Fußball

WM-Affäre: Niersbach tritt zurück!

Team III

„Das Amt des DFB-Präsidenten darf nicht belastet werden. Das Amt steht über der Person. Deshalb die Entscheidung, die mir unheimlich schwer gefallen ist. Der DFB ist mehr als ein Job für mich gewesen, sondern immer eine Herzensangelegenheit. Die WM 2006 war ein Highlight meines Lebens, den ich nie vergessen werde“, so Wolfgang Niersbach vor wenigen Minuten. Weiterhin erklärte der 64-Jährige, der Rücktritt sei nicht auf einen Vertrauensentzug der Landesverbände zurückzuführen, vielmehr habe er sich entschlossen, die politische Verantwortung zu übernehmen. Vorläufig sollen nach Medienberichten Reinhard Rauball und Rainer Koch das Amt des DFB-Präsidenten übernehmen. Es bleibt spannend. Interessant wird sein, welche Details der Präsidiumssitzung in den nächsten Stunden veröffentlicht werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Weitere Ermittlungen gegen FIFA-Funktionäre

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz über den Stand der Ermittlungen in der Korruptionsaffäre, haben US-Justizministerin Loretta Lynch und der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber in Zürich die Ausweitung der Ermittlungen bekannt gegeben.

Ob nun gegen den FIFA-Präsidenten Joseph Blatter ermittelt wird, wurde von den Ermittlern vorerst offen gelassen. Anlass für solche Ermittlungen könnte ein Bericht des Schweizer Fernsehens geben. Danach soll der FIFA-Chef vor zehn Jahren Fernsehrechte zu auffällig niedrigen Preisen an den früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, verkauft haben, die Warner wiederum für ein Vielfaches weiterverkauft haben soll. Im Gegenzug soll Warner dem Schweizer bei mehreren Wahlen Stimmen verschafft haben. Medienberichten zufolge forderte der Basler Rechtsprofessor und ehemalige FIFA-Anti-Korruptionsexperte Mark Pieth, dass ein Verfahren eröffnet werden müsse, da der Anscheinsbeweis für ungetreue Geschäftsbesorgung vorliege. Es könnte also eng werden für Blatter. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohte Blatter im Falle einer Verurteilung nach schweizerischem Strafrecht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wir bleiben „am Ball“ und werden berichten.

 

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsextremer Fußballverein von Spielbetrieb ausgeschlossen

Am Montag wurde der Kreisligist FC Ostelbien Dornburg durch den Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Der LSB folgte damit einem Antrag des Fußball-Verbandes Sachsen-Anhalt.

In den letzten Monaten ist der Verein zunehmend durch brutale Fouls, Einschüchterungen der Schiedsrichter, rassistische Beleidigungen und Schlägereien aufgefallen. Medienberichten zufolge erklärten sich bereits vor der Saison nur noch sechs von 65 Schiedsrichtern des Kreisverbandes bereit, Spiele des Kreisligisten zu leiten, 15 von 18 Spielern der Mannschaft werden laut Landesverfassungsschutz der Neonazi-Szene zugeordnet.

„Diese Entscheidung gegen rechtsextreme Tendenzen ist konsequent. Eine weitere Teilnahme am Spielbetrieb ist damit nicht mehr möglich. Wir haben eine Fürsorgepflicht für die Sportler und die Schiedsrichter“, sagte Andreas Silbersack, Präsident des Landessportbundes.

Der Verein kann jedoch gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen. Eine weitere Teilnahme am laufenden Spielbetrieb kann momentan nur zivilrechtlich – durch eine einstweilige Verfügung – erreicht werden. Der FC Ostelbien Dornburg wurde 2011 gegründet. Damals hat sich der Verein die Spielberechtigung vor Gericht erstritten.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Bayer 04 Leverkusen: Vergleich mit ehemaligem Trikotsponsor

Der Fußball-Bundesligist Bayer 04 Leverkusen hat sich nach einem mehrjährigen Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter Bähr des ehemaligen Trikotsponsors Teldafax in einem Vergleich auf eine Zahlung von rund 13 Millionen Euro geeinigt.

Der insolvente Stromanbieter Teldafax war von August 2007 bis Juni 2011 Hauptsponsor von Bayer 04 Leverkusen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im September 2011 wurde der Bundesligist vom Kollegen Bähr aufgefordert, Sponsoringgelder in Höhe von 16 Millionen Euro zurückzuzahlen. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters Bähr habe Bayer 04 Leverkusen zum Zeitpunkt der In-Empfangnahme der Gelder die Insolvenz des Stromanbieters bereits erkennen müssen, was insolvenzrechtlich eine anfechtbare Leistung darstellt.

So sah es auch Landgericht Köln im Oktober 2014 in der ersten Instanz und verurteilte Bayer 04 zu einer Zahlung von etwa 16 Millionen Euro. Bayer Leverkusen legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Köln ein. Das OLG regte nunmehr einen Vergleich an, der Bayer 04 zu einer Zahlung in Höhe von 10,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von etwa zwei Millionen Euro verpflichtet.

„Anstatt nun weiter zu prozessieren, wollen wir uns auf unser Kerngeschäft, nämlich das Fußballspielen, konzentrieren“, sagte Bayer-Geschäftsführer Michael Schade.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

Erste Rechnung an die DFL aus Bremen

Wie wir berichteten, kündigte Bremen an, die DFL künftig für die Kosten der Polizeieinsätze bei sogenannten „Risikospielen“ in Anspruch zu nehmen. Nun wurde der erste Forderungsbescheid an die DFL auf den Weg gebracht. Das Land Bremen hatte hierfür im November 2014 mit einer Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die DFL hatte schon im Vorfeld mitgeteilt, sich „mit allen juristischen Möglichkeiten“ gegen eine Überwälzung der Polizeieinsatzkosten zu Wehr zu setzen.

Die schwierige polizeirechtliche Frage, ob Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen dem Veranstalter zurechenbar sind, wurde mit der Erhebung einer Gebühr umgangen. Die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens ist jedoch ebenso äußerst umstritten und stellt rechtliches Neuland dar.

Grundrechte der Veranstalter, etwa die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als Ausprägung des Eigentumsschutzes (Art. 14 GG), könnten laut einer Mitteilung des Bremer Senats vom 22. Juli 2014 zwar berührt sein. Dies sei aber aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls, namentlich der gerechten Lastenverteilung, zu rechtfertigen. Auch eine mögliche grundrechtsrelevante Ungleichbehandlung (Art. 3 GG) wegen der Beschränkung auf eine bestimmte Art von Großveranstaltungen, sei wegen des typischerweise höheren Einsatzaufwands jedenfalls gerechtfertigt.

Bleibt das rechtliche Vorgehen der DFL gegen den Kostenbescheid und dessen Grundlage erfolglos, wird das Bremer-Modell wohl bald Nachahmer in anderen Bundesländern finden.

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask