Wie gestaltet sich der Ablauf bei der Gründung einer GmbH oder UG?

  1. Am Anfang steht der Entschluss zur Gründung der Gesellschaft.
  2. Anschließend folgt der Entwurf eines Gesellschaftsvertrags (sog. Satzung), der die spätere Rechtsgrundlage des Unternehmens bildet.
  3. Sodann muss der Vertrag von einem Notar beurkundet werden.
  4. Nach der Beurkundung sollte ein Bankkonto eröffnet werden.
  5. Auf dieses müssen die notwendigen Einlagen auf das Stammkapital eingezahlt werden.
  6. Eben diese Zahlung muss beim Notar nachgewiesen werden.
  7. Danach sendet der Notar die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung an das Handelsregister.
  8. Die Gebühren für die Registereintragung und den Notar müssen gezahlt werden.
  9. Die Bestätigung der Eintragung durch das Amtsgericht erfolgt.
  10. Die Gesellschaft ist entstanden.