Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Grundsätzlich sollten für die Gewerbeanmeldung vier Wochen ab der Absendung der Anmeldeunterlagen vom Notar an das Amtsgericht eingeplant werden.

Im Übrigen gelten für die GmbH (und UG) dieselben Meldepflichten wie für jeden neu gegründeten Gewerbebetrieb. Dementsprechend ist nach der Eintragung in das Handelsregister eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Ordnungsbehörde abzugeben. Der zu verwendende Vordruck enthält auch Durschläge für weitere Meldevorgänge, etwa für die Anmeldung beim Finanzamt und der zuständigen Berufsgenossenschaft.