Glossar

 

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A

 

Aktiengesellschaft

Abgekürzt als „AG“. Rechtliche Grundlagen finden sich im AktG. Zählt zu den Kapitalgesellschaften. Das Grundkapital der AG wird in Aktien zerlegt. Diese werden von den späteren Aktionären erworben. Eine AG besteht aus einem Vorstand (Leitungsorgan), einem Aufsichtsrat (Kontrollorgan) und der Hauptversammlung (Beschlussfassungsorgan).

 

Angel Investment

Investment eines Business Angel in einer sehr frühen Phase der Unternehmensgründung. Details hier.

 

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind Gesellschaften oder natürliche Personen, welche eine andere Person, den Arbeitnehmer, innerhalb eines Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag) beschäftigen. Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsberechtigt. Der Arbeitnehmer führt seine Tätigkeit mithin weisungsabhängig aus.

 

Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die sich aufgrund eines Arbeitsvertrags gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet hat, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegen Entgelt zu erbringen.

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B

 

Berufsgenossenschaft

Ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 14 SGB VII.

 

Beschaffungsrisiko

Beschreibt das Risiko des Schuldners einer Leistungspflicht, die versprochene Leistung zu beschaffen. Gilt nicht bei einer Geldschuld.
Bsp.: Der Verkäufer eines Laptops innerhalb eines Kaufvertrags trägt das Risiko dafür, dass er dem Käufer den Laptop auch tatsächlich verschaffen kann.

 

Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit meint die Fähigkeit eines Organs einer Gesellschaft, Beschlüsse in rechtlich erheblicher Weise fassen zu können. Wann etwa die Gesellschafterversammlung einer GmbH beschlussfähig ist, ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag.

 

Betriebssitz

Der Betriebssitz ist der Ort, an dem sich ein Betrieb niedergelassen hat. Ein Betrieb ist dabei eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. Der Betrieb ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff „Unternehmen“.

 

Betriebstätte

Eine Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§ 12 AO).

 

Business Angel

Ein Business Angel ist regelmäßig eine vermögende Person, die in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung investiert und bei der Etablierung des Unternehmens mit Kapital, Knowhow und Kontakten unterstützend tätig wird. Details hier.

 

Businessplan

Der Businessplan (auch Geschäftsplan) bezeichnet ein Dokument, welches das Unternehmen, die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen vorstellt und deren Chancen und Risiken aufzeigt. Details hier.

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C

 

Controlling

Controlling bezeichnet die Unternehmensteile, die für die Planung, Koordination und Kontrolle aller Teilbereiche zuständig sind. Die Controlling-Abteilung wirkt dabei maßgeblich beim Auffinden und Sammeln des Abwägungsmaterials für unternehmerische Führungsentscheidungen mit.

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D

 

Darlehen

Das Darlehen (häufig auch „Kredit“) ist eine Grundform der Fremdfinanzierung. Der zugrunde liegende Darlehensvertrag zielt auf die unentgeltliche oder entgeltliche Überlassung von Geld oder auch Sachen ab. Unterschieden werden demnach Gelddarlehen und Sachdarlehen.

 

Dauerhafter Datenträger

Die rechtliche Grundlage für einen dauerhaften Datenträger findet sich in § 126b BGB. Danach muss der Datenträger 3 Voraussetzungen erfüllen, um als ein dauerhafter Datenträger zu gelten:

  • 1. Es muss sich um eine lesbare Erklärung handeln.
  • 2. Die Person des Erklärenden (oftmals des Verbrauchers) muss aus dieser Erklärung hervorgehen.
  • 3. Die Erklärung muss in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise festgehalten werden (etwa auf Servern oder einer lokalen Festplatte).
  •  

    Dienstleistung

    Unter einer Dienstleistung wird grundsätzlich jede (legale) Tätigkeit gegen Entgelt verstanden.

     

    Dienstvertragsrecht

    Das Recht über Verträge, denen eine Dienstleistung zugrunde liegt. Geregelt in den §§ 611 ff. BGB.

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    E

     

    Ein-Mann-Gesellschaft

    Unter einer Ein-Mann-Gesellschaft versteht man im Allgemeinen eine Gesellschaft, die nur aus einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer besteht und zwischen diesen Positionen zusätzlich Personenidentität herrscht.

