Chaos aus, Spieler schlugen aufeinander ein, gewaltbereite Fans stürmten das Spielfeld, die albanische Elf weigerte sich weiterzuspielen. Spielabbruch.

Die UEFA hat sowohl gegen den serbischen als auch gegen den albanischen Fußballverband umfangreiche Disziplinarverfahren eingeleitet. Ermittelt wird mitunter in Sachen Platzsturm, Zuschauerausschreitungen, mangelhafter Ordnungsdienst, Einsatz von Feuerwerksraketen, Weigerung weiterzuspielen und Zeigen der Flagge als „unerlaubtes Banner“. Die Verhandlungen vor der Disziplinarkammer wurden auf den 23. Oktober anberaumt.

Brisanterweise soll der Bruder des albanischen Regierungschefs die Drohne gesteuert haben. Laut Medienberichten sei er inzwischen festgenommen worden.

„Fußball sollte niemals für politische Botschaften benutzt werden. Ich missbillige zutiefst, was letzten Abend in Belgrad geschehen ist“, so FIFA-Boss Joseph Blatter via Twitter. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Dennis Cukurov

Breno steht vor Haftentlassung

Das ehemalige Abwehrtalent des FC Bayern München steht wohl kurz vor dessen Haftentlassung. Der Brasilianer, der 2012 wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, darf nach Angaben seines Rechtsanwalts, Sewarion Kirkitadse, bereits am 18. Dezember „nach Hause“. Er hat dann zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe abgesessen. Dem habe die Strafvollstreckungskammer München zugestimmt.

Danach hat der nunmehr 25-Jährige „einen Monat Zeit, selbständig als freier Mann und ohne Abschiebung in seine Heimat zurückzukehren“, so Kirkitadse. Derzeit arbeitet Breno als Freigänger beim Rekordmeister und unterstützt den Trainerstab der Jugendabteilung. Bleibt abzuwarten, ob sich die einstige Nachwuchshoffnung um ein zweites Kapitel als Fußballprofi bemühen wird.

Dennis Cukurov