Strafrecht & Sport

Deal im Ecclestone-Prozess?

Im Ecclestone-Prozess bahnt sich eine Verständigung an, welche mit einer Geldauflage nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) in neue Dimensionen vordringen dürfte. Nach zitierter Norm ist eine Einstellung unter Auflagen und Weisungen möglich, „wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“ Im Fall des 83-jährigen Formel-1-Moguls sollen es satte 100 Millionen USD sein; das sind umgerechnet 74.5 Millionen EUR! Laut Medienberichten habe sich die zuständige Staatsanwaltschaft auf eben diesen Betrag mit Ecclestone geeinigt. Sollte die Strafkammer ebenfalls zustimmen, wäre der Prozess gegen Ecclestone beendet.

Sogleich meldeten sich prominente Persönlichkeiten zum bevorstehenden Ereignis. „Ich kann das für die Formel 1, für Mercedes und alle anderen Teams nur begrüßen, weil Bernie sich dann wieder voll auf die Formel 1 konzentrieren und zusammen mit den Teams die bestehenden Probleme lösen kann“, sagte Nikki Lauda, Aufsichtsratschef des Mercedes-Teams. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin, äußerte hingegen Kritik: „In meinen Augen darf in dieser Dimension nicht mit der Justiz, mit der Gerechtigkeit gehandelt werden.“ Es sei genau das, was man von Justiz nicht erwarte, betonte die FDP-Politikerin.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Verwirklicht Trikotzerreißen § 90a StGB?

Medienberichten zufolge soll Robert Harting eine Mail erreicht haben, in der ihm mit strafrechtlichen Konsequenzen angedroht werde, sollte er zukünftig sein Sporttrikot zerreißen. Harting, der sein Wettkampfshirt samt aufgesticktem Bundesadler nach internationalen Siegen planmäßig und zeremoniell zweiteilt, bezeichnet die Ankündigung des Unbekannten als „völlige[n] Schwachsinn“. „Da hat jemand Erfolg, einem anderen passt das nicht und dann wird angefangen, Dinge zu suchen und irgendetwas zu konstruieren.“

Ist das Trikotzerreißen tatsächlich strafbar? Ein Blick ins Strafgesetzbuch (StGB) bringt Klarheit:

Nach § 90a StGB ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole strafbewehrt. Nach Abs. 2 „wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.“

Ein Beschädigen, gar Zerstören liegt zwar nahe. Zudem ist der Bundesadler auf der Brust von Harting auch öffentlich angebracht, denn dadurch ist er für jedermann sichtbar. Allerdings wird das vermeintliche Hoheitszeichen nicht auf Veranlassung einer staatlichen oder kommunalen Behörde auf dem Trikot des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) platziert. Stets entscheidend ist, ob im Einzelfall nach Art, Ort und Zweck der Verwendung die Eigenschaft als Hoheitszeichen erfüllt wird. Unseres Erachtens ist dies beim Trikotadler – ebenso wie bei einem als Festschmuck verwendeten Staatssymbol – nicht der Fall. Insoweit ist die Gelassenheit von Harting berechtigt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Manipulationsvorwürfe gegen Kamerun

Kamerun ist bei der Weltmeisterschaft in Brasilien bereits ausgeschieden. Unter anderem weil die „unbezähmbaren Löwen“, wie sie sich offiziell nennen, in der Vorrunde eine bittere 0:4-Niederlage gegen Kroatien kassierten. Zwar ein deutliches, allerdings wohl nicht ungewöhnliches Spielergebnis. Nach Angaben von Wilson Raj Perumal, einem mehrmals verhafteten und verurteilten Wettbetrüger, hingegen soll die Begegnung manipuliert worden sein. Gegenüber dem „Spiegel“ soll Perumal das Spielergebnis sowie eine rote Karte für die Afrikaner in der ersten Spielhälfte, die der Kameruner Alexandre Song tatsächlich sah, bereits einige Stunden vor dem Spiel angekündigt haben. Zudem glaubt er, Kamerun habe die gesamte Vorrunde verschoben. „In dieser Mannschaft gibt es sieben faule Äpfel“, so der 48-jährige Tamile.