     

    Einrede

    Zu unterscheiden ist zwischen materiell-rechtlichen und prozessualen Einreden. Eine materiell-rechtliche Einrede ist eine rechtshemmende Einwendung. Liegt eine solche vor, dann kann zwar ein Anspruch bestehen, dieser ist allerdings nicht durchsetzbar. Eine prozessuale Einrede ist jede Tatsachbehauptung des Beklagten, mit der er sich verteidigt, ohne die klagebegründenden Behauptungen des Prozessgegners zu bestreiten.

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    F

     

    Fahrlässigkeit

    Ein fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn bei einer Handlung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird, § 276 II BGB. Ein fahrlässiges Verhalten kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

     

    Firma

    Die Firma ist der „Name“ des Unternehmens. Der Begriff ist kein Synonym für den Begriff „Unternehmen“, obgleich er umgangssprachlich als ein Synonym verwendet wird. Details hier.

     

    Freiberufler

    Ein Freiberufler übt eine Tätigkeit aus, die traditionell zu den freien Berufen zählt. Die freien Berufe werden nach der Verkehrsanschauung nicht zum Gewerbe gezählt, weil sie nicht mittels kaufmännischer oder technischer Kenntnisse, sondern überwiegend auf wissenschaftlicher oder künstlerischer Grundlage ausgeübt werden. Dazu gehören etwa Ärzte, Architekten, Notare und auch Rechtsanwälte. Im Zweifel ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen.

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    G

     

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR; auch BGB-Gesellschaft) ist eine im BGB verankerte Personengesellschaft. Sie wird von mindestens zwei verschiedenen Rechtssubjekten mit einem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag gegründet.

     

    Geschäftsanteile

    Der Geschäftsanteil (einer GmbH) ist das Mitgliedschaftsrecht eines Gesellschafters am Stammkapital. Erwirbt ein Gesellschafter Geschäftsanteile an einer GmbH, so erhält er Miteigentum am Gesellschaftsvermögen.

     

    Geschäftsführer

    Dem Geschäftsführer einer Gesellschaft obliegt deren Leitung. Er vertritt die Gesellschaft in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.

     

    Gesellschafterversammlung

    Die Gesellschafterversammlung ist das Beschlussorgan der GmbH (oder UG), durch welches die Gesamtheit der Gesellschafter handelt. Gegenstück zur Hauptversammlung bei der AG .

     

    Gesellschaftsvermögen

    Bei Personengesellschaften setzt sich das Gesellschaftsvermögen aus den eingezahlten Gesellschaftsbeiträgen und den für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände zusammen. Die Gesellschafter verfügen über das Vermögen als Gesamthandgemeinschaft (§ 719 BGB).
    Bei der AG oder der GmbH ergibt sich das Gesellschaftsvermögen aus sämtlichen Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Wertberichtigungen etc.

     

    Gewerbe

    Grundsätzlich ist ein Gewerbe jede selbstständige, planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegte, außengerichtete, nicht freiberufliche Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht bzw. gegen Entgelt. Der Gewerbebegriff kann jedoch abhängig vom jeweiligen Gesetz variieren.

     

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Die GmbH ist die in Deutschland populärste Rechtsform und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Sie hat mindestens einen Geschäftsführer. Beschlüsse ergehen durch die Gesellschafterversammlung. Ihr Stammkapital beträgt 25.000 EUR. Die Haftung ist insofern „beschränkt“, als dass die Gesellschaft gegenüber Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Weitere Details hier.

     

    GmbH & Co. KG

    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (kurz: GmbH & Co. KG) ist eine Mischform aus einer KG und einer GmbH. In der Regel stellt die GmbH den persönlich haftenden Komplementär der KG dar und andere Rechtspersonen – oftmals die Gesellschafter der GmbH – die Kommanditisten. Dadurch wird – trotz der Einordnung als Personengesellschaft – eine Beschränkung der Haftung auf das Kapital der GmbH erreicht.

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    H

     

    Handlungsfähigkeit (einer Gesellschaft)

    Die Handlungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, durch eigenverantwortliches Handeln Rechtswirkungen hervorzurufen bzw. Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Juristische Personen – wie etwa die Gmbh – sind (nach herrschender Meinung) durch ihre Organe handlungsfähig.

     

    Hauptversammlung

    Die Hauptversammlung ist das Beschlussorgan einer AG, durch welches die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Gegenstück zur Gesellschafterversammlung bei der Gmbh.

     

    Holdinggesellschaft

    Eine Holdinggesellschaft (auch: Holding) ist eine Gesellschaft, deren Aufgabe in der Regel darin besteht, als Dachgesellschaft die Geschäftsanteile anderer (untergeordneter) Gesellschaften zu verwalten.

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    I

     

    In-Sich-Geschäft

    Das In-Sich-Geschäft ist grundsätzlich rechtlich nicht gestattet (§ 181 BGB). Der Gesetzgeber geht dabei von zwei verschiedenen Handlungsformen aus: Zum einen von dem „Selbstkontrahieren“, bei dem eine Person für sich selbst und zugleich für einen Vertretenen handelt. Zum anderen von der „Mehrvertretung“ bei der ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornimmt. Praktische Relevanz findet das Verbot im Gesellschaftsrecht zum Beispiel dann, wenn der Geschäftsführer, als Vertreter der juristischen Person (das Unternehmen), mit sich als natürliche Person Geschäfte abschließt. Deshalb kann sich der Geschäftsführer von der Regelung des § 181 BGB grundsätzlich befreien lassen.

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    J

     

    Juristische Person

    Gesellschaften – wie die GmbH – sind keine Personen im natürlichen Sinne. Deshalb wäre sie im Grunde nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- oder insolvenzfähig. Um die Eigenschaften trotzdem für Gesellschaften gelten zu lassen, werden Personenvereinigungen oder ein Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbständigkeit als juristische Personen angesehen.

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    K

     

    Kapitalerhöhungsbeschluss

    Der Kapitalerhöhungsbeschluss ist ein Beschluss des zuständigen Beschlussorgans, das Nennkapital der Gesellschaft zu erhöhen. Eine Kapitalerhöhung erfolgt grundsätzlich gegen (weitere) Einlagen oder aus Gesellschaftsmitteln.

     

    Kapitalgesellschaft

    Kapitalgesellschaften sind solche Gesellschaften, bei denen die Mitgliedschaft auf eine reine Kapitalbeteiligung abzielt. Eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter ist hingegen nicht notwendig. Die Mitgliedschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft können grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden. Die Gesellschafter haften regelmäßig nicht mit ihrem Privatvermögen.

     

    Kausalität

    Die Kausalität beschreibt die (rechtliche) Ursächlichkeit einer Handlung für einen konkreten Erfolg.

     

    Kommanditgesellschaft (KG)

    Eine Kommanditgesellschaft (kurz: KG) gehört zu der Gruppe der Personengesellschaften. Sie unterscheidet sich von der GbR und der OHG insoweit, als dass ein Teil der Gesellschafter nur beschränkt haftet (sog. Kommanditist), ein anderer Teil jedoch voll haftbar ist (Komplementär). Jede KG benötigt mindestens einen Kommanditisten und einen Komplementär. Nur der Komplementär ist zur Geschäftsführung der KG berechtigt. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

     

    Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

    Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (kurz: KGaA) ist eine spezielle Ausgestaltung der AG. Dementsprechend gelten auch die Vorschriften für die AG. Eine Ausnahme stellen Rechtsfragen bezüglich des Komplementärs dar. Dann gelten die Vorschriften der KG.

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    L

     

    Limited

    Die Limited ist das britische Äquivalent zur deutschen UG (haftungsbeschränkt). Bei der Gründung einer Limited existiert (theoretisch) keine Vorgabe zum Mindestkapital, auch wenn sich in der Praxis eine Untergrenze von 1,– GBP herausgebildet hat.

     

    Liquidität

    Im unternehmerischen Kontext meint die Liquidität den Bank- und Kassenbestand eines Unternehmens.

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    M

     

    Musterprotokollgründung

    Hat die Gesellschaft höchstens drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer, so kann sie, soweit keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden, vereinfacht durch Verwendung des Musterprotokolls gegründet werden. Man spricht dann von einer Musterprotokollgründung.

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    N

     

    Natürliche Person

    Im Gegensatz zu einer juristischen Person kann eine natürliche Person nur eine tatsächlich existierende Person darstellen.

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    O

     

    Offene Handelsgesellschaft (OHG)

    Die offene Handelsgesellschaft (kurz: OHG) ist eine Personengesellschaft bei der alle Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haften. Die Grundform der OHG ist die GbR. Im Gegensatz zu der GbR gelten für die OHG spezielle handelsrechtliche Vorschriften.

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    P

     

    Personengesellschaft

    Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, bei dem es nicht nur um eine Kapitalbeteiligung geht, sondern vielmehr um die persönliche Mitarbeit jedes Gesellschafters. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften grundsätzlich persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Für eine Übertragung der Mitgliedschaft ist regelmäßig die Zustimmung der anderen Gesellschafter erforderlich.

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    Q

     

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    R

     

    Rücklage

    Rücklagen sind Bestandteile des Eigenkapitals. Sie stammen aus einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinnen oder Sonderzahlungen von Anteilseignern oder Dritten.

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    S

     

    Sachgründung

    Bei der Sachgründung wird die Stammeinlage nicht in Form einer Kapital- oder Bareinlage erbracht, sondern in Form von Übertragungen von Sachwerten oder Rechten geleistet. Eine Sachgründung ist bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) nicht möglich.

     

    Scheinselbstständigkeit

    Die Scheinselbstständigkeit beschreibt die problematische Abgrenzung zwischen einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und einer regelmäßig sozialversicherungsfreien Selbstständigkeit.

     

    Stammeinlage

    Der Begriff „Stammeinlage“ beschreibt die Beteiligung eines Gesellschafters am Stammkapital einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt).

     

    Stammkapital

    Das Stammkapital ist der bei der Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) mindestens aufzubringende Kapitalbetrag. Bei der GmbH liegt das (Mindest-)Stammkapital bei 25.000,– EUR. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann (theoretisch) ab 1,– EUR gegründet werden. Die Höhe des Stammkapitals entspricht dem Gesamtbetrag der von den Gesellschaftern übernommenen Geschäftsanteilen.

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    T

     

    Tochterunternehmen

    Tochterunternehmen ist eine konzernrechtliche Beschreibung der Herrschaftsverhältnisse mehrerer Gesellschaften innerhalb eines Konzerns. Tochterunternehmen beschreibt dabei ein Unterordnungsverhältnis. Es gibt jedoch auch Gleichordnungskonzerne, in denen die zugehörigen Unternehmen dann als „Schwesterunternehmen“ bezeichnet werden.

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    U

     

    Unternehmergesellschaft (UG)

    Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), häufig auch „Mini-GmbH“, „1 Euro-GmbH“ oder „kleine GmbH“, ist eine spezielle Ausformung der GmbH mit dem größten Unterschied, dass das Stammkapital bei einer Gründung lediglich 1,– EUR betragen muss. Weitere Details hier.

     

    Umsatzsteuervoranmeldung

    Die Umsatzsteuervoranmeldung ist wie eine Steuererklärung speziell für die Umsatzsteuer zu verstehen, die der Steuerpflichtige selbst zu berechnen hat. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz authentifiziert elektronisch zu übermitteln. Außerdem sind die Fristen zu beachten.

     

    Unternehmensgegenstand

    Der Unternehmensgegenstand stellt das Mittel dar, wie das Ziel des Unternehmens (meistens Gewinn) erreicht werden soll. Weitere Details hier.

     

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)

    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt.-IdNr.) ist eine einheitliche Identifizierung aller Unternehmer, die am innengemeinschaftlichen Markt teilnehmen. Sie ist ein Anzeichen dafür, dass der Inhaber der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Bezüge aus anderen Mitgliedstaaten als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern muss.

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    V

     

    Venture-Capital-Gesellschaft

    Eine Venture-Capital-Gesellschaft stellt Unternehmen, die sich in einer frühen Unternehmensphase befinden, Wagnis- oder Risikokapital (engl. venture capital) zur Verfügung. Im Unterschied zu einer Bankfinanzierung handelt es sich bei dem Kapital regelmäßig um langfristig zugesichertes Eigenkapital. Das Ziel der Venture-Capital-Gesellschaft dürfte oftmals sein, den Wert der eigenen Geschäftsanteile durch den frühen Einstieg wesentlich zu erhöhen und das Investment durch einen späteren „Exit“ zu kapitalisieren.

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    W

     

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    X

     

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    Y

     

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    Z

     

    Zahlungsunfähigkeit

    Die Zahlungsunfähigkeit beschreibt das akute Unvermögen, mit den verfügbaren Mitteln die fälligen Zahlungsverpflichtungen mindestens annähernd vollständig zu befriedigen.
     

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