Der kamerunische Fußballverband (Fecafoot) ermittelt, der Weltfußballverband (FIFA) hält sich diesbezüglich mit Stellungnahmen zurück. „Die FIFA ist nicht in der Position, dies zu beurteilen“, erklärte Delia Fischer, FIFA-Sprecherin.

Bleibt abzuwarten, ob Perumal lediglich erstaunlich gut geraten hat oder tatsächlich eine Betrugsaffäre hinter dem betroffenen Spiel steckt. Erst kürzlich geriet Perumal wegen manipulativer Machenschaften in die Schlagzeilen. Derzeit sagt er als Kronzeuge in einem Prozess gegen sein ehemaliges Syndikat aus.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Oscar Pistorius voll schuldfähig

Der des Mordes angeklagte Paralympicsstar Oscar Pistorius ist nach Ansicht psychiatrischer Gutachter voll schuldfähig. Er habe zur Tatzeit an keinerlei psychischen Problemen gelitten, sodass er in der Nacht zum 14. Februar 2013 zurechnungsfähig gewesen sei.

Nachdem eine Zeugin dem 27-jährigen Südafrikaner eine „Angststörung“ bescheinigte, ordnete das Gericht im Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung auf Pistorius‘ Schuld- und Verhandlungsfähigkeit an. Der beinamputierte Sprinter soll seine Freundin Reeva Steenkamp ermordet haben. Er erschoss sie durch die verschlossene Badezimmertür, nach Auffassung seines Verteidigers in Panik und der Vermutung, Einbrecher wären dahinter. Staatsanwalt Gerrie Nel hingegen plädiert auf Mord, beabsichtigte mit der psychiatrischen Untersuchung die Feststellung der Zurechnungsfähigkeit und damit eine Verurteilung mit aller Härte des Gesetzes.

Nach der 6-wöchigen Unterbrechung geht der Prozess nun weiter. Interessant wird sein, welchen Einfluss das Gutachten der 3 Psychiater und eines klinischen Psychologen auf den weiteren Verlauf nehmen und welches Urteil letztlich gesprochen wird. Ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit ist nunmehr höchst unwahrscheinlich.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafrechtliche Ermittlungen gegen HSV-Vorstand

Die Staatsanwaltschaft Hamburg soll Ermittlungen gegen den Vorstand des Hamburger SV wegen einer „zweckwidrigen Verwendung“ von Fananleihen eingeleitet haben. Der Eingang einer entsprechenden Strafanzeige wurde bereits bestätigt. Inhalt dieser soll die Zweckentfremdung von 17.5 Millionen EUR sein. Das Kapital wurde ursprünglich für den Bau des HSV-Campus, eines geplanten Nachwuchszentrums, eingesammelt, soll hingegen zur Sanierung der Vereinsfinanzen genutzt worden sein.

Der Anzeigeerstatter, Klaus Meetz, 68, stellte bereits kürzlich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, welcher die Eintragung der neuen HSV-Plus-Satzung ins Vereinsregister tätigen sollte. Damit blockierte er den Start von HSV-Plus. Dietmar Beiersdorfer, künftiger Vorstandsvorsitzender des Hamburger SV, ist deshalb bis auf Weiteres nicht berechtigt, Vertragsverhandlungen zu führen oder gar Verträge zu unterzeichnen.

„Die Planungen für den HSV-Campus sind bereits weit fortgeschritten. Dabei hat sich der HSV zu keinem Zeitpunkt in Widerspruch zu den Angaben zur geplanten Verwendung des Emissionserlöses im Wertpapierprospekt gesetzt“, erklärte Carl-Edgar Jarchow, noch Vorstandsvorsitzender. „Wir können nur vermuten, dass versucht wird, dem HSV bewusst Schaden zuzufügen.“

Bleibt abzuwarten, ob sich Klaus Meetz als Störenfried entpuppt oder tatsächlich Fangelder veruntreut wurden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask